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Ärger wegen Kinderfrau

Thema: Ärger wegen Kinderfrau

Guten Abend zusammen, ich ärger mich grad ziemlich über entferntere Nachbarn von uns mit zwei Kids in ähnlichem Alter wie unsere. Wir sind einigermassen gute Bekannte, man redet so ein,zweimal im Monat über das Familienleben etc. Wir arbeiten beide voll mit einem Tag "homeoffice" an der Uni und haben seit 2 Jahren eine Kinderfrau, die ein-zweimal pro Woche die Kids abholt, auch öfter, wenn einer von uns auf Dienstreise ist, und die auch einspringt, wenn die Kids krank sind. Bei den Nachbarn arbeitet er voll und sie an zwei Tagen, und da hat es jetzt wohl mit der Nachmittagsbetreuung der Kinder gehakt - und sie haben unsere Kinderfrau kontaktiert, OHNE erst mit uns zu sprechen. Der Kinderfrau haben sie es als Notfall erklärt, aber eigentlich suchen sie schon etwas langfristiges (das hat sich dann auf Nachfrage herausgestellt).. bin ich jetzt überempfindlich oder wie seht Ihr das? gruss al1ce

von Al1ce am 16.10.2012, 20:22



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Hallo, vielleicht verstehe ich die Frage nicht, aber wo liegt das Problem? LG

von Oktaevlein am 16.10.2012, 20:30



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Hallo, ich versteh auch nicht ganz: Geht es darum, dass die Kinderfrau die Kinder eurer Bekannten notfallmäßig mitbetreut während sie bei euch arbeitet und eure Kinder betreut? Dann hätten sie schon mit euch sprechen müssen, das muss ja dann auch geklärt werden wg. Geld etc. Aber wenn sie die Kinderfrau gefragt haben, ob sie an den anderen Tagen bei ihnen arbeiten kann, dann habt ihr ja damit nichts zu tun sondern es ist eine Sachen zwischen der Kinderfrau und den Bekannten, oder? LG Kristina

von krissie am 16.10.2012, 20:55



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ok, ich hab mich unklar ausgedrückt - es gibt keine wirklich festen Tage ausser montags, sonst kommt die Kinderfrau nach Bedarf, weil die Termine wechseln und öfter auch mal eher kurzfristig anfallen. Sprich man könnte sich sehr wohl ins Gehege kommen. Also wäre es doch wohl sinnvoller, sie hätten zuerst mit uns gesprochen, um den aktuellen Stand herauszufinden und eben auch zu besprechen, wie man die Sache im Überschneidungsfall am besten geregelt kriegt (es ist nicht so, dass wir da komplett unkooperativ wären..).

von Al1ce am 16.10.2012, 21:14



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Ja, wenn es gute Bekannte sind, wäre das sicher nett gewesen. Aber an sich ist es schon Sache der Kinderfrau, wie sie ihre Zeiten verteilt, so lange sie nicht fest und Vollzeit eingestellt ist, oder? Also ist sie schon die eigentliche Ansprechpartnerin und muss dann halt ggf. mit euch klären, ob sie weiter auf "Abruf" arbeiten kann und will. Wie gesagt, bei Bekannten finde ich das auch etwas komisch, dass sie nicht mit euch gesprochen haben, aber "zuerst" und überhaupt müssen sie das halt nicht, meine ich. LG Kristina

von krissie am 16.10.2012, 21:21



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Die Nachbarn müssen das mit der Kinderfrau absprechen und nicht mit euch. Es wäre eine nette Geste gewesen, wenn sie euch vorher informiert hätten, aber da schuldet euch sicher niemand etwas. Und die Kinderfrau arbeitet doch nur gelegentlich und wenige Stunden für euch, da kann man doch nicht erwarten dass sie immer zur Verfügung steht - das kann sie sich bestimmt nicht leisten. Nimms lockerer.

von Pamo am 16.10.2012, 21:42



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Seit wann muss der Abeitgeber gefragt werden, wen ich jamenden ein Arbeitsangebot mache? Ich verstehe das Problem nicht. Sicher kann es euch passieren, dass das andere Angebot günstiger ist oder eure Kinderfrau die Familie einfach netter findet oder .... Dann wird sie bei euch kündig und den anderen Job annehmen. Sie ist eure Angestellte und nicht Leibeigene. Wenn sie die zwei Anfrage vereinbaren lassen, kann sie evglt. beide annehmen, ansonsten ist es ihre Aufgabe das zu klären und nicht die der anderen Familie. LG

von Julia+Christopher am 17.10.2012, 06:53



Antwort auf Beitrag von Julia+Christopher

ja, da gebe ich Dir/Euch völlig recht - das hilft mir auf jeden Fall, die Sache klarer zu sehen. Mein Hauptproblem ist eher, dass sie nicht mit uns geredet haben, obwohl wir Bekannte und fast schon Freunde sind (jedenfalls dachte ich das bis jetzt) und sie die Kinderfrau über uns überhaupt erst kennen. Es geht dabei auch nicht darum, dass wir da was zu erlauben oder zu verbieten hätten, mehr im Sinn von konstruktiver Absprache... gruss al1ce

von Al1ce am 17.10.2012, 09:33



Antwort auf Beitrag von Al1ce

Versuche privat und geschäftlich zu trennen. Die Bekannten werden auch nicht bei dir anfragen, ob sie eine Eiscreme kaufen sollen die ihnen bei dir geschmeckt hat. Doch ich würde an deiner Stelle auch den Schluss ziehen, dass es sich eindeutig um eine Bekanntschaft und nicht um eine Freundschaft handelt. Das ist eine wichtige Information für dich.

von Pamo am 17.10.2012, 10:58



Antwort auf Beitrag von Pamo

Also, ich kann dich schon verstehen. Das hätte mich auch geärgert, natürlich wirst du da nicht viel machen können. Ich würde erst mal abwarten, solange ihr keine Nachteile davon habt, ist es ja okay.

von mondstaub am 17.10.2012, 14:12



Antwort auf Beitrag von Al1ce

rechtlich und muessen ist die eine seite. Natuerlich duerfen sie Euch die Kinderfrau unterm Hintern wegziehen und wenn die vorher fuer Ech immer verfuegbar war, wegen des neuen Engagements nicht mehr und Ihr ein Betreuungsproblem dann habt, umso mehr. ich habe eine SuperPutzfrau derzeit und hase es wie die pest wenn Kollegen mich nach deren Kontakdaten fragen. Eben weil sie bei mir nicht Vollzeit arbeitet und weitere Kundschaft nimmt, sie aner natuerlich weniger zeit und weniger Flexibilitaet hat und nicht mehr immer so kann wie ich moechte. Aber jedenfalls haben Kinderfvrau und Pztyfrau da andere Interessen als Du. aber in der sache, ich findde auch, dass es sich geoert haette, bei|sowas| vorher einen Ton zusagen. anzumelden zumindest. Wobei die sich jka yu kennen schienen wenn die direkt Kontakt yu Eurer Fee aufgenommen haben. Pack das Tier bei den Hoernern und frag deine Beinahe Freunde, wie sie sich das denken. Vielleicht koennt Ihr der Kinderfrau auch alle Kinder yusammen aufhalsen und gebt Ihr dann ein paar Euro mehr die Stunde. Vier geht ja auch noch, zur Not so. aber jedenfalls, ich haette mich auch geaergert, auch wenn ich formell kein recht yum aergern gehabt haette

von Benedikte am 17.10.2012, 19:28