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AlG I und Weiterbildung

Thema: AlG I und Weiterbildung

Hallo, kann ich mich so lange ich AlG I beziehe bei einer Institution weiterbilden? Muss ich das dem Amt melden? LG

von FrauvonWunderfitz am 23.03.2011, 13:43



Antwort auf Beitrag von FrauvonWunderfitz

Das Weiterbildungsinstitut muss Arbeitsamts-gefördert sein, nur dann übernimmt das Arbeitsamt auf Antrag mit entsprechender Begründung die Kosten. Wenn du es selber zahlst, kannst du dich da weiterbilden wo du möchtest.

von Badefrosch am 23.03.2011, 18:38



Antwort auf Beitrag von Badefrosch

super, dankeschön und wenn ich mich weiterbilde und die Kosten selbst trage kann ich dann dennoch AlG I beziehen in dieser Zeit?

von FrauvonWunderfitz am 23.03.2011, 18:56



Antwort auf Beitrag von Badefrosch

super, dankeschön und wenn ich mich weiterbilde und die Kosten selbst trage kann ich dann dennoch AlG I beziehen in dieser Zeit?

von FrauvonWunderfitz am 23.03.2011, 18:56



Antwort auf Beitrag von FrauvonWunderfitz

Ich denke, du mußt dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Wenn das so ist, geht es niemanden an, was du in deiner Zeit mit deinem Geld anstellst = ich würde es dem Arbeitsamt gegenüber gar nicht erwähnen.

von fille am 23.03.2011, 19:47



Antwort auf Beitrag von FrauvonWunderfitz

Solange du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst und deren Vorgaben einhälst, z.B. deine vorgegebenen 5 oder 10 Bewerbungen im Monat, Vorstellungsgespräche usw. kannst du machen was du willst. Aber wenn du es selber finanzierst, würde ich dem Arbeitsamt davon nix sagen, denn die denken dann, dass du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst und zahlen dann nicht.

von Badefrosch am 23.03.2011, 19:49



Antwort auf Beitrag von Badefrosch

ich möchte aber eigentlich schon dass sie es finanzieren. Es ist so, dass ich ein abgeschlossenes Studium habe aber eben keine Berufsausbildung. Mit dieser Weiterbildung hätte ich die Möglichkeit in einem Bereich zu arbeiten der sehr gefragt ist und zunehmend auch immer sehr gefragt sein wird. Nach dieser Weiterbildung habe ich auch schon einen Träger, der mich einstellen würde...es fehlt eben nur dieses Stück Papier. Wie vorgehen?

von FrauvonWunderfitz am 23.03.2011, 20:02



Antwort auf Beitrag von FrauvonWunderfitz

Bei mir hat es vor Jahren mit einer richtig guten Begründung funktioniert, dass das Arbeitsamt eine Weiterbildung finanziert hätte. Leider kam der Kurs dann wegen zu geringer Teilnehmerzahl nicht zustande. Du schreibst ja nicht so genau, um was es geht. Aber ich kann mir grade nicht vorstellen, dass jemand mit abgeschlossenem Studium eine Weiterbildung machen sollte, die zu einem geringer qualifizierten Abschluss führt!? Aber wenn du im Prinzip einen Arbeitsplatz vorweisen kannst, vielleicht ist das ja ein gutes Argument.

von fille am 23.03.2011, 20:14



Antwort auf Beitrag von fille

du hast eine PN

von FrauvonWunderfitz am 23.03.2011, 21:20



Antwort auf Beitrag von FrauvonWunderfitz

Hallo, da wäre ich etwas vorsichtig. ich würde in jedem fall mit der agentur reden. denn, wie schon geschrieben, musst du dem freien arbeitsmarkt zur verfügung stehen (und das würdest du ja nicht, wenn es sich um eine vollzeit oder auch teilzeit-qualifizierung handeln würde - wenn es abends ist, kann keiner was sagen!). es kann auch sein, dass dich die agentur in eine qualifizierungsmaßnahme etc. schickt! dann hast du ein problem, wenn du diese wegen der qualifizierung nicht antreten kannst. also mein vorschlag: unbedingt mit dem sachbearbeiter absprechen. außerdem schreibst du, dass du evtl. eine stelle hast, wenn du die besagte qualifikation vorweisen kannst. ich kenne fälle, in welchen die agentur dann die qualifizierung gefördert hat. voraussetzung: es gibt eine schriftliche bestätigung des zukünftigen arbeitgebers, dass er dich nur mit der besagten qualifizierung einstellt. wie gesagt, ich würde bei der agentur transparenz schaffen, dass verhindert evtl. spätere probleme und rechtfertigung. gruß paula

von Paula2006 am 24.03.2011, 10:58



Antwort auf Beitrag von Paula2006

Danke für deine Antwort. Ich habe heute beim Weiterbildungsinstitut angerufen und die empfahlen mir auch mich mit dem Amt in Verbindung zu setzen, da mich der Kurs sonst 1700 Euro kostet. Erstmal versuche ich es also dort. Arbeitslos bin ich noch nicht. Ich werde also sehen ob ich mich arbeitslos melde oder diese zwei Monate so überbrücke, in dem ich mich bei meinem Mann wieder familienversichern lasse und einen 400 Euro Job neben der Weiterbildung annehme. Das wäre doch auch eine gangbare Möglichkeit, oder? LG

von FrauvonWunderfitz am 24.03.2011, 12:19



Antwort auf Beitrag von FrauvonWunderfitz

Hallo, natürlich kannst du auch anstatt alg I einen 400 euro job annehmen. aber für zwei monate? findest du da was passendes? probiers doch mit alo melden und falls die agentur gar nicht mitspielt, kannst du ja immer noch variante zwei wählen. wünsch dir viel glück paula

von Paula2006 am 25.03.2011, 19:39