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Ehefrau und Mutter krank - unbezahlter Urlaub als Familienvater?

Thema: Ehefrau und Mutter krank - unbezahlter Urlaub als Familienvater?

Hallo, ich wollte mal fragen: Wie viele Tage darf man höchstens im Jahr zu Hause bleiben, also unbezahlten Urlaub nehmen, wenn die Ehefrau und Mutter der kleinen Tochter krank ist und man sich daher um Haushalt und Betreuung der Kleinen kümmern muß? Weiß das jemand? Mich interessiert nämlich, ob ich da schon drüber bin, weil es zweimal dieses Jahr vorkam. Vielen Dank!

Mitglied inaktiv - 20.09.2010, 22:26



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Hi. DIr stehen als Vater 10 Tage Sonderurlaub zusätzlich zu, wenn Deine Kind krank ist (auch wenn die Frau gesund wäre). Solltest Du da trotzdem Repressalien fürchten, gäbe es auch die Möglichkeit, dass deine Frau beim Hausarzt eine Haushaltshilfe verschrieben bekommt. Das klappt prima, hatte ich damals auch mal, als ich ins KH musste und danach noch krankgeschrieben war. Mein Mann war gesund und ging weiter arbeiten (ist selbstständig, deshlab konnte er nicht da bleiben). Ich hatte 6 Wochen lang jeweils 6 Std lang eine Haushaltshilfe.

Mitglied inaktiv - 20.09.2010, 22:36



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frag doch einfach bei deiner Krankenkasse nach. In diesem Fall handelt es sich nicht um Krankengeld bei Erkrankung des Kindes sondern um Haushaltshilfe. Mir ist jetzt nicht bekannt, dass es da eine Befristung gäbe. Ggf. entscheidet die Krankenkasse über Dauer und Umfang (mit Hilfe des MDKs)

Mitglied inaktiv - 20.09.2010, 23:16



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Hi, wenn das Kind krank ist UND gesetzlich versichert ist, dann übernimmt die Krankenkasse des Kindes auf ärtzl. Anordnung bis zu 10 Tage/Elternteil für die Betreuung des kranken Kindes. Dies setzt aber voraus, dass niemand sonst für das Kind sorgen kann. In deinem Fall ist das ja so, wenn die Mutter auch krank ist. Ansonsten steht der Mutter bei Krankheit eine Haushaltshilfe zu, wenn sonst keine Person mehr zu Hause ist, die die minderjährigen Kinder pflegen und versorgen kann. Dies kann der Hausarzt anordnen. Diese Haushaltshilfe kann auch in Form von Verwandten oder Ehemann geleistet werden, allerdings muss dazu der AG zustimmen und unbezahlten Urlaub gewähren. Einen Teil des Verdienstausfalls übernimmt dann die KK der Mutter (wenn gesetzlich versichert). Gruß, Speedy

Mitglied inaktiv - 21.09.2010, 10:20



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Das mit der Haushaltshilfe durch die KK ist generell eine prima Sache (habe selber gerade eine). Hat aber den Haken, dass man zuerst die Genehmigung der KK braucht, bevor man jemanden "einstellen" darf. Und das dauert schon ein paar Tage. Und hier klang es mir ja so, als wäre es eine eher "spontane" Erkrankung der Ehefrau und Mutter. Da wird einem die Haushaltshilfe wenig nützen. Zumal man ja auch externe Kräfte nicht einfach auf der Straße findet... Lieben Gruß Ulrike

Mitglied inaktiv - 21.09.2010, 11:50



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Geht eigentlich recht fix, jedenfalls wars bei uns so. Nur der Papierkram hält auf :( Ich las das Posting aber auch so, dass da längerfirstig ein Ausfall zu erwarten ist, also nicht nur 3 Tage oder so. An dieser Stelle mal noch Gute Besserung :)

Mitglied inaktiv - 21.09.2010, 15:54



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Hallo, in diesem Fall gibt es keinen gesetzlichen Anspruch auf unbezahlten Urlaub. Es ist immer goodwill des AG, wenn er sich darauf einlässt. Gruß TH

Mitglied inaktiv - 21.09.2010, 12:39



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Wir hatten auch mal diese Situation. Ich war krank und konnte mich nicht kümmern, haben aber 2 kleine Kinder. Mein Mann hat kein Urlaub bekommen, da hat mein Hausarzt mir ein Attest gegeben das mein Mann zu Hause bleiben muss, wegen der Kinder. Er war dann einige Tage freigestellt und wurde von meiner Krankenkasse bezahlt. War zwar und ca 70 % des Geahlts für diese Tage, aber anders ging es nicht.

Mitglied inaktiv - 21.09.2010, 13:28