Baby und Job

Forum Baby und Job

Betriebszugehörigkeit

Thema: Betriebszugehörigkeit

Mich würde mal interessieren, wie das in anderen (mittelständischen) Firmen so gehandhabt wird, wenn ein Mitarbeiter 10 oder 15 Jahre Betriebszugehörigkeit vorweisen kann? Und zählt zur Betriebszugehörigkeit auch die Ausbildungs- und Elternzeit mit rein? Kann man z. B. erwarten, als Anerkennung mal einen zusätzlichen Urlaubstag zu erhalten o. ä.? V. G.

Mitglied inaktiv - 21.11.2009, 21:52



Antwort auf diesen Beitrag

In dem Unternehmen in dem ich arbeite (knapp 600 Mitarbeiter) bekommt man nichts zusätzlich. Ab 10 Jahren Betriebszugehörigkeit wird einem alle 5 Jahre gratuliert, mehr nicht. Außer bei 25 Jahren und 40 Jahren, da bekommt man dann eine Einmalzahlung (also einmalig noch was Geld zusätzlich) und einen Blumenstrauß.

Mitglied inaktiv - 21.11.2009, 22:08



Antwort auf diesen Beitrag

Bei uns zählt die Ausbildung mit. Nach 10 Jahren gab es einen 30 Euro Gutschein für einen Laden vor Ort(besser als die Weinflaschen, die es vorher gab), Dann gibt es erst wieder was bei 20 Jahre oder so, irgendwelche Einmalzahlungen. Arbeite in einem Krankenhaus. Bei meinem Mann gab es bisher auch Geld und nicht wenig, wurde jetzt leider abgeschafft aus Sparmassnahmen. Er arbeitet für einen sehr grossen Konzern.

Mitglied inaktiv - 21.11.2009, 23:42



Antwort auf diesen Beitrag

Ich arbeite in einem großen Unternehmen. Bei uns zählt Elternzeit zur Betriebszugehörigkeit, Ausbildung weiß ich nicht (wird zumindest angerechnet, ich weiß ab nicht, ob voll). Als Anerkennung gibt es nach 10 Jahren ein Essen mit dem Lebenspartner, nach 25 Jahren noch mal was (weiß ich gerade nicht). Aber kein Geld oder Urlaubstage... Ab einem Alter von 39 gibt es 2 Tage mehr Urlaub, aber sonst nie. LG, Mari

Mitglied inaktiv - 22.11.2009, 08:00



Antwort auf diesen Beitrag

Und steuerlich ist das ganze auch nicht mehr begünstigt - also auch die noch so kleine Zuwendung nicht. Gruß tina

Mitglied inaktiv - 22.11.2009, 11:04



Antwort auf diesen Beitrag

Hallo, ich bin im öffentlichen Dienst, und bei uns im Haus wurde es von der Betriebsgemeinschaft so geregelt, dass man je nach Zugehörigkeit einen einmaligen Betrag gezahlt bekommt. Der Urlaub orientiert sich nach dem Lebensalter, da ist die Betriebzugehörigkeit nicht relevant...

Mitglied inaktiv - 22.11.2009, 11:28



Antwort auf diesen Beitrag

Für die Berechnung der Kündigungsfristen zählen nur die Betriebszuhehörigkeitsjahre nach dem 25. Geburtstag. Fürs Jubiläum usw. denke ich dass alles zählt seit du in dem Betrieb bist.

Mitglied inaktiv - 22.11.2009, 14:05



Antwort auf diesen Beitrag

30 oder 40 € kann der AG im JAHR / Mitarbeiter steuerlich rechtlich machen. Da zählt allerdings alles rein... Geburtstag, Firmenausflug, Firmenfeiern, Weihnachtsfeiern usw. Und wenn man bedenkt, was einSTRAUß BLUMEN schont kostet, weißt du ja was übrig bleibt. Ich denke viel AG würden gerne mehr für ihre Mitarbeiter tun, sind aber die Hände gebunden.

Mitglied inaktiv - 22.11.2009, 14:42



Antwort auf diesen Beitrag

ich arbeite in einer stiftung, da ist das anders, auch im zuge der sparmaßnahmen. im märz bekomme ich einen gutschein, höhe so um die 150€. meine elternzeit fällt da mit rein in die 10 jahre. der gs ist mir persönlich auch lieber als ein tag urlaub.

Mitglied inaktiv - 22.11.2009, 17:48



Antwort auf diesen Beitrag

Ich hätte gedacht, dass da ein bißchen mehr üblich ist. Mit dem Gratulieren und dem Blumenstrauß ist es bei uns auch so. Allerdings sind ich und eine Kollegin von mir dabei vergessen worden, wohl weil wir erst kurz vorher aus der Elternzeit zurückgekommen sind? Ich möchte mit meinen Chefs über mehr Urlaub verhandeln (bräuchte 30 Tage) und muß dann wohl anbieten im Gegenzug mein Urlaubsgeld entsprechend kürzen zu lassen. Immerhin bekommen wir ja noch je 50 % Urlaubs- und Weihnachtsgeld, was ja wohl auch nicht mehr so verbreitet ist, wie der Beitrag weiter oben zeigt. V. G.

Mitglied inaktiv - 23.11.2009, 06:04