Elternforum Baby und Job

Betreuungszuschuss durch AG: Gibt es den auch für Schulkinder (ausserhäusslich betreut??) Oder muss die Einrichtung "stattlich" sein wie ein Hort? o.T.

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Wenn du den Zuschuss nach § 3 Nr. 33 Einkommensteuergesetz meinst: Der ist nur steuerfrei für nicht-schulpflichtige Kinder. AG kann natürlich weiter einen Betreuungszuschuss zahlen, aber der muss dann versteuert werden und ist dann auch nicht mehr sozialversicherungsabgabenfrei.


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Klar kann der AG weiter einen Zuschuss geben. Sobald das Kind aber schulpflichtig ist (und das ist es mit Eintritt in die Schule, selbst, wenn es erst 5 ist), wird dieser Zuschuss steuerlich in keiner Weise mehr begünstigt. Ist also voll SV- und Lohnsteuerpflichtig. Gruß Tina


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