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Geschrieben von Tinsche79 am 07.01.2008, 10:11 Uhr

Frage zu Unterhaltspfändungen

Guten Morgen zusammen,

Welche Möglichkeiten bestehen wenn man einen Titel hat? Wie schnell kann ich den Unterhalt pfänden lassen und über wen muss man sowas anleiern? Ich hab ja eine Beistandschaft laufen und der Mistkerl hat mal wieder keinen Unterhalt überwiesen. Bis die ihn anschreiben und er sich regt werden wieder locker 10 Tage vergehen und diesen Monat bin ich sehr auf den Unterhalt angewiesen.

Ich hab immer wieder gehört das Mütter irgendwie direkt nach nicht-Zahlung den Unterhalt vom Konto pfänden ließen und wüsst jetzt gern wie das genau zu machen ist.

Würd mich freuen wenn mir jemand dazu mehr verraten könnte.

GRüßle,

Tina

 
4 Antworten:

Re: Frage zu Unterhaltspfändungen

Antwort von thaga am 07.01.2008, 11:18 Uhr

soweit ich weiß, mußt du mit dem titel zum amtsgericht - die veranlassen die pfändung... aber 100% sicher bin ich nicht...

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Re: Frage zu Unterhaltspfändungen

Antwort von Peli75 am 07.01.2008, 11:33 Uhr

Hi,

also ich bin mir nicht ganz sicher, also lieber nachfragen, aber ich glaube uns hat man damals erzählt, dass der Unterhalt erst 3 Monate säumig sein muss, bevor etwas unternommen wird.

LG

peli

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Re: Frage zu Unterhaltspfändungen

Antwort von annikala am 07.01.2008, 12:08 Uhr

hi tinsche,
mit deinem Titel gehst du zum Amtsgericht und fragst dich dort auf der durch, denn dort kannst du einen Vollstreckungsbescheid beantragen.
bzw. sogar eine Lohnpfändung.
Am besten gleich die Kontoauszüge mitnehmen...

annika

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Re: Frage zu Unterhaltspfändungen

Antwort von Tinsche79 am 07.01.2008, 17:24 Uhr

Ok, ich dank euch für die Antworten!

Grüßle,

Tina

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