Hallo,
Tut mir leid wenn ich hier falsch bin aber wusste sonst nicht wo ich fragen könnte.
Ich hatte vor gut einem Jahr eine Beraterin auf den arbeitsamt mit der ich super aus kam.
Jetzt wurde mir eine neue zugeteilt obwohl mir die andere versichert hat das sie meine Akte behält.
Die neue Beraterin wurde mir per Telefon zugeteilt. Also über dieses Servicecenter.
Weiß jemand ob das einfach so geht?! Bzw erlaubt ist.
Ich würde gerne meine alte Beraterin wieder haben.
Danke und liebe Grüße
von
tink91
am 22.04.2016, 12:50
Vielleicht ist die andere Beraterin ja umgezogen, krank oder Mutter geworden?
Schau dir die neue Beraterin doch erst mal an.
Trini
von
Trini
am 22.04.2016, 13:58
Warum sollte es nicht erlaubt sein, dass das Arbeitsamt dir eine andere Beraterin oder einen anderen Berater zuweist???
Als "Kunde" (gerade beim Amt) kannst du dir häufig nicht aussuchen, wer für dich zuständig ist.
Auch die dortigen Sachbearbeiter/innen können sich nicht unbedingt aussuchen, wen oder was sie bearbeiten.
Wenn dort beispielsweise der Vorgesetzte die Sachgebiete anders aufteilt, verteilt oder was auch immer, dann ist das halt so.
von
chrissicat
am 22.04.2016, 16:40
Hallo,
ich denke, "erlaubt" wird das wohl sein. Aber wenn die neue Beraterin dir nur am Telefon zugeteilt wurde, könntest du evtl. noch mal anrufen und fragen, ob du nicht doch deine frühere Beraterin zurück bekommen kannst. Keine Ahnung, aber ein Versuch ist es vielleicht wert.
Viele Grüße
von
Oktaevlein
am 22.04.2016, 19:45
Das passiert alle Jubeljahre. Ziel: Nicht zu vertraulich, neue Ideen, neuer Druck.
Für den Kunden ärgerlich, weil Absprachen nur mündlich waren und der neue nix davon wissen will, die Gründe warum es mit Arbeit nicht funktioniert wieder erklärt werden müssen, dauer der Bearbeitung....
von
sara31
am 22.04.2016, 23:13
Ja, ist natürlich zulässig. Dient auch der Prävention vor Bestechung, Vorteilsnahme etc.. Kann auch auf Umstrukturierungen o.ä. zurückzuführen sein. Gibt viele Gründe...
Gruß, Speedy
von
speedy
am 23.04.2016, 08:57