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Elterngeld Vater, wo Wohnsitz?

Thema: Elterngeld Vater, wo Wohnsitz?

Hallo :-) Weiß nicht genau in welchem Forum ich die Frage stellen soll, deshalb hab ich mal hier geschrieben da es ja irgendwie zum Thema Baby und Job gehört. Folgendes: Schwierige Situation, ich bin noch mit Erstwohnsitz bei meinem Noch Mann und unseren Kids gemeldet, habe aber auch eine eigene Wohnung beruflich bedingt, 80 Km entfernt. Eigentlich als Zweitwohnsitz. Ich bekomme nun ungeplant mein 3. Kind, allerdings von einem anderen Mann. Dieser will sich kümmern und auch Elternzeit nehmen. Nun die Frage, damit er Elterngeld beziehen kann, müssen wir alle 3 (ich, Baby und er) unseren Hauptwohnsitz in meiner Wohnung haben oder reicht es wenn Baby und ich mit Zweitwohnsitz dort gemeldet sind und er entweder mit Haupt oder Zweitwohnsitz??? Vermutlich gibt es nur die Möglichkeit alle Hauptwohnsitz da und ich mit zweitwohnsitz im gemeinsamen Haus mit meinem noch Mann oder? Oder Kindsvater erhält kein Elterngeld. Hoffe, mein Beitrag ist nicht zu verwirrend Wühle mich schon seit Stunden durch dieses Thema, es ist halt wieder mal ein spezieller Fall mit mir... Liebe Grüße und danke für Antworten! Petra

von Peti78 am 17.01.2014, 11:59



Antwort auf Beitrag von Peti78

Wo der Vater wohnt ist egal...Hauptsache er kann nachweisen,dass er der Vater ist. Er muss für sich allein ja den Antrag ausfüllen.

von Kirsche1210 am 17.01.2014, 12:36



Antwort auf Beitrag von Kirsche1210

Das schon, aber ich dachte, er muss mit dem Kind zusammen wohnen????

von Peti78 am 17.01.2014, 12:58



Antwort auf Beitrag von Peti78

Hi, so lange, wie du noch verheiratet bist, ist dein Ehemann der leibliche Vater im rechtlichen Sinn und dann kann auch nur er EG beziehen. Bist du geschieden bei Geburt des Kindes, kann auch der Erzeuger selbst EG beziehen, nur um die Betreuungsaufgaben wahrnehmen zu können, muss er formal den gleichen Wohnsitz wie das Kind haben (nicht notwendig identisch mit dem der Mutter). Denke aber bitte daran, dass der leibliche Vater der anderen Kinder ein Mitspracherecht bei einem Umzug der anderen Kinder hat und da auch noch viel Ärger machen kann... Gruß, Speedy

von speedy am 17.01.2014, 13:48



Antwort auf Beitrag von Peti78

Schreib doch mal im Forum von Frau Bader. http://www.rund-ums-baby.de/recht/ Ich sehe auch das Problem, dass der biologische Vater noch nicht der rechtliche Vater ist. Da ist der Wohnsitz noch das kleinste Problem. Und meines Wissens muss der Bezieher von Elterngeld mit dem Kind zusammen wohnen - wie soll er sich sonst kümmern?

von Pamo am 17.01.2014, 15:09



Antwort auf Beitrag von Pamo

Hallo, danke für eure Antworten. Mann, an den Haken mit dem verheiratet sein, hab ich in diesem Fall gar nicht gedacht! Dachte, er könnte trotzdem Elterngeld beziehen wenn er die Vaterschaft anerkennt. Mist. Ich muss/will wenn die Kleine 6 Monate alt ist wieder arbeiten und der Kindsvater wollte sich gerne Elternzeit nehmen um die Betreuung zu übernehmen bis sie mit frühestens 1 Jahr einen Krippenplatz bekommen könnte....Das ist echt zum weglaufen.... Naja, danke erstmal. Dann muss ein Plan B her. Gruß, Petra

von Peti78 am 17.01.2014, 20:11



Antwort auf Beitrag von Peti78

Vorerst wird Dein Mann Vater. Weiß er das schon ? Wie ist denn der Plan ? Bleiben die anderen Kinder beim Vater ? Dein Freund hat keinerlei Rechte am Kind bis die Scheidung durch ist.

von Sternenschnuppe am 17.01.2014, 21:23



Antwort auf Beitrag von Sternenschnuppe

Nein die Scheidung ist noch nicht eingereicht. Mein Mann weiß, das er nach deutschem Recht/Gesetz solange wir verheiratet sind, auf dem Papier der Vater des Kindes ist. Das habe ich ihm schon mitgeteilt. Das ist echt bescheiden, das der leibliche Vater gar nichts zu melden hat und auch nicht die Betreuung seines Kindes übernehmen kann. Ich muss ziemlich schnell wieder arbeiten. Das wird eine Herausforderung. Trotzdem Danke für die Antworten.

von Peti78 am 18.01.2014, 00:06



Antwort auf Beitrag von Peti78

So schnell wie möglich. Wann kommt das Kind ? Sobald die Scheidung durch ist kann der richtige an und der falsche aberkennen. Dann kann der richtige Vater auch Elternzet nehmen.

von Sternenschnuppe am 18.01.2014, 08:44



Antwort auf Beitrag von Peti78

Natürlich kann er an der Betreuung seines Kindes teilhaben, er wird nur eben keine staatlichen Leistungen dafür erhalten. Vielleicht kann er seinen gesamten Jahresurlaub nehmen, vielleicht noch unbezahlten Sonderurlaub hinterdrein, vielleicht ein Sabbatical. Wie die Menschen das bis vor nicht allzu langer Zeit alle in D gemacht haben, weil es diese ganzen Erziehungs- und Betreuungsgelder einfach nicht gab.

von Pamo am 18.01.2014, 12:52



Antwort auf Beitrag von Pamo

Vielen Dank für eure Antworten und danke an dich Fuchsina, für die Recherche :-) Mal sehen, wie wir es regeln werden. 6 Monate unbezahlte Auszeit des Kindsvaters haut natürlich nicht so wirklich hin und soviel Urlaub hat ja auch kein Mensch, Glaube kaum, das eine Scheidung so flott durchzubringen ist in unserem Lande....war wohl ein wenig blauäugig und dachte einfach, das es möglich ist mit der Elternzeit des leiblichen Vaters. Egal. Irgendwie findet sich schon eine Lösung. Also nochmal danke und schönen Abend.

von Peti78 am 19.01.2014, 22:45



Antwort auf Beitrag von Peti78

Ich bin jetzt nicht mehr super sattelfest im Thema, aber m.E. kann der biologische Vater sehr wohl die Vaterschaft anerkennen, selbst wenn die Mutter (noch) mit einem anderen Mann verheiratet ist. Dazu muss sie nicht geschieden werden. Lass Dich doch am Besten beraten - entweder nimmst Du die Hand für einen persönlichen Termin beim Anwalt oder investiert ein wenig Geld für die Frage im Anwalthotline, ist ja jetzt - bezogen auf die Vaterschaft - nicht super kompliziert. Bzgl. Elterngeld: ich meine mich zu erinnern, dass der Vater mit dem Kind ein Wohsitz haben muss

von Fuchsina am 18.01.2014, 20:31



Antwort auf Beitrag von Fuchsina

Kurze Recherche ergab: - Vaterschaftsanerkennung des biologischen Vaters ist möglich, wenn die Scheidung bereits eingereicht wurde (Ehemann muss zustimmen). Die Erkennung wird allerdings erst mit Rechtskraft des Scheidungsurteils wirksam. D.h. hier müsst Ihr prüfen ob eine Scheidungsantrag jetzt schon möglich ist. Erfahrungsgemäß beeilen sich die Gerichte - sofert alle Punkte einvernehmlich geklärt sind - wenn eine Schwangerschaft im Raum steht. Vielleich haut das ja bis zum Beginn der Elternzeit des biologischen Vaters hin. - Vaterschaftsanfechtung: der biologische Vater kann die Vaterschaft des Ehemannes anfechten. Das kostet aber etwas und am Besten nimmt man dazu einen Anwalt. Wenn aber die Scheidung bis Anfang der Elternzeit des biol. Vaters nicht möglich ist, erscheint mir dies als die einzige Lösung. Denn einfach so, 6 Monate auf dem Gehalt verzichten wird der Vater wahrscheinlich auch nicht wirklich können, das ist auch verständlich.

von Fuchsina am 18.01.2014, 20:49