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Papierkrieg bei EU-Bürgern? Ausländerbehörde? (Aupair)

Thema: Papierkrieg bei EU-Bürgern? Ausländerbehörde? (Aupair)

Wie schon erzählt haben wir ein Aupair aus Dänemark, alles klappt wunderbar ... nur die Ausländerbehörde (!) macht nun Zirkus. Nachdem unser Aupair sich ordentlich beim Einwohnermeldeamt angemeldet hat, kommt nun ein Brief von der Ausländerbehörde. Sie muss alle möglichen Papiere (Arbeitsvertrag, Krankenversicherung usw.) vorzeigen. Ich bin ziemlich sprachlos! Ist das tatsächlich unsere vielgelobte Freizügigkeit? Angeblich muss das Amt so überprüfen, ob ein sie als Unionsbürgerin das Recht auf Freizügigkeit hat. Wieso ist das nicht allein durch den Nachweis der Staatbürgerschaft im Pass erledigt?

von Ulli am 19.01.2012, 16:23



Antwort auf Beitrag von Ulli

Ich gehe davon aus, dass damit sichergestellt wird, dass kein Sozialfall importiert wird. Freizuegig daran ist, dass sie fuer ihre Taetigkeit bei dir kein Arbeitsvisum braucht.

von Pamo am 19.01.2012, 20:12



Antwort auf Beitrag von Pamo

Schöne Wortwahl, Pamo. Wir sollten nicht vergessen, dass wir auch schon mal deportiert haben. Hier wird schon von einem Menschen gesprochen, oder? Bin immer wieder übelst überrascht. Ewa

von EwaK am 19.01.2012, 20:29



Antwort auf Beitrag von EwaK

Dann drueck du es halt politisch korrekter aus, die Essenz bleibt dieselbe.

von Pamo am 19.01.2012, 22:43



Antwort auf Beitrag von EwaK

sorry, Ewa, aber so ist es. Solange die Lebensverhaeltnisse in der EU nicht gleich sind, gibt es Elendsmigration- einer der Greunde, warum fuer die Staaten im Osten erst nach Jahren die Freizuegigkeit eingefuehrt wurde und einer, der gegen die Aufnahe der Tuerkei spricht. Ich habe uebrigens nie deportiert. Und ich halte es - auch im Interesse des aupairs- fuer durchaus akzeptabel, dass sie sich krankenversichern muss ( musste ich als Studentin ach immer nachweisen)- das ist kein Akt wenn man versichert ist Benedikte

von Benedikte am 20.01.2012, 19:20



Antwort auf Beitrag von Benedikte

... und nachdem ich selbst im Freizügigkeitsgesetz nachgelesen habe, hat die Ausländerbehörde auch nur bekommen, was sie haben darf. Das geforderte biometrische Lichtbild gehörte nicht dazu. Soll er gefälligst nicht auf Gesetze verweisen, die er anscheinend nicht selbst gelesen hat. Einen Tag später war die Bestätigung für das Recht auf Freizügigkeit hier. :-)

von Ulli am 21.01.2012, 17:16



Antwort auf Beitrag von Benedikte

Benedikte, es geht mir um die Ausdrucksweise. Und die finde ich nach wie vor menschenverachtend.

von EwaK am 21.01.2012, 19:35