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Geschrieben von Benedikte am 28.05.2006, 22:20 Uhr

Witwenrente

Das haengt von verschiedenen Faktoren ab ( Ehedauer, eigenes Einkommen), es gibt kleine und grosse Witwenrenten.

Platt gesprochen- wenn Du als Ehefrau gegenueber deinem Mann einen Unterhaltsanspruch hast, dann geht dieser anspruch nicht unter mit Ableben des partners, sondern geht in die Witwenrente ueber.

Und im Schroeder-DFAll: Du musst schauen, was ber an Altersversorgung angesammelt hat, er war ja nicht nur Kanzler, sondern hat ja ne Menge gemacht, und davon wird Doris ihren teil kriegen.

benedikte

 
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