Forum Aktuell

Aktuelles und Neuigkeiten

Fotogalerie

Redaktion

 
Ansicht der Antworten wählen:

Geschrieben von Elamaus am 24.02.2006, 13:57 Uhr

Verwahrloste Kinder - Helfen ärztliche Pflichtbesuche?

Helfen ärztliche Pflichtbesuche?
Wieder verwahrlostes Kind gefunden
BRISANT | 02.02.2006 | 17:15 Uhr




Wieder wurde ein Kind in einer völlig verwahrlosten Wohnung entdeckt. Dieses Mal von Handwerkern in Frankfurt an der Oder. Die Klempner sollten ein geplatztes Rohr reparieren. Die Wohnung war über und über mit Müll voll gestopft - Dosen, alte Verpackungen und leere Flaschen. Dort lebte der 14-Jährige mit seinem vermutlich alkoholkranken Vater. Die Handwerker schalteten das Jugendamt ein, und Vater und Sohn nahmen die angebotene Hilfe sofort an. Der Junge lebt ab sofort erst mal im Heim.

Ein leichter Fall, wenn man an andere Fälle denkt, wie den vom Jessica, deren Eltern sie verhungern ließen. Ob ein Leben im Müll, soziale Vernachlässigung, Hunger und Misshandlungen – die Fälle häufen sich.


Politiker schlagen Alarm
Großstädte wie Hamburg oder Berlin sind soziale Brennpunkte. Hier ist die leben besonders viele Kinder in Armut, werden vernachlässigt. Sie hausen in verdreckten Wohnungen, sind ungewaschen und unterernährt, die Matratzen verlaust und die Zähne kaputt.

Daher machen sich Berliner Politiker wie der Schul- und Jugendsenator der Stadt, Klaus Böger, dafür stark, sich einer Bundesratsinitiative für verpflichtende Reihenuntersuchungen stark zu machen. Berlin will das so genannte Düsseldorfer Modell prüfen. Danach werden Mütter schon im Krankenhaus auf ihren sozialen Hintergrund überprüft und bekommen gegebenenfalls Hilfen bei der Erziehung.





Staatliche Kontrolle wie in der DDR
Kinder unter staatlicher Kontrolle – das gab es schon einmal, in der DDR. Das Überwachungsnetz war engmaschig. Schon vor der Einschulung kamen Lehrer zum Hausbesuch – und auch Arzttermine und Impfungen waren Pflicht. Ob Kinder deshalb seltener misshandelt wurden oder eher auffielen, ist nicht belegt. Eine rechtliche Grundlage für den Zwangsbesuch beim Kinderarzt gibt es bis heute nicht. Laut Grundgesetz ist die Erziehung Sache allein der Eltern – der Staat bleibt außen vor. Außerdem dürfen Ärzte das Fehlen bei der Vorsorge den Behörden bisher nicht melden – Datenschutz.
Zudem ist es fraglich, ob die alleinige Verantwortung den Ärzten aufgehalst werden kann. Zum Schutz der Kinder gehört auf jeden Fall auch eine Stärkung der Sozialdienste und eine aufmerksamere Umgebung.


Quelle: MITTELDEUTSCHER RUNDFUNK

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.