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Aupair als Haushaltshilfe?

Thema: Aupair als Haushaltshilfe?

Hallo, ich bin eigentlich nur stille Mitleserin. Seit knapp 9 Monaten haben wir unser erstes Aupair. Es klappt wirklich super. Sie wurde uns vom VIJ vermittelt. Jetzt sieht es dort ziemlich schlecht aus: 10 Familien suchen und noch keine einzige Bewerbung von einem Aupair. Also suchen wir nun auch im Internet. Wir haben jetzt Kontakt zu einer Slowakin, die schon 2 Jahre in Deutschland lebt und jetzt als Haushaltshilfe arbeitet.(Also, 1 JAhr als Aupair und jetzt als Haushaltshilfe.) Als Aupair darf sie ja nicht mehr arbeiten. Weiß jemand welche rechtlichen und steuerlichen Dinge dabei dann zu beachten sind? Sie war gestern zum Kaffee da und verstand sich richtig gut mit den Kids. Uns gefällt sie. Wir sollen ihr Zimmer und Verpflegung bereitstellen und 400€ im Monat zahlen. Eine Krankenversicherung sei nicht nötig, die aus ihrer Heimat würde ausreichen. Aber wir müssten sie doch offiziell anmelden. Da kämen für uns doch noch Steuern drauf? Oder nicht? Alles andere wäre doch Schwarzarbeit und bei der Steuer nicht absetzbar?! Vielleicht könnt ihr uns helfen! Viele Grüße Cordula

Mitglied inaktiv - 06.04.2008, 13:13



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Hm... wenn sie als EU-Bürgerin hier wie z. B. jemand aus GB arbeiten kann (weiß ich nicht, da Slowakei recht neues EU-Mitglied ist), dann geht das. Diu kannst sie bei der Bundesknappschaft auf 400 EUR anmelden und fertig. Kommen noch ca. 15-20% Abgaben drauf, die Du aufwenden mußt. Aber: zw. 400 und 260 EUR Taschengeld ist schon ein Unterschied...dann die restlichen nebenkosten kommen ja auch drauf. Sie wäre dann quasi "Kinderfrau" / Nanny. Hm... enrsthaft: ich suche ja nur natoive speaker, habe also sehr strenge Anforderunskriterien. Und trotzdem gelingt es mir immer wieder :-) *dreimalaufholzklopf* Greataupair und Aupairworld "spucken" doch genug aus. Wobei ich immer eine Quote von 100:1 ansetze :-) Viele Grüße Désirée

Mitglied inaktiv - 06.04.2008, 13:57



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unsere Babysitterin kommt auch aus der Slowakei, und daher bin ich ziemlich sicher, dass sie nicht offiziell arbeiten darf - denn die Slowakei gehört zwar zur EU, aber da gab es diese 7 Jahre Frist, bis sie bei uns auch Arbeit aufnehmen dürfen. Es sei denn, es findet sich niemand anderes für den Job, was bei Kinderfrau argumentativ schwierig werden dürfte. Ulrike

Mitglied inaktiv - 06.04.2008, 16:10



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Hi, erkundige dich am besten bei der Arge, wie die Bedingungen für eine Arbeitserlaubnis auf geringfügiger Basis aussehen. Die EU-Bürger aus den neuen Beitrittsstaaten brauchen mW noch eine Arebitserlaubnis hier in Deutschland. Wenn die Arbeitserlaubnis da ist, kannst du sie auf Minijob-Basis beschäftigen. Gruß, Speedy

Mitglied inaktiv - 07.04.2008, 09:11



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Ich glaube, streng genommen müsste sie auch Unterkunft und Verpflegung als geldwerten Vorteil versteuern. Möglicherweise bedeutet das, dass ihr 400 EUR-Job dann eben kein 400 EUR Job mehr ist, sondern dass der geldwerte Vorteil dazu gerechnet werden muss. Sicher bin ich mir aber nicht. Gruß, carla72

Mitglied inaktiv - 07.04.2008, 10:36



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Danke für die Tipps, schwarz wollen wir das nicht machen! Also läuft diese Nummer bei uns nicht. Viele Grüße Cordula

Mitglied inaktiv - 07.04.2008, 19:51