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Elterngeld Plus als GmbH Gesellschafter

Thema: Elterngeld Plus als GmbH Gesellschafter

Hallo zusammen, ich besitze 51 Prozent Anteile einer GmbH. Vor der Geburt meines Sohnes bezog ich Mischeinkünfte und erreichte die 2.770€ Marke als Nettoeinkommen. Ich beziehe Elterngeld Plus noch bis mindestens Juli 2024. Ab Januar 2024 hab ich meinem Angestelltenjob gekündigt. Dabei überlege ich, wie ich mein GF-Gehalt in 2024 gestalte. Erste Frage, ist der Gewinn der GmbH oder das GF-Gehalt maßgeblich für die Elterngeldberechnung? Ich würde es dann logischerweise so ansetzen, dass ich netto um die 1.400€ bekomme, um die volle Förderung (2770-1400)*0,65 gleich round about 900 Euro wählen, oder sogar noch niedriger, da ich davor 1620 Euro netto verdient hatte und noch "Aufholpotenzial" habe. Ist das ein legitimer Ansatz?

von deschenlauer am 02.10.2023, 19:54



Antwort auf Beitrag von deschenlauer

Als GmbH Gesellschafter bist du ja in erster Linie ganz normal angestellt. Wie wenn du bei einer anderen Firma als Angestellter tätig wärst. Maßgeblich ist das GF-Gehalt. Dein Gewinnanteil ist wie eine jährliche Bonuszahlung zu betrachten. Ich würde das GF-Gehalt so ansetzen, wie es für dich am vorteilhaftesten ist. Du musst jedoch bedenken, dass das Gehalt einem Fremdvergleich standhält, sonst macht dir das Finanzamt einen Strich durch die Rechnung. Das GF-Gehalt darf somit nicht zu niedrig, aber auch nicht zu hoch gesetzt werden... Und muss auch zum Umsatz etc. passen... Wenn du mit der GmbH keine Umsätze hast, kannst du dir keine 10.000 brutto monatlich auszahlen, ebenso können netto 1.400 auch sehr wenig sein, wenn du schöne Umsätze machst... Es muss halt alles konsistent sein....

von Arilio am 02.10.2023, 20:12



Antwort auf Beitrag von Arilio

Danke für deine Antwort. Über meine Firma mache ich schätzungsweise 4000€ Gewinn im Monat. Da ich ca. 20 Stunden arbeiten werde, meine UG (wird ähnlich behandelt wie GmbH) noch keine Rücklagen von 25K hat, ist es doch nicht verwerflich, nur 1.800€ auf Basis von 13. Monatsgehältern auszuzahlen, oder? Und eine Bonuszahlung wird auch nicht angerechnet, korrekt?

von deschenlauer am 02.10.2023, 20:17