Mitglied inaktiv
Moin, Moin! Du hast doch Ahnung, zahlt das AA bei Umzug in eine kleinere Wohnung auch Renovierungskosten? Dank dir!
LG
Hi Juschka, im Prinzip ist es so, daß einmalige Leistungen nicht mehr gewährt werden. Allerdings gibt es Ausnahmen. Wenn Du z.B. in einer zu teuren Wohnung lebst und das Amt Dich auffordert, in eine günstigere zu ziehen, dann gehören Renovierungskosten, sofern diese erforlich sind (vertraglich bei Auszug festgelegt, die neue Wohnung ist verwohnt) zu den Umzugskosten, die vom Amt übernommen werden können. Da gibt es kein allgemeines ja und nein, es kommt sehr auf den Einzelfall an. Bist Du angemessen untergebracht und wilst nur in eine "schönere" Wohnung ziehen, ist das nicht Angelegenheit des Amtes. In diesem Fall würde vom Amt nichts übernommen. Viele Grüße Ralph/Snoopy
Die letzten 10 Beiträge
- Songcontest
- Update zu "Wenn die Eltern alt werden"
- Sängerin Brief schreiben
- Margot Friedländer ist tot
- Habemus Papam
- Beantragung von zwei Monaten Elternzeit bei Arbeitgeber
- Merz scheitert im ersten Wahlgang
- Wenn die Eltern alt werden und man selbst weit weg ist
- Alarmanlage Haus
- Ministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend