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elterngeld bei gewerbetreibenden

Thema: elterngeld bei gewerbetreibenden

sagt mal: wisst ihr ob bei gewerbetreibenden die privatentnahme oder der gewinn des gewerbes als grundlage zur berechnung des elterngeldes genommen wird? grüße, fred-et-ricke

Mitglied inaktiv - 23.07.2009, 12:36



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... ich hatte das Problem noch nicht, weil meine Kinder vor der Elterngeld-Zeit zur Welt kamen, aber für die Berechnung des Erziehungsgeldes wurde bei mir seinerzeit der Gewinn abzüglich Sozialversicherung zu Grunde gelegt... Aber das weiß die Anwältin (Frau Baader) im Forum sicher zu beantworten... LG Nicole

Mitglied inaktiv - 23.07.2009, 13:13



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das mit den stiefeln ist genau das problem. ich habe es mittlerweile herausbekommen und es ist tatsächlich noch härter. es wird nämlich bei selbstständigen- im gegensatz zu unseren angestellten kolleginnen - der einkommenssteuerbescheid vom vorjahr als berechnungsgrundlage genommen und nicht die vergangenen 12 monate. sollte man also das pech haben, im aktuellen jahr - wie bei selbstständigen eher üblich - eine umsatzsteigerung erzielt zu haben, wird einem das leider nicht angerechnet. man landet automatisch wieder auf dem level vom vorjahr. bei gewerbetreibenden bedeutet das, dass nicht nur nicht die entnahme (also die übliche lebensgrundlage) wichtig ist, sondern der gewinn und das auch noch vom vorjahr. lohnt sich bei mir kaum. echt ätzend. aber immerhin, bei meinem ersten sohn gab es "nur" erziehungsgeld. danke für deine antwort. fred-et-ricke

Mitglied inaktiv - 23.07.2009, 20:07