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Wie gehe ich vor? Vaterschaftsanerkennung & Unterhalt

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Wie gehe ich vor? Vaterschaftsanerkennung & Unterhalt

mosaique

Hallo ihr Lieben, ich bräuchte ein Rat und Informationen wie ich jetzt vorgehen muss und was ich als erstes tun muss. Kind ist jetzt 15 Monate und bis jetzt hat der Kindsvater weder die Vaterschaft anerkannt noch Unterhalt gezahlt. Wir haben aber unter uns etwas ausgemacht, was bis jetzt auch ganz gut geklappt hat. Fand es zwar komisch das er die Vaterschaft nicht/noch nicht anerkennen wollte, aber nun gut. Mir war es wichtig das sich zwischen den beiden eine Bindung entwickelt. Vor 2-3 Tagen ist es eskaliert zwischen uns, ich kann gar nicht genau sagen warum. Auf jeden Fall hat dieser Mensch mir jetzt jede Unterstützung die er mir gab weggenommen. Ich sehe keinen anderen Ausweg als diesen Schritt zu gehen. Meine Frage/n... reicht es wenn ich das Formular für den Vorschuss von Unterhalt ausfülle? Wird er dann dadurch angeschrieben das er die Vaterschaft anerkennen soll oder sind das zweierlei paar Schuhe? Was muss ich denn dann als erstes machen? Ist er auch verpflichtet mir Unterhalt zu zahlen? Da der Kurze keinen Platz in der Kita bekommen hat, musste ich die Elternzeit verlängern. Bekomme aber kein Elterngeld mehr. Mir ist es nur wichtig das er mich mit dem Kind unterstützt, also für den kurzen Unterhalt zahlt. Falls er für mich Unterhalt zahlen muss, kann ich das verweigern? Der Herr war schon mal verheiratet und hat einen 10 jährigen Sohn. Um ihn kümmert er sich vorbildlich und zahlt auch Unterhalt. Wie wird es geregelt wenn er für unser Kind dann auch zahlt? Wird es dann aufgeteilt oder bleibt für das erste Kind alles gleich? Möchte auch nicht das sein erstes Kind drunter leiden muss. Sehr viele Fragen, ich hoffe jemand kann mir sie beantworten. LG


Susanne.75

Antwort auf Beitrag von mosaique

Unterhalt muß nur derjenige zahlen, der der Vater ist. Solange er die Vaterschaft nicht offiziell anerkannt hat, wird er auch nicht zu Unterhaltszahlungen "gezwungen". Das bedeutet, daß zunächst die Vaterschaft festgestellt werden muß. Weigert er sich, die anzuerkennen, dann wird im Zweifel gerichtlich ein Vaterschaftstest angeordnet. Das ist alles nervig und vielleicht schaffst du es, ihm klarzumachen, daß er davon letztlich nichts hat (so denn sicher ist, daß er der Vater ist). Ich würde dir empfehlen, dir einen Anwalt zu nehmen. Du kannst auch direkt zum Jugendamt gehen, die unterstützen bei solchen Sachen auch. Es ist immer schwer, wenn ihr beide die Verhandlungspartner seid, wenn keine Einigkeit besteht. Das kocht meist nur alles hoch und wird persönlich. Anwälte sind dann etwas nüchterner dabei. Gesetzliche Regelungen verhindern manchmal auch einfach Streit. Den Unterhalt für dich könntest du ablehnen. Wenn du aber wegen des Kindes nicht arbeiten kannst, wäre das falscher Stolz. Vor allem hast du kein Recht auf staatliche Unterstützung, wenn er zahlen könnte. Und das ist auch richtig so, denn warum sollte die Allgemeinheit aufkommen, wenn er es kann. Dein Kind hat genauso Recht auf Unterhalt, wie sein erstes Kind. Sie sind gleichgestellt, stell du es also nicht hintenan. Auf Unterhalt für dein Kind darfst du ohnehin nicht verzichten. Ganz platt gesagt, gehört der deinem Kind und nicht dir.


shinead

Antwort auf Beitrag von mosaique

Wende Dich an das Jugendamt. Mach' am besten noch heute einen Termin aus. Wenn Dein Kind noch keinen eingetragenen Vater hat, haben die sowieso eine Akte. An die können sie anknüpfen. Auf jeden Fall UVG beantragen. Ob Du einen Anspruch auf Betreuungsunterhalt hast, wird nur ein Anwalt klären können. Wende Dich an das Amtsgericht. Dort erhältst Du einen Beratungsschein. Dann fordert der Anwalt auch schon mal Betreuungsunterhalt ein (der wird aber wahrscheinlich erst nach der Vaterschaftsanerkennung fließen). Wichtig: Der Anspruch gilt erst ab Forderung. Deshalb sollte das ggf. noch im Dezember erledigt werden. Bei zwei Unterhaltsberechtigten (z.B. zwei Kindern) wird der reguläre Betrag der Düsseldorfer Tabelle fällig. Bei einem dritten Unterhaltsberechtigten (an den auch gezahlt wird) kann ggf. in die nächst-kleinere Gehaltsgruppe gewechselt werden. Kindesunterhalt hat immer Vorrang gegenüber Betreuungsunterhalt. Sprich: Erst werden beide Kinder (voll) ausgezahlt, bevor vom verbleibenden Betrag berechnet wird, ob man für Ehegatten- oder Betreuungsunterhalt leistungsfähig ist.


Akavauka

Antwort auf Beitrag von shinead

Hey, also ich habs grade teilweise hinter mir (Vaterschaftstest usw.) bzw. Stecke mitten drin wegen Unterhaltszahlungen für meine Tochter . Ich bin zum Jugendamt gegangen und habe eine beistandschaft für meine Tochter eingerichtet . Das heißt , das Jugendamt vertritt meine Tochter in der Durchsetzung von untergaltsforderungen und Vaterschaftsanerkennung . Mir haben sie alles ganz genau und einfach erklärt . Du unterschreibst etwas und die kümmern sich und schlagen sich mit dem Vater rum ! Untergaltsvorschuss musste ich beim Amt für soziales beantragen , weil das keine Leistungen des Jugendamtes sind. Aber auch das ging ganz schnell und einfach ! Viel Erfolg wünsche ich dir !!! Ich drücke die Daumen das alles gut geht .