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Bonuszahlung anteilig? weiss das jemand?

Thema: Bonuszahlung anteilig? weiss das jemand?

Hallo, ich habe ja gekündigt und Arbeitsverhältnis endet zum 30.09. Als Vertrieblerin habe ich eine Bonusvereinbarung daß ich ab einem bestimmten Umsatz x einen Prozentsatz von x% bekomme, nun hatte ich Ende August diesen Planumsatz schon weit überschritten und meine Frage ist nun habe ich Anspruch auf ne Bonuszahlung wo ich vor Ende des Jahres ausscheide? Sonst wird er ja immer fürs komplett abgelaufenen Jahr bezahlt? Im Vertrag steht nur der Anspruch ab Höhe x aber nicht daß das ganze Jahr etc. abgerechnet wird, weiss das jemand??????

von babyproject am 13.09.2011, 14:00



Antwort auf Beitrag von babyproject

Wie und ob das rechtlich geregelt ist, weiß ich nicht. Mein Mann hatte bei seiner letzten Stelle eine ähnliche Regelung, hat auch vor Ablauf des Jahres die Stelle gewechselt und hat das Geld anteilig ausbezahlt bekommen. Lg nini

Mitglied inaktiv - 13.09.2011, 14:38



Antwort auf Beitrag von babyproject

Das hängt von der vertraglichen Vereinbarung ab. Gesetzliche Regelungen gibt es dazu meines Wissens nicht. Häufig steht in Bonus-Vereinbarungen aber drin, dass der Bonus nur ausgezahlt wird, wenn ein ungekündigtes Anstellungsverhältnis besteht.

von Babsorella am 13.09.2011, 14:53



Antwort auf Beitrag von babyproject

Hi, wenn nichts ausdrücklich im Vertrag geregelt ist, kommt es auf die Formulierung und den Sinn und Zweck der Regelung an: Ist es ein Bonus für gute Leistungen in der Vergangenheit, so steht er dir in voller Höhe zu, da die Leistung ja erreicht wurde. Ist es ein anreiz/Motivation für gute Leistungen in der Zukunft (bei umsatzabhängigen Boni kaum der Fall), dann steht er dir nur anteilig zu, da du das Unternehmen ja verlässt. Gruß, Speedy

von speedy am 13.09.2011, 14:54



Antwort auf Beitrag von babyproject

also, ich hab ja auch grad gekündigt und werde auch die Kündigungsfrist verkürzen. Habe daher einen Schrieb von der Personalabteilung bekommen, in dem sie mir bestätigen, dass ich früher gehe und dass mir mein Bonus zeitanteilig ausgezahlt wird, allerdings zum üblichen Zeitpunkt (MItte nächsten Jahres). Ich habe aber auch schon einige Wechsel (innerhalb des Konzerns, immer unterschiedliche rechtliche Einheiten) gemacht, wo der Anspruch auf Bonus mit Kündigung verfallen ist *grnpf*. Ist also anscheinend wirklich individuell zu regeln. Hingehen, ansprechen, schriftlich festhalten, wäre mein Vorschlag :-) Ulrike

von u_hoernchen am 14.09.2011, 08:15



Antwort auf Beitrag von u_hoernchen

Hallo Ulrike, vielen Dank für Deine Info, also im Vertrag steht nicht daß der Bonusanspruch bei Kündigung entfällt, es steht nur der Bonus von x% wir bei Erreichen eines Umsatzes über .....EUR jährlich ausbezahlt. Kann das jährlich bedeuten ich krieg nix, bin ja jetzt schon weit über den Planumsatz... Weisst Du das zufällig wär nämlich ein schönes Sümmchen....

von babyproject am 15.09.2011, 12:55



Antwort auf Beitrag von babyproject

Hi, das jährlich bezieht sich nur auf den Auszahlungsrhythmus. Schwelle erreicht = voller Bonusanspruch. Kann aber sein, dass du das durchboxen musst - viele AG kennen ihre eigenen Arbetisverträge nicht bzw. wollen sie gerne später anders gelesen wissen. Gruß, Speedy

von speedy am 15.09.2011, 14:59