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Erneut schwanger zum Ende der Elternzeit

Thema: Erneut schwanger zum Ende der Elternzeit

Hallo Ihr Lieben, vielleicht ist ja jemand hier, der schnallen in der selben Situation war bzw. jemanden kennt. Wie waren eure Erfahrungen mit dem Arbeitgeber? Ich befinde mich in folgender Situation: Elternzeit endet nach 3 Jahren am 16.02.2016 (leider hat mein Arbeitgeber (170 Mitarbeiter) mir es nicht ermöglicht in der Elternzeit Teilzeit zu arbeiten (habe nicht geklagt), ich war kurzfristig Minijob woanders beschäftigt). Ich bin erneut schwanger. EET voraussichtlich 13.06.2016 (hatte leider 2 Fehlgeburten, deswegen hat es nicht eher geklappt). Meinen Arbeitgeber habe ich noch nicht informiert. Im September habe ich einen Teilzeitantrag von 36 auf 32 Stunden gestellt. Dieser wurde noch nicht bestätigt bzw. abgelehnt. Ich hatte lediglich ein Gespräch Anfang Oktober. Sollte angeben wie flexibel ich eventuell bin. Habe angegeben mündlich 15-32 Stunden. Noch hat sich mein Arbeitgeber auch noch nicht über eine Einsatzmöglichkeit wo und wie geäußert. Ich würde am 02.05.2016 in den Mutterschutz gehen. Ich habe noch 7 Tage Resturlaub + ca. 12 Tage neuen Urlaub (anteilig 17.02.-08.08.16 Ende Mutterschutz). Also von den 2 1/2 Monaten die ich arbeiten müsste, kann man ca. 4 Wochen noch Urlaub abziehen. Also bräuchte ich ca. nur 7 Wochen arbeiten. Oh Gott, mir grauts vor der Reaktion vom Personalchef! Sollte ich jetzt auch auf meine 32 Stunden bestehen? Habe schiss, dass die mir nach Bekanntgabe der Schwangerschaft noch weniger Stunden anbieten.... würde sich dann ja negativer auf mein Mutterschaftsgeld auswirken bzw. ne Abfindung (Aufhebungsvertrag). Wie habt ihr das gemacht bzw. würdet ihr das machen? Könnte man bei ner Abfindung eventuell pokern? Bin nächstes Jahr 11 Jahre im Unternehmen. Mir würden ja Nachteile dadurch entstehen. Sperre Arbeitsamt, kein Mutterschaftsgeld durch die Krankenkasse, nochmal ne ordentliche Erhöhung des Kitabeitrages (wir müssen hier ordentlich in die Tasche greifen, bei einem Einkommen von 40.000 brutto, zahlen wir momentan 260 Euro monatlich inkl. Essen für einen 45 Stundenplatz). Das heißt, wir könnten einiges nachzahlen... Freue mich über eure Erfahrungen bzw. Ideen! Liebe Grüße, Caro (12+3 ssw)

von Bademeisterin77 am 03.12.2015, 11:08



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Ihr Arbeitsstelle war noch dazu in einer anderen Stadt (in der allerdings ihre Mutter lebt). Sie ist dann knallhart diese Zeit Vollzeit arbeiten gegangen (wobei damals das Erziehungsgeld noch nicht einkommensabhängig war). Der Unterschied von 32 zu 36 Stunden ist so marginal. Ich würde an deiner Stelle die paar Wochen Vollzeit durchziehen. Trini

von Trini am 03.12.2015, 11:47



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Wir haben das gerade mit einer Kollegin durch. Du hast einen Anspruch auf Teilzeit und kannst vorgeben wie viele Stunden von wann bis wann du arbeiten willst. Wenn sie es ablehnen geht es nur aus betrieblichen Gründen (bei 170 Mitarbeiten). Ist bei uns bis in den Betriebsrat gegangen und wurde nach Wunsch der Kollegin genehmigt, weil der Arbeitgeber keine ausreichenden betrieblichen Gründe gelten machen konnte.

von Nicol am 03.12.2015, 19:51



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Du kannst Du doch recht entspannt zurücklehnen. 1. dein AG entspricht dem TZ Vertrag, dann tritt der eben in Kraft. Und damit dann auch Mutterschaftsgeld in Höhe TZ. Und, EG wird dann auch eben entsprechend nach TZ-Lohn anfallen, was nicht sehr viel mehr als Mindestsatz werden dürfte. Je nachdem halt wie viele Stunden Du dann machst. AG hat aber bestimmte Fristen einzuhalten, also schau mal da: http://www.deutsche-anwaltshotline.de/rechtsberatung/102239-teilzeitansprueche-nach-der-elternzeit 2. Dein AG sagt, TZ ist nicht, dann tritt dein VZ-Vertrag. Und damit dann auch Mutterschaftsgeld beim 2ten Kind wie beim 1ten Kind und auch etwas mehr EG. Einen Aufhebungsvertrag würde ich nicht annehmen, du wärst dämlich würdest du den machen. Problem könnte ja höchstens die Kinderbetreuung werden und da wären dann ja nur 1,5 Monate zu überbrücken. Vielleicht zieht da dann auch der Papa mit. Ist die bessere Variante als der TZ-Vertrag, Du würdest nämlich den VZ-Vertrag behalten und könntest schauen mit Kind 2. 3. Option, dein AG stellt dich frei. Dann aber entgeltlich.

Mitglied inaktiv - 04.12.2015, 17:36



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Danke, ich bin gespannt was kommt. Betreuung könnte mit dem Abholen von der Kita etwas eng werden. Aber ich kann dann hoffentlich auf Unterstützung einer Oma oder von meinem Mann hoffen. Es ist ja kein megalanger Zeitraum

von Bademeisterin77 am 08.12.2015, 14:14



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also zum ersten herzlichen glückwunsch! aber einige fakten sind nicht zu unterschätzen. du hast keinen anspruch auf TZ. DU musst dem AG bei deinem TZ antrag mitteilen, wie flexibel du bist. WENN das dem AG nicht in den kram passt, KANN er den TZ antrag ablehnen. dann musst du entweder VZ arbeiten wie vorher oder kündigen. Elterngeld bekommst du nur den mindestsatz von 300 euro plus solange 75 zusätlich, bis kind 1 drei jahre alt ist. das EG rechnet sich nämlich aus eine VOLLEN jahr tätigkeit. nur 7 Wochen Tätigkeit erhöhen das nicht. bei -muttershaftsgeld von der KK weiß ich nix drüber. ich würde, ganz ehrlich, die zeit arbeiten, entweder TZ wenn er das genehmigt oder halt VZ und normal in EZ gehen. kündigen kann er dich nicht, sobald er von der schwangerschaft weiß hast du kündigungsschutz. OB diese Vorgehensweise aber rein zwischenmenschlich gesehen ein vorteil für dich ist und du dann unter eventuell bösen blicken gerne dort arbeiten gehst, ich weiß auch nicht. vielleicht suchst du dir einfach was neues während du in der zweiten elternzeit bist. bis 30 stunden darfst du. und wenn da dann die probezeit gut gelaufen ist kündigst du job eins. so läuft es gerade bei mir

von mellomania am 07.12.2015, 20:09



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Danke für deine Antwort. Allerdings habe ich einen Anspruch auf TZ nach der Elternzeit. Der Arbeitgeber muss dringende betriebliche Gründe angeben, warum es nicht geht. Der Betrieb beschäftigt 170 Mitarbeiter und ich bin schon fast 11 Jahre dort angestellt. Es wird sogar noch schwieriger betriebliche Gründe anzugeben, bei einer minimalen Reduzierung von 36 auf 32 Stunden... Bei uns gibt es auch keine Schichtarbeit. Es wird in der Zeit zw. 7.15-17.00 Uhr gearbeitet (Gleitzeit). Ich habe angegeben zw. 7.15-14.30 Uhr zu arbeiten. Zum Glück kann mein Mann meine Tochter morgens zur Kita bringen... ich bin gespannt was kommt....

von Bademeisterin77 am 08.12.2015, 14:21



Antwort auf Beitrag von Bademeisterin77

Vielen lieben Dank für eure Antworten. Werde die Tage mal anrufen und nach einem erneuten Termin fragen, wo ich dann in einem persönlichen Gespräch meine Schwangerschaft mitteilen werde. Mir haben einige von einer telefonischen Mitteilung abgeraten?! Naja, dann werden die wohl komisch gucken. Meinen Bauch kann ich nicht mehr verstecken. Sollte ich im Januar erst ein Gespräch bekommen, ist es ja noch weniger zu übersehen.... Ich bin gespannt...

von Bademeisterin77 am 08.12.2015, 14:10



Antwort auf Beitrag von Bademeisterin77

wichtig ist auf jeden fall die kündigung der momentanen Elternzeit auf einen Tag VOR dem neuen mutterschutz, um das geld von der krankenkasse zu bekommen und die restliche zeit nicht zu verlieren. lass dir schriftlich geben, dass du den rest bis zum alter von 8 jahren des ersten kindes nehmen kannst. solltest du den job wechseln, hast du auf diese absprache aber kein anrecht. diese abmachung gilt nur mit dem jetzigen arbeitgeber

von mellomania am 08.12.2015, 14:45



Antwort auf Beitrag von mellomania

geht doch mit dem 3. Geburtstg eh zu Ende. Da muss sie nichts kündigen. Und sie MUSS auch zwischendurch arbeiten. mellomania, dein Beitrag geht irgendwie am Thema vobei. Trini

von Trini am 09.12.2015, 08:15



Antwort auf Beitrag von Trini

habs irgendwie verknubblt un dachte es überschnedet sich

von mellomania am 09.12.2015, 18:10



Antwort auf Beitrag von Bademeisterin77

Hallo Ihr Lieben, wollte euch mal den aktuellen Stand mitteilen. Ich weiß nicht, ob ich lachen soll Ich hatte gestern ein Gespräch mit dem kaufm. Leiter und habe ihn bereits letzte Woche telefonisch vorab über meine Schwangerschaft informiert. Er hat mir gestern mitgeteilt, dass sie keine freie Stelle für mich haben. Nicht wie beantragt für 32 Stunden... Nein auch nicht für weniger bzw. meine alten 36 Stunden! Er weiß einfach nicht, wo er mich von Mitte Februar bis Ende April hinsetzen soll (EET 13.06.) . Er möchte mir gerne in den nächsten Tagen ein schriftliches Angebot unterbreiten über einen Aufhebungsvertrag zum 31.8.16! In dem soll stehen, dass ich mein Gehalt (für 36 Stunden) weiterhin von Feb. bis August erhalten werde ...plus anteilig Urlaubsgeld und dürfte zu Hause bleiben ! ...kein Wort über eine zusätzliche Abfindung! Wo sehe ich denn jetzt einen Vorteil für mich? Verstehe die Logik nicht? Ab Mai wäre ich doch eh zu Hause und bekomme bis Mitte August Mutterschaftsgeld! Dann habe ich noch ca. 7 Tage Resturlaub + ca. 13 Tage neuen anteiligen Urlaub. Sprich ich könnte theoretisch noch 4 Wochen bezahlten Urlaub nehmen! Wirklich arbeiten müsste ich nur ca. 6 Wochen für 32 Stunden in der Woche (mein Teilzeitantrag wurde ja noch nicht abgelehnt!)! Vorteil... ich hätte noch einen Job nach dem Mutterschutz! Würde sogar 6 Wochen Ablage machen oder sonstige kaufm. Tätigkeiten (Urlaubsvertretung, Krankheitsvertretung)... wir haben z. Zt. keine Auszubildene. Dann kann ich doch Ausnahmsweise einige Arbeiten dafür übernehmen?! Entweder weiß der wirklich nicht, dass ich dadurch keinen positiven Nutzen haben werde oder er hofft ich bin zu naiv?! Ich bin auf das schriftliche Angebot gespannt! Und dann geht es erstmal zum Rechtsanwalt! Frechheit...

von Bademeisterin77 am 22.12.2015, 11:55



Antwort auf Beitrag von Bademeisterin77

Wenn Du nun vorher keine andere Abmachung unterschrieben hast, gilt Deine Arbeitszeit vor der ersten Elternzeit - dann bist Du eben wieder ganz normal angestellt und gehst eben auch wieder mit diesen Bedingungen in Elternzeit! Du brauchst sicher keinen Aufhebungsvertrag unterschreiben - dadurch verlierst Du Anspruch auf Elternzeit!!! Lass Dich auf keinerlei Vertragsänderungen ein. Die paar Wochen würde ich durchziehen und nicht auf eine Arbeitszeitverkürzung bestehen! LG, Leonessa

von leonessa am 30.12.2015, 22:50