Baby und Job

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Geschrieben von luchs am 12.07.2004, 12:57 Uhr

betreuungsnachweis für arbeitsamt ?

Hi Lia-Marie!
Du mußt schon einen kompletten Betreuungsnachsweis abliefern, ansonsten kannst Du dich auch nur Teilzeitarbeitslos melden. Oder erst ab Betreuungsbeginn des Kindes. Im Antrag würde ich angeben, daß das Kind betreut ist, und auf Nachfragen des Sachbearbeiters warten...Viel Glück. Luchs

 
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