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Elternzeit/ Elterngeld nach Kündigung

Thema: Elternzeit/ Elterngeld nach Kündigung

Hallo, ich habe absolut gar keine Lust mehr auf meinen derzeitigen Job und habe mich bereits zum Jobwechsel entschlossen. Jetzt bin ich am Überlegen, wie ich es am Klügsten anstelle, um vor dem nächsten Job noch zwei Monate Elternzeit zu nehmen. Mein Plan sieht wie folgt aus: Im Februar/ März werde ich in Elternzeit sein (das hab ich für mich bereits beschlossen), ab dem 1. April werde ich in einem neuen Unternehmen anfangen. Meine Kündigung möchte ich gern am 1. Dezember einreichen, sodass ich zum Ende des Januars bereits offiziell nicht mehr bei meinem derzeitigen Arbeitgeber angestellt bin (2-monatige Kündigungsfrist). Gleichzeitig mit meiner Kündigung möchte ich meinen Antrag auf Elternzeit bei meinem derzeitigen Arbeitgeber einreichen, um einen Anspruch auf Elterngeld zu haben. Meine Fragen sind nun: Ist der Zeitpunkt der Kündigung richtig gewählt? Würde ich erst Anfang Januar kündigen: Würde meine 2-monatige Kündigungsfrist dann bis Ende Februar reichen oder bis Ende April? Entstehen mir irgendwelche Probleme, wenn ich Elterngeld beziehe, aber keine Festanstellung vorweisen kann? Spricht man überhaupt von Elternzeit, wenn man nicht angestellt ist?

von Patteblomquist am 17.11.2015, 06:19



Antwort auf Beitrag von Patteblomquist

Hi, zunächst kannst du nur Elternzeit nehmen, wenn du in einem Angestelltenverhältnis bist. Wird deine Kündigung zum 31.1. wirksam, bist du das ab dem 1.2. nicht mehr. Elterngeld ist davon unabhängig, nicht aber so wesentliche Dinge wie z.B. die Krankenversicherung... Es spricht aber nichts dagegen, deine Kündigung bereits im Dezember einzureichen mit der Kündigung zum 31.3. und gleichzeitig die 2 Monate Elternzeit ab dem 1.2. anzukündigen (7 Wochen Ankündigungsfrist beachten!). Dann weiß der AG woran er ist und du bist ununterbrochen angestellt tätig. Wichtig dabei wäre es noch zu wissen, ob du bereits einmal EZ hattest (dann war die Festlegung für die ersten 2 Jahre verbindlich und der AG müsste einer weiteren EZ zustimmen) oder ob es sich ggf. um das dritte Jahr handelt, das aufgeschoben wurde (auch dann Zustimmung des AG erforderlich). Davon hängt das weitere taktische Vorgehen maßgeblich ab. Gruß, Speedy

von speedy am 17.11.2015, 09:44



Antwort auf Beitrag von Patteblomquist

Ich stimme Speedy zu, möchte aber noch einwerfen, daß es Elterngeld nur für Lebensmonate gibt und maximal, bis das Kind 14 Monate alt ist. Dein Konstrukt funktioniert also nur, wenn Dein Kind am 1. eines Monats irgendwann nach dem 01.02.2015 geboren wurde. (Und natürlich noch keine 14 Monate Elterngeld für das Kind bezogen wurden, davon noch keine 12 von Dir, aber das ist ja eh klar.)

von Strudelteigteilchen am 17.11.2015, 10:29



Antwort auf Beitrag von Patteblomquist

Persönliche Meinung, lass das sein. Du hast mehr Nachteile als Vorteile. 1. Ohne AG keine EZ, und wenn kein EG bezahlz wird, dann auch keine Krankenversicherung mehr. 2. Klappt es mit dem neuen Job nicht, bekommst du auch noch eine Sperre beim Arbeitsamt. 3. Ich bin mir nicht sicher ob Du das volle Mutterschaftstgeld bekommst wenn du selbst gekündigt hast und dann ja nach der Geburt gar keinen AG mehr hast - nach deiner Planung. Der AG-Anteil dürfte wegfallen. 4. Fraglich ist zudem Timing Mutterschaftsgeld, Elterngeld, Lebensmonate des Kindes. Du schreibst nicht ob das Kind schon da ist, aber ich gehe jetzt mal davon aus - weil Du von Elterngeld schreibst, das es noch nicht da ist. Ansonsten ist eh die Frage, ob Du überhaupt noch welches bekommst. Mein Rat, warte die Geburt ab. Reiche beim jetzigen AG deine Meldung wegen EZ rein, und dann suche in Ruhe innerhalb der EZ was neues. Findest Du etwas was Dir zusagt, hast Du zwei Optionen. Du kündigst den ersten Job und hoffst das der neue AG dir auch EZ zugesteht. Oder aber, Du holst Dir von dem jetzigen AG das OK, das Du innerhalb der EZ bei einem anderen AG Teilzeit arbeiten darfst. Das darfst Du nämlich bis zu 30 Std die Woche. Und gibt dir die Option erst einmal wo "probe zu arbeiten". Wenn de neue Job doch was ist, kannst Du immer noch kündigen, du musst nur zum Ende der Elternzeit die verlängerten Kündigungsfristen einhalten. Auch das dürfte sich mit deiner Planung nicht vertragen. Innerhalb der EZ kannst Du mit deinen "normalen" kündigen.

Mitglied inaktiv - 17.11.2015, 18:23