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Betreuungskosten von der Steuer absetzen?

Thema: Betreuungskosten von der Steuer absetzen?

Hallo alle zusammen,  Ich habe nun meine Steuererklärung für 2014 gemacht per elster - online. Ich bin alleinerziehend Verdiene etwa 20.000 € und zahle etwa 850 € Lonhsteuer im Jahr Die Kita kostet für einen Ganztagsplatz 2040 € im Jahr  Ich weiß nur das man sich 2/3 der Betreuungskosten von der Lohnsteuer wieder holen kann. ( es steht nirgendwo "bis zu 2/3", sondern nur 2/3) Laut Berechnung von elster - online soll meine Lohnsteuer um 1360 € gemindert werden. Wie darf ich das verstehen, hat da jemand von euch Erfahrung?  Ich kann mir nicht vorstellen dass man mehr vom Finanzamt zurück bekommen kann wie man an Lohnsteuer gezahlt hat? Oder?

von Franzi86 am 15.02.2015, 22:39



Antwort auf Beitrag von Franzi86

Bitte lass´ dich doch genau beraten - evtl. über den Lohsteuerhilfeverein. Mir wurde auch gesagt, das man nicht mehr zurück bekommt, als man eingezahlt hat. In besonderen Fällen kann man das aber auf mehrere Jahre "aufspalten" (wenn absehbar st, dass die nächsten Jahre weniger Geld gezahlt wird bzw. ein höherer verdienst ansteht - und somit dann Steuer sparen kann). Hast Du die "richtige" Steuerklasse? Ich bin aber selbst nicht vom Fach, ahbe aber eine Freundin, die uns berät. Letztendlich ist es aber auch ein "Luxusproblem", wenn Kinderbetreuungskosten extrem hoch sind (ist es ja bei Dir nicht - eher der Verdienst nicht extrem hoch) - bitte jetzt nicht falsch verstehen! Es könnte ja ansonsten jeder theoretisch seine Kinder auf ein teures Privatinternat anmelden und die Kosten steuerlich geltend machen.... Alles Gute, Leonessa

von leonessa am 15.02.2015, 23:06



Antwort auf Beitrag von leonessa

Ja ich habe die Steuerklasse 2, deshalb die geringen abgaben. Auf mehrere Jahre kann ich nicht viel aufspalten, da ich vorher ein Jahr in Elternzeit war (Kind ist 2 Jahre). Davor die Jahre habe ich auch nichts zum absetzen, keine Fahrkosten etc. Teuere Luxuxbetreuung hin oder her, es sind max. 4000 Euro Betreuungskosten absetzbar. Mein Verdienst ist nicht gering, sondern angemessen für meinen Job und die Region. Bin auch nur teilzeitbeschäftigt, 30 Stunden. Die Betreungskosten sind auch nicht zu hoch.

von Franzi86 am 16.02.2015, 06:48



Antwort auf Beitrag von Franzi86

Dein versteuerbares Einkommen mindert sich um den Betrag, soll das heißen. Beispiel: 20.000 € im Jahr vor abzugsberechtigten Ausgaben, 850 € Lohnsteuer gezahlt Abzug Werbungskosten 1000 € Abzug Vorsorgeaufwendungen 1000 € Abzug 2/3 der Kinderbetreuungskosten 1360 € versteuerndes Einkommen nach abzugsberechtigten Ausgaben 16640 € => 600 Lohnsteuer Die Differenz zwischen den gezahlten 850 Euro und den berechneten 600 Euro würdest du erstattet bekommen. Wären in diesem Beispiel 250 Euro. Hoffe ich habs verständlich erklärt.

von Badefrosch am 16.02.2015, 07:43



Antwort auf Beitrag von Badefrosch

endlich mal jemand, die das gut erklären kann ;-)

Mitglied inaktiv - 16.02.2015, 11:56



Antwort auf Beitrag von Badefrosch

Ich danke Dir : ) Habe die letzen Tage gegrübelt, wie sich das eigentlich errechnet. Endlich habe auch ich das verstanden. Und bin wieder darin bestätigt, dass es eine weise Entscheidung war mich schon vor Jahren an einen Lohnsteuerhilfe-Verein zu wenden.

von SimplySingle am 16.02.2015, 19:59