Hallo Ihr, ich hab da mal wieder zwei spezielle Fragen: ich bin bei meinem Mann mit Familienversichert(Krankenkasse), arbeite in einem 400 € Job,gehe am 17.04. in den Mutterschutz. Nun bekomme ich eine Einmalzahlung von der Bundesversicherungsanstalt über 210 € und pro Tag im Mutterschutz 0,33€ von meinem AG... Frage: werden die 210 € nach Geburt des Kindes irgendwie an das Elterngeld angerechnet??? Beim Elterngeldantrag ist ein Schreiben für den AG dabei,muss ich dies meinem AG beim 400€ Job vorlegen ODER bei meinem ehemaligen !!! AG,bei dem ich am 30.03.11 meinen letzten Arbeitstag hatte??? Ich bedanke mich vorab bei Euch und hoffe auf Aufklärung... Liebe Grüße, Britta
Mitglied inaktiv - 09.04.2011, 05:35