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Umgangsrecht des Vater gegen den Willen des Kindes????

Thema: Umgangsrecht des Vater gegen den Willen des Kindes????

Hallo an Alle! Bin bisher immer nur stille Mitleserin gewesen, aber nun habe ich ein eigenes Problem und hoffe hier Hilfe zu bekommen. Wie wird der Umgang geregelt, wenn das Kind ( fast 13 Jahre) keinen Umgang mit dem Vater mehr will? Das alleinige Sorgerecht habe ich, der Vater ein fest geregeltes Umgangsrecht. Mein Sohn möchte nicht mehr zu seinem Vater, weil er dessen Verhalten nicht mehr ertragen kann. Der Vater hält Versprechen nicht, alle Unternehmungen werden nur von ihm bestimmt usw.. Aus Sicht meines Sohnes führt er sich auf, wie ein Diktator. Der Vater hat eine neue Beziehung und dort lebt noch ein weiteres Kind, welches die Situation ebenso empfindet.Man muß aber dazu sagen, daß dieser Prozeß sich bereits über Jahre entwickelt hat und nicht nur eine Laune ist. Gespräche sind mit dem Vater nicht möglich, da er immer nur abwinkt und behauptet ich hätte es dem Jungen eingeredet. Nun will mein Sohn nicht mehr hingehen!!!! Was kommt da auf uns zu? Muß mein Sohn gegen seinen Willen zum Vater? Eventuell mit Hilfe der Polizei? Wo bekommt mein Kind Hilfe? Mein Sohn ist für sein Alter sehr weit entwickelt, sehr gut in der Schule. Wir haben keine Probleme mit ihm, außer den normal "Pubertätskrisen". Vielen Dank für viele Tipps und eventuell eigene Erfahrungen

Mitglied inaktiv - 28.08.2009, 14:32



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Ich glaube nicht das der Vater da viel machen kann. Dein Sohn ist alt genug um selber zu entscheiden! Wenn er auf Umgangsrecht klagt, wird Dein Sohn eh angehört und das wars dann! Würd mir da keinen Kopf machen. LG

Mitglied inaktiv - 28.08.2009, 14:38



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mein thema, traumhaft. grundsätzlich hat der vater ja das umgangsrecht, genau wie dein sohn auch. wenn der mann es nun drauf anlegt, KANN er dieses umgangsrecht einklagen. dann geht das drama vor gericht und wird dort nach anhörung aller beteiligten entschieden. entscheidet das gericht für den vater, KANN es passieren, daß sie an den festgelegten umgangstagen bei nichterscheinen deinen sohn abholen. erst aber würde ein zwangsgeld verhängt. an deiner stelle würde ich mich schnell ans jugendamt wenden und dort um hilfe bitten. evtl können die vermitteln. wenn du fragen hast, ich habe das thema durch. allerdings sollte meine tochter zu einem ihr fremden mann.

Mitglied inaktiv - 28.08.2009, 14:40



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war übrigens 12. sie wollte nicht, hatte das beim jugendamt geäußert, vor gericht wurden ihr die worte im mund rumgedreht und als zustimmung ausgelegt.

Mitglied inaktiv - 28.08.2009, 14:41



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dürfte es auch schwierig sein, ihn dazu zu zwingen. Aber prinzipiell finde ich nicht, dass sich das Kind das aussuchen kann. Meine Tochter ist aber auch erst 6. Sie will seit geraumer Zeit überhaupt nicht mehr zu ihrem Papa. Ich argumentiere, dass wenn es innerhalb der (zusammenwohnenden) Familie Zoff gibt, das Kind sich auch mit dem jeweiligen Elternteil zusammenraufen muss. Da kann sich das Kind ja auch nicht aussuchen, wo es gerade sein will. Ist nun mal der Vater, muss das Kind durch, gibt keinen anderen. Aber wie gesagt, mit 13 ist es schwierig. Liebe Grüße!

Mitglied inaktiv - 28.08.2009, 14:52



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Mußte deine Tochter wirklich zu ihrem "Vater", obwohl sie ihn nicht kannte? Gegen wen wird das Zwangsgeld verhangen? Gegen mich? Ich muß sagen, daß mich diese Rechtsprechung ziemlich anko.... Es wird immer nur vom Kindeswohl geredet, aber die Rechte der Väter stehen immer über den Rechten der Kinder. Ich habe schon vieles mitbekommen, was mich in dieser Meinung nur bestättigt. Aber irgendwer muß ja die vielen Gutachter/Psychologen/Verfahrenspfleger etc. ernähren. Die gezwungenen Kinder dürfen dann irgenwann in Therapie oder kommen mit dem Leben nicht klar. Hauptsache die Väter haben ihr Recht bekommen!

Mitglied inaktiv - 28.08.2009, 15:05



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sie hätte müssen, ja. wenn sich im verfahren nicht verfahrensfehler der richterin eingeschlichen hätten, die mein pfiffiger anwalt erkannte, hätte meine tochter einmal im monat 7h mit einer psychologin und ihrem erzeuger verbringen müssen. erst als ihm auch die psychologin erklärte, daß das kind nicht will ( selbstverständlich auch von mir geprägt, aber nach 12 alleinigen jahren mit ihr unvermeidbar ) und ihm drohte, das verfahren nochmal von vorne aufrollen zu müssen, zog er seine klage zurück. wenn er das nicht getan hätte, hätte sie hinmüssen oder ich wäre zum zwangsgeld verdonnert worden, denn man ist als betreuender elternteil verpflichtet alles zu tun, damit der umgang zustande kommt.

Mitglied inaktiv - 28.08.2009, 15:12



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Zwangsgeld ist ja gut und schön, aber was ist, wenn ich es nicht zahlen kann? Mein Mann ist doch nur mir und eventuell eigenen vorhandenen Kindern gegenüber unterhaltspflichtig. Was passiert, wenn mein Sohn beim nächsten Umgang abhaut(hat er sich bereits schon überlegt) ?

Mitglied inaktiv - 28.08.2009, 15:26



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wo kein kläger, da erst mal kein richter. also ruhig blut. wenn dein sohn abhaut, dann passiert erst mal nichts. er müßte schon aktiv werden. vielleicht ist er ja auch klug und will reden....

Mitglied inaktiv - 28.08.2009, 15:29