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Arbeitslos melden - wie gehts dann weiter?

Thema: Arbeitslos melden - wie gehts dann weiter?

Hallo, ich werde zum 30.4.15 arbeitslos, hab mich auch schon beim Amt gemeldet - soweit alles klar. Im April habe ich dann den Termin zur Beratung - und da hab ich mal eine Frage (war noch nie arbeitslos, daher auch null Erfahrung). Ich bin Altenpflegerin, kann aber nicht mehr i.d. Pflege wg. kaputten Knochen. Auch Betreuung fällt aus. Werden die mir eine Umschulung anbieten? Und wenn die nicht passt (Büro z.B.) kann ich das ablehnen? Ich studiere z.Zt. Ernährungsberatung - habe auch schon ein Jobangebot, wenn ich damit fertig bin als Dozentin. Das ist aber erst mal nur mündlich - schriftlich werde ich das auch (noch) nicht kriegen. D.h. man kann mich nicht vermitteln, Umschulung zusätzlich zum Studium wäre eigentlich Quatsch. Wenn ich mich aber arbeitslos melde ohne Vermittlung kriege ich kein Geld. Was passiert in so einem Fall? Wie gesagt, ich habe keine Erfahrung - und bin schon froh, wenn ich alle Aträge ordentlich ausgefüllt habe. Danke + lG tabeamutti

von tabeamutti am 17.03.2015, 10:06



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Ich hatte das bei mir selbst mal - gelernte Krankenschwester und habe dann eine Weiterbildung gemacht. Du kannst Dich arbeitslos melden (wegen Krankenversicherung). Wenn Du aber nicht arbeitssuchend bist, so bekommst Du auch kein Geld. Bei mir ist das 15 Jahre her - ob das noch aktuell ist, weiß ich nicht genau. Andererseits wäre das ja auch nur fair. Am besten Du wartest den Beratungstermin ab. Lg, Leonessa

von leonessa am 17.03.2015, 10:27



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Das kommt darauf an, was das für ein Studium ist und wie lange es noch dauert. Bei einem normalen Vollzeitstudium würde man ohnehin kein ALG1 bekommen. Um einen ALG1-Anspruch zu haben, musst Du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Das heißt, Du musst Dich bewerben, Umschulungen machen, Maßnahmen besuchen etc. Dazu wird in der Regel eine schriftliche Vereinbarung geschlossen. Wenn jetzt schon völlig klar ist, dass das Studium in wenigen Monaten beendet ist und Du dann ziemlich sicher einen Job bekommst, kann auch schon mal für eine kurze Zeit auf die Anordnung von Maßnahmen oder Umschulungen verzichtet werden. Das findest Du nur im Gespräch raus. Was aber sicher nicht geht, ist längere Zeit ALG1 beziehen und nebenher studieren.

von Murmeltiermama am 17.03.2015, 10:44



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Hallo, zu Ende ist es - wenn alles gut geht - nächstes Jahr April. Ist übersichtlich, aber eben nicht "morgen". Umschulung wäre logisch - nur als was? Wie gesagt, Büro jeglicher Art will ich nicht( wollte ich vor 20 Jahren schon nicht). Bei einem Beratungsgespräch vor einem Jahr wurde gesagt: "Wir bilden eigentlich zu Pflegekraft aus und nicht anders herum". Und damit war ich entlassen. Und bewerben als Pflegekraft geht halt wg. Gesundheit nicht - da werden die bestimmt einen Amtsarzt "drauf sehen " lassen. Wie ist das denn eigentlich mit Kindern? Zumindest die Kleine (6) wäre zu beaufsichtigen, die anderen sind ja auch nicht immer da? (11,14) Tabeamutti

von tabeamutti am 17.03.2015, 11:14



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Warum findest Du es logisch, eine Umschulung bezahlt zu bekommen? Schließlich studierst Du ja gerade und hast demnächst einen neuen Beruf. Ich denke, Du wirst das Jahr privat finanzieren müssen. Falls Du verheiratet bist, so kannst Du Dich evtl. über die Familienversicherung mit krankenversichern. Alles Gute, Leonessa

von leonessa am 17.03.2015, 12:07



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Hi, nein, ICH will überhaupt keine Umschulung -wozu Geld für was ausgeben, was eigentlich nicht gebraucht wird- sondern will in meinem Bereich (als Dozentin in der Pflegeausbildung) weiter arbeiten -so bald ich halt fertig bin. Aber für das Arbeitsamt ist eine Umschulung "logisch" - oder nicht? Ich verlass mich auf Aussagen von Freunden/Bekannten, die alle schon mal den Fall hatten. Ich wollte nur wissen, ob jemand weiß, ob ich in meinem Fall überhaupt irgentwas in dieser Richtung angeboten kriegen kann/werde - bzw. wie ich so etwas ablehen kann, aber trotzdem mein Arbeitslosengeld bekomme, damit ich(auch)mein Studium weitermachen kann. Das die mir mein Studium finanzieren will ich ja noch nicht mal, aber eben die Leistung, für die ich ja Jahrelang eingezahlt habe. Ist nur die Frage, ob die das auch so sehen LG tabeamutti

von tabeamutti am 17.03.2015, 12:48



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Wieso "sobald ich halt fertig bin"? Stehst Du JETZT dem Arbeitsmarkt überhaupt zur Verfügung - mal unabhängig vom Job selber? Du hast bisher als Dozentin gearbeitet - könntest Du genau den Job woanders machen, wenn sich etwas fände? Kinder sind eher ein Problem als hilfreich, wenn sie Dich zu sehr einschränken, denn bei zu viel Einschränkung stehst Du dann dem Arbeitsmarkt eben nicht zur Verfügung.

von Strudelteigteilchen am 17.03.2015, 12:57



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Was ist das denn für ein "Studium"? Fernstudium auf eigene Kosten? Machst dur das jetzt schon neben der Berufstätigkeit? Dann schaffst du es auch neben einer anderen zukünftigen Stelle, die man dir vielleicht vermittelt. Dass du in der Pflegen nicht mehr arbeiten kannst, musst du natürlich mit Attest belegen. Also Attest mitbringen und auf eine Begutachtung durch den MDK einstellen. Ich bin schon der Meinung, dass man Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung beziehen darf, wenn man jahrelang eingezahlt hat. Natürlich geht das nur, wenn man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht. Kinderbetreuung war ja in deiner bisherigen Tätigkeit auch kein Problem?? Wenn du nicht mehr körperlich arbeiten kannst, ist deine Ablehnung von Bürotätigkeit natürlich schon ein großes Problem!!! Denn selbst ein Dozent verbringt einen großen teil seines Tages am Schreibtisch. Habe aber gerade gefunden, dass sowas wie deine Ausbildung durchaus von den Arbeitsämtern anerkannt wird: "Dieser Fernlehrgang ist nach AZAV zertifiziert und durch den Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit zu 100% förderungsfähig. Infos unter 0800 / 123 44 77 (gebührenfrei)" QUELLE: http://www.ils.de/fernkurse/persoenlichkeitsbildung-gesundheit/coaching-beratung-psychologie/ernaehrungsberater/?o=00001_00010_GE012GOO_Ern%C3%A4hrungsberatung%20studium&googletype=suche&gclid=CJTV5u2pr8QCFUnLtAodJ3MAVg Trini

von Trini am 17.03.2015, 12:57



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Hi, Ja, ist ein Fernstudium. Klar geht das neben dem Beruf - den ichjanicht mehr machen kann. Als Dozent habe ich schon mal gearbeitet, so nebenher. Aber ich möchte in die 3jährige Ausbildung - bisher waren es Helfer mit BG. Und dafrü will u. muss ich meine Kenntnisse vertiefen:-) Kinder waren bisher kein Problem, weil ich WE oder Spätdienst od. Nachtschicht gemacht habe. Da war mein Mann da. Vielleicht habe ich ja Glück, u die kenne dieses Urteil auch . LG tabeamutti

von tabeamutti am 17.03.2015, 13:27



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Solang du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst gibt es auch ALG 1 oder auch 2, auch wenn du ein Fernstudium machst. Da sich das mit einem job ja problemlos kombinieren lässt. Ob und wann du wieder einen job bekommst, hängt nicht nur von dir ab sondern auch von potentiellen Arbeitgebern. Wichtig wäre das du dich für eine Vollzeitstelle Arbeit suchend meldest. Bei teilzeit wird dein ALG 1 entsprechend auf die Stunden gekürzt. Die ALG 1 Berechnung geht immer davon aus das mann Vollzeit arbeitet. Wenn du Glück hast kannst du dein Fernstudium als Umschulung anrechnen lassen. Kommt ein bischen auf das Studium und den Sachbearbeiter an. Umschulung auf einen anderen Bereich bekommt man nicht unbedingt sofort. Meist kann man sich auch so erstmal bewerben. Umschulung kommt meist erst wenn man selber drum kämpft oder wenn man lange nichts findet. Wenn du in deinem alten job bestimmte Sachen nicht mehr leisten kannst, kann es sein das sie dich dem Amtsarzt vorstellen wollen. Das kann je nach Region 6 Monate dauern. Zumindest bei mir war es so. Ich wollte umschulen und musste belegen das bestimmte Sachen nicht mehr gehen wegen einer geplatzten Bandscheibe. Würde mich an deiner stelle nicht stressen. Meld dich an für ALG 1. Lerne erstmal deinen Sachbearbeiter kennen. SAG ihm du willst arbeiten. Machst darum ein Fernstudium um deine job Chancen zu verbessern. Erzähle im ruhig von dem Angebot und auch das du das nur mündlich hast. Dann SAG auch das dein Studium kein Problem ist bei einer passenden stelle wieder weiter zu arbeiten. Dann sollte es keine Probleme geben

von DannaM am 17.03.2015, 16:24