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Was gilt, wenn das Kind krank ist?

Thema: Was gilt, wenn das Kind krank ist?

Hallo zusammen, ich arbeite seit einem Monat wieder halbtags auf meiner alten Stelle. Meine Tochter ist in der Zeit morgens immer in der Kita. Nun hab ich mich schon öfters gefragt, wie das abläuft, wenn sie mal richtig krank ist, dass ich bei ihr zuhause bleiben muss? Bekomm ich da ne Bescheinigung vom Kinderarzt für den Arbeitgeber und das gilt dann wie ne Krankschreibung oder so? Hab da glaub ich mal so irgendwas gehört und auch noch so was im Kopf von höchstens 7 Tage im Jahr. Kann das sein, oder hab ich das nur falsch in Erinnerung? Liebe Grüße, Quetsche

Mitglied inaktiv - 24.09.2010, 17:50



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Jedes Elternteil hat 10 Tage für solche Fälle. Dann bekommst Du vom Arzt eine Krankschreibung, dann muß das bei der KK eingereicht werden und von denen bekommst Du dann den Verdienstausfall... LG

Mitglied inaktiv - 24.09.2010, 17:59



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Wenn es mal ganz schlimm hier laufen sollte, und ich in einem halben Jahr die 10 Tage rum habe, könnte dann auch mein Mann zu Hause bleiben oder muss das erst mit seiner Firma abgesprochen sein, wenn ich an den kranken Tagen arbeiten müsste?

Mitglied inaktiv - 24.09.2010, 19:59



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Wenn ihr beide Angstellte seid, dann gelten fuer euch beide die gleichen Regeln. Wieso sollte ein Vater kein krankes Kind haben, das er pflegen muss?

Mitglied inaktiv - 24.09.2010, 20:47



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Wenn Ihr beide gesetzlich versichert seid, hat jeder 10 Tage im Kalenderjahr bzw. man kann sich die Tage auch gegenseitig übertragen. V. G.

Mitglied inaktiv - 25.09.2010, 06:31



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Achtung: soviel ich weiß, bekommt man nicht den kompletten Verdientsausfall von der Krankenkasse, sondern nur 67%. Falls man also noch Überstunden hat und diese nicht für was anderes braucht, kann es Sinn machen diese statt der Krankschreibung zu verwenden. LG

Mitglied inaktiv - 25.09.2010, 07:19



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80% vom brutto oder 90% vom netto. weniger ist es, aber doch nicht ganz soviel weniger.

Mitglied inaktiv - 25.09.2010, 09:22



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Beide Arbeitgeber müssen aber der Übertragung zustimmen. Gruß, Elisabeth.

Mitglied inaktiv - 25.09.2010, 10:15



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Das heißt, wenn ich das richtig verstehe, mein Arbeitgeber muss in den Krankheitstagen gar nichts bezahlen, sondern die KK? Sozusagen wie unbezahlter Urlaub? Und das gilt auch für Kleinbetriebe? Sind eine kleine Praxis mit unter zehn Mitarbeitern. Und mein Mann hat dann auch Anspruch auf 10 Tage? Das ist ja schon mal gut zu wissen. Warum wird man darüber nirgends wirklich informiert? LG, Quetsche

Mitglied inaktiv - 25.09.2010, 15:24



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Dann hat jeder auf 10 Tage Anpruch pro Jahr. Bei Privatversicherten bzw. Kinder die Privat bei einem Elternteil versichert sind gelten ganz andere Regeln.

Mitglied inaktiv - 25.09.2010, 16:12



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Der AG stellt Dich unbezahlt frei, weil er dazu gesetzlich verpflichtet ist, da es sich um ein "privates Ereignis" handelt, daß Dir die Arbeit unmöglich macht. Wenn das Kind gesetzlich versichert ist, übernimmt die KK Teile des Verdienstausfalles bis zu 10 Tage pro Elternteil. Danach kannst Du natürlich immer noch zu Hause bleiben, erhältst dann aber eben für diese Zeit kein Geld. Ebenfalls kann der AG im Vertrag genau das nicht geregelt haben, dann muß er selbst zahlen und dann "gilt" auch diese "10-Tage-Regel" nicht. Mein letzter AG hat dies leider, leider "vergessen" und stand dumm da. Zumal meine Kinder privat versichert sind... Die Frage ist halt immer, ob der § 616 BGB gilt oder nicht. Hier ist das ganz gzt erklärt: http://www.akademie.de/arbeit-leben/familie-kinder-partnerschaft/tipps/familie-kinder-partnerschaft/kind-krank-eltern-krankmeldung.html

Mitglied inaktiv - 28.09.2010, 11:07