Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von spiky73 am 22.07.2003, 21:04 Uhr

Wurde vom Baby & Job Forum hierher verwiesen..Könnt ihr mir helfen???

hallo sonja,

erst mal locker durchatmen. so schlimm wirds nicht werden! man wird dir nicht von heute auf morgen komplett die hilfe einstellen, sondern am ende nur weniger zahlen.

natürlich musst man erst sämtliche leistungen beantragen, die der sozialhilfe vorrangig sind, u.a. auch BAB, wie in deinem fall.

aber im grunde ist es ja egal, ob die zuschüsse nun die eine oder andere bezeichnung haben, oder? schliesslich zählt das, was unterm strich rauskommt.

also, wenn ich das richtig verstehe, lebst du mit mann und kind zusammen, ihr seid jedoch nicht verheiratet (was manche dinge in eurem fall vielleicht vereinfachen würde), und da dein mann keinen gefestigten aufenthaltsstatus hat, hat er auch keine arbeitserlaubnis, oder? dem gesetz nach wäre er ja dazu verpflichtet seine arbeitskraft einzusetzen, kann aber nicht aus eben vorgenanntem grund. da kann auch das sozialamt nicht maulen.

jetzt hast du eine lehrstelle gefunden, und eigentlich solltest du darüber froh sein, statt dir einen kopf zu machen. denn du hast doch gleich einen 1A babysitter im haus: deinen freund!! selbst wenn das sozialamt gerne hätte, dass er auch arbeiten geht, hat er doch nun den besten grund aller gründe, daheim zu bleiben: du kümmerst dich um deine ausbildung, während er das kind betreut. schliesslich haben männer auch einen rechtsanspruch auf erziehungsurlaub. allerdings würde ich das dann auch von ihm mit fug und recht erwarten und nicht dass er kinderbetreuung als frauenkram abtut.

im krankheitsfall (des kindes) stehen dir 10 tage krankengeld zu, wenn du daheim bleiben musst. d.h. du bekommst kein geld vom arbeitgeber für die dauer der erkrankung, sondern die krankengasse zahlt krankengeld. das wäre in dem moment der fall, wo dein freund (ebenfalls) krank ist und sich nicht um das kind kümmern kann.

allerdings wird der arbeitgeber schon hinterfragen, wenn du oft daheim bleibst und dein partner genausogut auf das kind aufpassen könnte.

nun zur finanziellen seite: erstens mal beantragst du BAB (hast du ja getan).

bis über diesen antrag entschieden ist, zahlt das sozialamt weiter, reicht aber beim arbeitsamt einen ersatzanspruch ein. d.h. das sozialamt tritt in vorleistung und bekommt das geld aber ab antragsdatum vom arbeitsamt erstattet.

dein gehalt wird beim sozialamt angerechnet unter berücksichtigung diverser freibeträge. das bedeutet soviel wie, von 500 euro nettoeinkommen rechnet das sozialamt letztendlich 400 als einkommen an (als beispiel). das bedeutet, ein gewisser betrag ist anrechnungsfrei. (es soll ja auch ein anreiz da sein für hilfeempfänger wieder arbeiten zu gehen.)

bekommst du BAB, wird dies natürlich auch angerechnet. vielleicht fallt ihr dann tatsächlich aus der sozialhilfe raus, weil ihr ein den sozialhilfeanspruch übersteigendes einkommen habt. aber das ist dann ja auch egal, weil ihr unterm strich mindestens soviel haben werdet wie vorher mit sozialhilfe.

wie es mit wohngeldanspruch aussieht wenn du BAB bekommst, weiss ich nicht. es kann sein, dass das wohngeld pauschaliert im BAB satz enthalten ist. trotzdem wäre es möglich, dass dein freund und kind noch einen individuellen wohngeldanspruch haben. also, mal beim wohnungsamt nachfragen!

ein wort noch zum schluss: solltest du, aus welchen gründen auch immer, die probezeit nicht bestehen, oder die ausbildung abbrechen müssen... gibt es immer noch den weg zurück zum sozialamt. denn du bist die mutter des kindes und dürftest praktisch noch 2 jahre daheim bleiben. allerdings kann es in dem fall passieren, dass dein mann verstärkt zur arbeit herangezogen wird. wenn er keinen anspruch auf leistungen vom arbeitsamt hat, kann ihn das sozialamt in arbeit vermitteln (ich gehe jetzt von der stadt frankfurt aus, wo es nach wie vor trotz leerer kassen andere möglichkeiten zur arbeitsbeschaffung gibt als in einem kleinen dorf).

unter umständen kann man eine arbeitserlaubnis auch sehr schnell erwirken: das habe ich mal an einem morgen geschafft, dazu hat ein anruf von amt zu amt genügt und eine bescheinigung.

ich hoffe, damit konnte ich dir etwas helfen.

liebe grüsse, martina

 
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