Guten Abend,
ich habe eine Frage und finde im Internet keine Antwort. Die Elterngeldstelle geht nicht ans Telefon und mein Arbeitgeber hat noch weniger Ahnung als ich....
Folgendes: ich mache jetzt, seit heute, im siebten Lebensmonat meines zweiten Sohnes Vaterzeit. Mein Gehalt erhalte ich seit jeher rückwirkend. Heute hatte ich noch immer kein Gehalt bekommen worauf ich nach einem Anruf bei meinem Chef erfuhr das er der Meinung ist er dürfe mir nichts überweisen....
Nun, ich habe jetzt weder Elterngeld noch Gehalt erhalten.
Es ist doch so das das Gehalt welches ich jetzt im Juni bekomme mein Geld für den Arbeitsmonat Mai ist.
Das stimmt doch so nicht, oder? Ich sollte jetzt meiner Meinung nach Elterngeld für Juni erhalten (da im Voraus) und mein Gehalt für Mai (da rückwirkend).
Ist/ war jemand in der gleichen Situation?
Ich danke vielmals für's lesen und hoffentlich weiterhelfen. :-)
Herzlichst, ein Papa
von
Papakind
am 04.06.2018, 17:41
Im Expertenforum beantwortet Frau Bader rechtliche Fragen. Dort bekommst du bestimmt die beste Auskunft.
Alles Gute
von
AmyBell
am 04.06.2018, 19:30
Hast du Lebensmonate genommen und EG rechtzeitig auch wirklich für zwei Lebensmonate beantragt?
Dein Gehalt musstest Du Ende letzten Monats bzw zum Monatswechsel anteilig für die Tage, die du in dem Monat Mai gearbeitet hast bekommen. EG bekommst du ggf einige Tage nach Beginn des Lebensmonat. Das kann aber auch mal bis zu 10 Tage später sein. Ich bin nicht mehr sicher, ob der Zahlungszeitpunkt im Bescheid stand, schau da mal nach.
Aber ja... Iet dein Kind zB am 4. Geboren, dann solltest du für Mai noch volles Gehalt und Ende des Monats anteilig für den 1.-3. (je nachdem ob das für dich Arbeitstage waren), auch anteilig noch Lohn Ende Juni bekommen. EG müsstest du dann im Laufe dieser Woche normalerweise bekommen.
LG Lilly
Mitglied inaktiv - 04.06.2018, 20:21
Antwort auf diesen Beitrag
Hey Lilly,
danke dir. Ja, das sehe ich auch so. Ich versuche es jetzt nochmal in der EG- Stelle. Wir werden sehen. :-)
von
Papakind
am 05.06.2018, 07:32
Dein Chef weiß nicht, wann er Dir für welche Arbeit Deinen Lohn zahlt? Ist ja knuffig....
von
Strudelteigteilchen
am 05.06.2018, 09:24
Ja selbstverständlich muß Dein Chef Dir Gehalt zahlen für die Leistung, die Du so freundlich warst, im Voraus zu erbringen!!!
Während der Elternzeit muß er natürlich nicht zahlen, aber auch nur dann, wenn Du auch nichts gearbeitet hast.
Die Elterngeldstelle hat bestimmt heute nachmittag offen. Bei uns war es am einfachsten vorbeizugehen. Dann waren die ganz hilfsbereit.
Grüße,
Jomol
von
Jomol
am 05.06.2018, 12:55