Geschrieben von luchs am 12.07.2004, 12:57 Uhr |
betreuungsnachweis für arbeitsamt ?
Hi Lia-Marie!
Du mußt schon einen kompletten Betreuungsnachsweis abliefern, ansonsten kannst Du dich auch nur Teilzeitarbeitslos melden. Oder erst ab Betreuungsbeginn des Kindes. Im Antrag würde ich angeben, daß das Kind betreut ist, und auf Nachfragen des Sachbearbeiters warten...Viel Glück. Luchs
- betreuungsnachweis für arbeitsamt ? - lia-marie 12.07.04, 9:51
- Re: betreuungsnachweis für arbeitsamt ? - luchs 12.07.04, 12:57
Was bekommt eine Tagesmutter?
Referendariat (LA)-Elternzeit- woher geld bekommen?
Mutterschutz- zwingend?
Bis wieviel hinzuverdienen??
@ Ulli wg. Kindergartenzuschuß vom AG
@shortie
Schwanger während der Elternzeit (Beamtin)
Hat hier jemand sein Referendariat mit einem Kleinstkind gemacht und war quasie alleinerziehend?
@murmeline