Mitglied inaktiv
hallo, da mein erziehungsurlaub nun um ist, möchte ich mich beim arbeitsamt arbeitslos und arbeitssuchend melden (kann in alten job nicht zurück). muss ich da einen nachweis erbringen über die betreuung meines kindes ? habe ab august einen kindergartenplatz bis mittag; sonst aber keine betreuung (oma, freundin o.ä.). im notfall müsste mein mann einspringen. ist das für die behörde arbeitsamt o.k. oder wird man da tausend sachen bezüglich der betreuung gefragt ? danke und liebe grüsse lia
Hi Lia-Marie! Du mußt schon einen kompletten Betreuungsnachsweis abliefern, ansonsten kannst Du dich auch nur Teilzeitarbeitslos melden. Oder erst ab Betreuungsbeginn des Kindes. Im Antrag würde ich angeben, daß das Kind betreut ist, und auf Nachfragen des Sachbearbeiters warten...Viel Glück. Luchs
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