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Abfindung und Arbeitslosengeld

Thema: Abfindung und Arbeitslosengeld

Wie verhält es sich, wenn man gekündigt wurde, eine Abfindung bekommt und dann Alg1 berechtigt ist? Mal angenommen man bekommt 4 Monatsgehälter Abfindung. Wie wird diese Abfindung auf das Alg1 angerechnet? Gibt es einen Freibetrag? Oder bekommt man Alg1 erst nachdem man die Abfindung über 4 Monate aufgebraucht hat? Oder vielleicht sogar noch später, weil die Abfindung mit dem monatl. Arbeitslosengeldsatz (67%?) angerechnet wird. Ich hoffe ihr wisst, was ich meine. Wo kann ich das nachlesen? Ich möchte den noch ausstehenden Bescheid kontrollieren können.

von Mattibärchen am 24.01.2012, 10:23



Antwort auf Beitrag von Mattibärchen

Die abfindung wird nur angerechnet bei aufhebungsvertrag oder fristloser Kündigung oder bei Umgehung des Kündigungsschutzes. Bsp. du wirst gekündigt und hast eigentlich Kündigungsschutz dann wird die Abfindung angerechnet und zwar solange bis sie aufgebraucht ist. Grundlage ist das ALG I.

von arlett1978 am 24.01.2012, 14:20