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Beschäftigungsverbot und Familienbesuch?

Thema: Beschäftigungsverbot und Familienbesuch?

Hallo zusammen, mein Arzt hat gestern das Beschäftigungsverbot ausgesprochen. Ich möchte aber gerne meine Familie im Ausland besuchen, meine Versicherung sagte ich dürfte ab sofort eigentlich alles machen auch in den Urlaub fahren. Ist das so? Darf ich meine Familie besuchen? Und muss ich einen Urlaubsantrag beim Arbeitgeber stellen, muss ich ihn informieren, oder wer weiss wie das geht? Vielen Dank für eine Antwort! Lieben Gruß Mysore

Mitglied inaktiv - 06.02.2008, 11:11



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Hallo, du bist auf Nummer sicher und kannst dann auch beruhigt(er) sein, wenn du einfach beim AG nachfrägst. Ich denke nicht, dass du deshalb einen Urlaubsantrag machen mußt. Ich war nach einem Unfall während der SS auch krank geschrieben und das fiel in die Zeit der lange geplanten Hochzeit. Habe dann bei der Krankenkasse und beim AG (schriftlich und mündlich) nachgefragt, ob es ok ist, wenn wir dennoch heiraten / nur kleine Feier danach (daheim) etc. (weil eigentlich sollte ich wegen der SS vorwiegend daheim bzw. im Bett bleiben) und es war kein Problem. Die bei der KK sagten, wir könnten auch groß feiern - sofern die Diagnose es nicht wegen "vorwiegend Bettruhe" verhindert hätte. Ich meine, du bist ja nunmal berichtigt aus dem Beruf draußen für die Zeit der SS. Aber was eben den Beruf bzw. die Arbeitstätigkeiten angeht. Schwer heben, Akkordarbeit, giftige Chemikalien etc. wirst du kaum bei deiner Familie ausgesetzt sein oder tun müssen, oder?! ;-) Alles Gute! Gruß, Bianca

Mitglied inaktiv - 06.02.2008, 11:56



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Also ich denke, dass es darauf ankommt, WARUM du ein Beschäftigungsverbot bekommen hast. Falls es berufsbedingt ist (Krankenpflege, Kindergarten, Akkordarbeit, etc...), sollte ein Urlaub kein Thema sein. Falls du jedoch aus gesundheitlichen Gründen (Bettruhe verordnet) nicht arbeiten darfst, halte ich das nicht für richtig, wenn du dann in Urlaub fährst.

Mitglied inaktiv - 06.02.2008, 12:44



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Hi, das Beschäftigungsverbot beinhaltet keine Bettruhe. Es ist wegen psychischen Gründen, sprich wegen Stress mit dem Vorgesetzten, das gibt es auch. Die Frage ist, wenn ich durch aus in den Urlaub darf, muss ich es dem Arbeitgeber melden, oder muss ich einen Urlaubsantrag stellen? Da ich vor 4 Monaten aufgrund von Mobbing eine Fehlgeburt hatte, möchte ich das Thema natürlich ungern mit meiner Firma bereden. LG Mysore

Mitglied inaktiv - 06.02.2008, 12:59



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Vielleicht hilft dir das hier weiter: http://komnet.nrw.de/callcenter/prg/details_dr.xp?GA0%26C99854598348976%26CALLCENTER%26NRW%26DR%264040%26%26;;%26ARB%26 Daraus lese ich, dass du von der Arbeit "freigestellt" bist und daher auch in Urlaub darfst.

Mitglied inaktiv - 06.02.2008, 13:05



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Du darfst in der Zeit des Beschäftigungsverbots nichts zun, was das Verbot verlängern könnte (wie bei einer Krankschreibung auch). Du musst Dich also so verhalten, dass Du baldmöglichst wieder einsatzfähig bist. In Deinem Fall kannst Du auch in Urlaub fahren, wenn der Facharzt zustimmt. Dafür musst Du auch keinen Urlaubsantrag stellen.

Mitglied inaktiv - 06.02.2008, 13:07



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Fahr. Ich hatte auch ein Beschäftigungsverbot während der Schwangerschaft und war bei meinen Eltern. Zwar nicht im Ausland, aber das ist ja ein Detail. Mein Argument war, daß meine Eltern mich ganz besonders gut pflegen können - besser als mein damaliger Mann es gekonnt hätte. Fliegen sollte man halt nur mit ärztlichem Attest, und jedes WE 10 Stunden Hin- und Herfahren ist sicher auch nicht der Brüller. Ansonsten sehe ich kein Problem. Sicherheitshalber - wenn es im Büro sowieso schon Ärger gibt - ist vielleicht eine entsprechende schriftliche Bestätigung vom Arzt empfehlenswert. Gruß, Elisabeth.

Mitglied inaktiv - 06.02.2008, 15:23



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Hallo Mysore, kannst du mir vielleicht sagen, von welchem ARzt du Beschäftigungsverbot bekommen hast? Ich hab nämlich ähnliches Problem gehabt. Mobbing in der Arbeit. Hatte auch viele verschiedene Beschwerden bedingt durch Stress. Am Schluss ist die Kollegin, die mich gemobbt hat zum Glück selbst ins Krankenhaus gekommen, so dass das Problem einigermaßen gelöst war. Aber ich möchte es für die Zukunft wissen, weil die kommt irgendwann wieder und ich möchte noch mehr Kinder haben. Ansonsten ist der Urlaub umgekehrt etwas Gutes, da kannst du dich ja vom Stress erholen. Ich würde die Firma nur schriftlich informieren, wo du zu finden bist. Also schreib: hiermit möchte ich ihnen mitteilen, dass ich mich vom - bis - in - mit der Zustimmung des Arztes, befinde. Was der Arbeitgeber damit anfangen soll, ist sein Problem. Du informierst ihn, falls was von dir gebraucht wird, wo du zu finden bist und kannst beruhigt zu deinen Eltern. Liebe Grüße Elena

Mitglied inaktiv - 07.02.2008, 13:32