Wie verhält es sich, wenn man gekündigt wurde, eine Abfindung bekommt und dann Alg1 berechtigt ist? Mal angenommen man bekommt 4 Monatsgehälter Abfindung. Wie wird diese Abfindung auf das Alg1 angerechnet? Gibt es einen Freibetrag? Oder bekommt man Alg1 erst nachdem man die Abfindung über 4 Monate aufgebraucht hat? Oder vielleicht sogar noch später, weil die Abfindung mit dem monatl. Arbeitslosengeldsatz (67%?) angerechnet wird. Ich hoffe ihr wisst, was ich meine. Wo kann ich das nachlesen? Ich möchte den noch ausstehenden Bescheid kontrollieren können.
von Mattibärchen am 24.01.2012, 10:23