Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von maeusezahn am 24.08.2017, 20:58 Uhr

Nochmal was...

...mir ist noch was eingefallen bzgl. UVG 12+:
Gibt es eine Gehaltsobergrenze für den Elternteil bei dem das Kind lebt?
Und ist es relevant ob ich in einer Beziehung lebe? (Stichwort Eheähnliche Gemeinschaft), "eigentlich" ist der neue Partner für das Bonuskind nicht finanziell verantwortlich, oder?
*grübel*

 
6 Antworten:

solange du und der neue Partner nicht verheiratet seid, bekommt das Kind weiterhin

Antwort von Marianna81 am 24.08.2017, 23:10 Uhr

den UV. Nach dem Heirat muss der neue Partner für das Kind aufkommen.

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Re: Nochmal was...

Antwort von pauline-maus am 25.08.2017, 8:30 Uhr

nur wenn ihr heiretat und -ganz wichtig!- er dein kind adoptiert.
da wäre ja sonst der leibliche vater schön raus

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Re: Nochmal was...

Antwort von Ani_k am 25.08.2017, 10:30 Uhr

Heiraten reicht. Schon dann bekommt man kein Unterhaltsvorschuss mehr. Da muss der neue Mann niemanden adoptieren.

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Re: Nochmal was...

Antwort von pauline-maus am 25.08.2017, 21:43 Uhr

Unterhaltsvorschuss hatte ich überlesen, ich bin vom Unterhalt des Vaters ausgegangen.
Dann stimmt das so

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Re: Nochmal was...

Antwort von maeusezahn am 25.08.2017, 21:58 Uhr

Ok, danke da bin ich jetzt beruhigt.

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Re: Nochmal was...

Antwort von Sabri am 25.08.2017, 23:16 Uhr

Hallo,
ich bekomme keinen Unterhaltsvorschuss, weil ich dreimal so viel verdiene wie der KV. Ungerecht, ich muss von meinem Einkommen auch drei Leute versorgen, es nur sich selber.
Gruß, Sabri

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