Geschrieben von Benedikte am 28.05.2006, 22:20 Uhr |
Witwenrente
Das haengt von verschiedenen Faktoren ab ( Ehedauer, eigenes Einkommen), es gibt kleine und grosse Witwenrenten.
Platt gesprochen- wenn Du als Ehefrau gegenueber deinem Mann einen Unterhaltsanspruch hast, dann geht dieser anspruch nicht unter mit Ableben des partners, sondern geht in die Witwenrente ueber.
Und im Schroeder-DFAll: Du musst schauen, was ber an Altersversorgung angesammelt hat, er war ja nicht nur Kanzler, sondern hat ja ne Menge gemacht, und davon wird Doris ihren teil kriegen.
benedikte
- Witwenrente - KH 28.05.06, 17:02
- Hätte im Konjunktiv oder Futur schreiben sollen, - KH 28.05.06, 17:03
- Re: Witwenrente - fiammetta 28.05.06, 20:47
- Re: Seit wann gibt es den sog Altersgrenzenabstand????? - JoVi66 28.05.06, 21:20
- Re: Witwenrente - Benedikte 28.05.06, 22:20
- Danke! - KH 29.05.06, 14:20
Naaa, endlich *gähn*
Hilfe zu Videokameraentscheidung
@trixi1310 - oder andere "Hollandkundige"
Ungefähr jetzt vor 35 Jahren... Immer noch Wunden.
Kirchensteuer
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Die rechte front
AOL- Telefontaif hat den jemand