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Brauche mal dringend Hilfe wegen Elternzeit - achtung etwas lang ;)

Thema: Brauche mal dringend Hilfe wegen Elternzeit - achtung etwas lang ;)

Hi - ich habe da mal eine Frage bezüglich Länge der Elternzeit. Meine derzeitige Situation ist folgende: Ich habe bereits eine 6jährige Tochter die dieses Jahr in die Schule kommt. Ende Juli erwarte ich meinen ersten Sohn. Mit dem Vater des Kindes bin ich nicht verheiratet. Seit November 2011 bin ich jetzt wegen der Schwangerschaft krank geschrieben und erhalte bis zum Beginn meines Mutterschutzes Krankengeld. Dann gibt es ja für 6 Wochen vor der Geburt bis 8 Wochen danach Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse und einen Zuschuss bis zum Nettogehalt vom Arbeitgeber. Dann würde ja die Elternzeit beginnen. Derzeit wohne ich mit meinem Freund und den dann beiden Kids in Niedersachsen. Werden aber Ende dieses Jahr oder Anfang nächstes Jahr definitiv nach Hessen ziehen. Das heisst für mich das ich jetzt schon weiss das ich nicht mehr an meinen alten Arbeitsplatz zurück gehe. Mein Arbeitgeber weiss davon aber noch nichts. Mein Problem ist jetzt - wie mach ich das mit der Elternzeit? Wenn ich 1 Jahr nehme dann müsste ich ja theoretisch nächstes Jahr Oktober wieder meinen Job antreten. Hätte also bis dahin Zeit mir in Hessen eine neue Stelle zu suchen und meine alte Stelle zu kündigen und bekomme auch 1 Jahr volle Höhe Elterngeld oder? Oder soll ich lieber 2 Jahre nehmen für den Fall das ich nicht gleich eine Stelle bzw. Kindergrippenplatz finde? Mein Arbeitgeber darf mich ja während der Elternzeit nicht kündigen. Wenn ich aber selbst während der Elternzeit kündigen würde, ohne eine neue Stelle zu haben, kann ich dann eine Sperrzeit vom Arbeitsamt bekommen? Arbeitslosengeld würde mir ja dann aber zustehen oder? Denn Elterngeld bekomm ich ja dann nach 1 Jahr nicht mehr. Sorry - ist etwas lang - aber ich hoffe ihr habt vielleicht Tips für mich.

von LarasMum82 am 11.04.2012, 14:40



Antwort auf Beitrag von LarasMum82

Hi, zunächst sind Elterngeld und Elternzeit unabhängig voneinander zu betrachten. Elterngeld bekommst du in voller Höhe, wenn du im ersten Jahr nicht arbeitest und das scheinst du ja vor zu haben. Ggf. Kannst du die Summe auch auf 2 Jahre aufteilen. Beim AG zeigst du am besten 3 Jahre Elternzeit an, wenn du jetzt schon sicher weißt, dass du nicht zurückkehrst. Du kannst dann durchaus aus Gründen der Fairness nach dem Umzug schon mitteilen, dass du nicht wieder kommst, aber auf keinen Fall schriftlich, bevor du einen anderen Vollzeit-Job hast. Grund: Du bist dann formal in Elternzeit und damit auch weiterhin beitragsfrei gesetzlich versichert (wenn du nicht ohnehin privat Vers. Bist). Innerhalb der Elternzeit darfst du auch bis zu 30h/Woche arbeiten und hast somit Zeit, am neuen Ort Fuß zu fassen. Sobald sich dann dort etwas Festes ergibt, kannst du mit deinem alten Chef immer noch einen Aufhebungsvertrag schließen und bist dann da raus. Gruß, Speedy

von speedy am 11.04.2012, 16:47



Antwort auf Beitrag von LarasMum82

Du musst Elternzeit und Elterngeld trennen. Elterngeld bekommst Du für 12 Monate, 14 wenn der Vater mindestens 2 Monate Elternzeit nimmt. Es wird berechnet vom durchschnittlichen Nettogehalt der letzten 12 Monate. Elternzeit musst Du beim Arbeitgeber 7 Wochen vor deren Anfang schriftlich anzeigen. Ich würde an Deiner Stelle ein Jahr Elterzeit anzeigen und schon recht früh anfangen eine neue Stelle zu suchen. Ich fände es gegenüber dem AG absolut unfair, länger als 1 Jahr Elternzeit anzuzeigen, wenn Du ganz genau weisst, dass Du auf keinen Fall in dieser Stelle wieder zurückkehren wirst. Denn er muss Dir diese Stelle freihalten. Es bringt Dir auch absolut gar nichts, denn dann bist Du zwar in Elternzeit, aber Elterngeld bekommst Du ab 12 bzw. 14 Monate sowieso nicht. Wenn Du Deine Stelle kündigst, wirst Du beim Arbeitsamt in der Regel eine Sperrfrist bekommen, allerdings würde ich sofort nach dem Umzug zur zuständigen Arbeitsamt gehen und ihnen die Situation erklären. Sie können Dich ganz gut beraten, wie Du verfahren sollst. Vielleicht besteht dann auch die Möglichkeit, Dich mit Deinem Arbeitgeber zu einigen, dass der Arbeitsvertrag aufgehoben wird.

von Fuchsina am 11.04.2012, 21:15



Antwort auf Beitrag von LarasMum82

Sowohl wenn Du selbst kündigst als auch wenn Du einen Aufhebungsvertrag unterschreibst (und damit der Arbeitslosigkeit zustimmst) wird die Agentur für Arbeit eine Sperrzeit von bis zu 12 Wochen prüfen. Ob eine Härte anerkannt wird ist dann eine Ermessensentscheidung. Arbeitslosengeld steht Dir ggf. nach der Sperrzeit in dem Umfang zu, in dem Du Dich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellst (also ggf. nur anteilig).

von lanti am 14.04.2012, 23:49