Aktuell

Forum Aktuell

Geldstrafe wegen Besitz von Kinderpornos???

Thema: Geldstrafe wegen Besitz von Kinderpornos???

Was ist das nur für ein räudiges System??? Ein Richter klaut kinderpornografisches Material, verwendet und verbreitet es und muss dafür nur paar Euro auf den Tisch legen? Ich bin völlig fassungslos über dieses verhöhnend geringe Strafmaß!!! Läuft auf N24 und co übrigens rauf und runter; wenn’s jemand selber mal anhören möchte.

von Meyla am 03.08.2021, 14:00



Antwort auf Beitrag von Meyla

Krank. Hast du nen link? ...nicht, dass ich das nicht sofort glaube.

von luna8 am 03.08.2021, 14:24



Antwort auf Beitrag von Meyla

Er hat nach meinem Verständnis nicht nur ein paar Euro auf den Tisch gelegt, sondern auf sein Richteramt verzichtet und ist freiwillig unter Verzicht auf alle Ansprüche aus dem Dienst geschieden. So lese ich es. Das verstehe ich so, dass er seine Pensionsansprüche verloren hat und auch auf Altersgeld verzichtet hat, mit 59 Jahren.

von MoneSi am 03.08.2021, 14:26



Antwort auf Beitrag von Meyla

Vorsicht mit Aussagen über ein ganzes Rechtssystem, wenn Du nur einen einzigen Fall kennst und den nicht einmal juristisch einordnen kannst, weil schon nicht alle Umstände bekannt sind.

von Berlin! am 03.08.2021, 14:28



Antwort auf Beitrag von Meyla

https://www.google.de/amp/s/www.derwesten.de/panorama/vermischtes/muenchen-gericht-richter-4000-kinderpornos-kinderpornografie-besitz-darknet-erwischt-urteil-gefallen-id232949507.html%3fservice=amp Er hatte „Glück“ dass es eine Gesetzesänderung gab. Außerdem ist er - zusätzlich zum Geld - sein Richteramt los und meines Erachtens damit auch die Pensionsansprüche.

von Kater Keks am 03.08.2021, 14:47



Antwort auf Beitrag von Kater Keks

Danke für den link. Also hat er so ne geringe Geldstrafe, weil er sofort seinen Sch**** eingezogen hat? Widerlich. 'Dabei ist der 59-Jährige noch mal mit einem blauen Augen davon gekommen: 150 Tagessätze zu je 30 Euro, also 4500 Euro. Das Urteil ist deshalb so niedrig ausgefallen, weil er bereits freiwillig aus dem Justizdienst ausgeschieden war. Die Tagessätze sind nämlich von dem aktuellen Nettoeinkommen abhängig. Der Jobverlust, das straffreie Vorleben und sein Geständnis wirkten sich damit positiv auf Claus P.s Urteil aus.'

von luna8 am 03.08.2021, 15:00



Antwort auf Beitrag von luna8

Ja und weil es eine Gesetzesänderung gab…..das ist jetzt kein Verbrechen mehr, sondern „nur noch“ ein Vergehen. Finde ich genauso daneben!

von Kater Keks am 03.08.2021, 15:27



Antwort auf Beitrag von luna8

Er hat also nur ein Einkommen von 900 Euro netto? Irgendwie unglaubwürdig.

von SassiStern am 03.08.2021, 16:09



Antwort auf Beitrag von SassiStern

Zum Zeitpunkt des Strafbefehlerlasses war er kein Richter mehr.

von Kater Keks am 03.08.2021, 16:14



Antwort auf Beitrag von Meyla

Wieder einmal zeigt sich, was eine Kinderseele / ein Kinderleben in D wert ist...

von Mommy2be8.17 am 03.08.2021, 16:04



Antwort auf Beitrag von Mommy2be8.17

So sehr mich persönlich das Thema Kinderpornografie und das Leid der Kinder betroffen macht: Wir leben nun mal in einem Rechtsstaat, in dem auch die Drahtzieher von Kinderpornografie-Ringen Gott sei Dank als Menschen gelten und nicht zur Abschreckung für andere an den Eiern in den Bäumen vor dem Gerichtsgebäude aufgeknüpft oder einen Kopf kürzer gemacht werden können. In so einem Staat wollte ich nicht leben. Mal abgesehen davon, dass das den betroffenen Kindern ihre Kindheit auch nicht zurückgeben würde.

Mitglied inaktiv - 03.08.2021, 17:34



Antwort auf diesen Beitrag

Zumal auch das keinen Pädophilen abhalten würde.

von Einstein2.0 am 03.08.2021, 18:14



Antwort auf diesen Beitrag

Aber die Strafen sind lächerlich, es geht hier um die Vergewaltigung bzw schweren Missbrauch an KINDERN!! Oder wie meinst du, sind die tausenden Dateien entstanden?? Jeder Mensch ist unschuldig, solang das Gericht nicht seine Schuld beweist. Das ist hier geschehen.

von luna8 am 04.08.2021, 00:57



Antwort auf Beitrag von luna8

Ehrlich gesagt, kann ich nicht beurteilen, inwiefern das Strafmaß "lächerlich" für das ist, was er getan hat. Nach meinem Rechtsverständnis ist es ein Unterschied, ob jemand sich finanziell am Verbreiten von Kinderpornografie bereichert (ja, moralisch ist das auch fürchterlich und verabscheuungswürdig, zumal unter Ausnutzung von "Insiderwissen") und sich kooperativ verhält (also geständig ist und freiwillig von seinem Amt und seinen (Pensions-)Bezügen zurücktritt), oder ob jemand selbst einen Kinderpornografiering aufgebaut, Menschenhandel dafür getrieben hat oder selbst Kinder körperlich missbraucht und/oder misshandelt hat. Ein Rechtsstaat muss da m. E. im Strafmaß unterscheiden und kann nicht jeden, der "irgendwie" mit Kinderpornografie zu tun hat, mit allen anderen zusammen in eine Grube schmeißen und in Flusssäure auflösen oder in der Reihe aufstellen und erschießen.

Mitglied inaktiv - 04.08.2021, 08:43



Antwort auf diesen Beitrag

Darfst du gern anders sehen. Von Lynchjustiz hast übrigens nur du gesprochen.

von luna8 am 04.08.2021, 10:59



Antwort auf Beitrag von luna8

Die "Lynchjustiz" war ein rhetorisches Stilmittel. Mich irritiert das Strafmaß, vor allem bei Paaren, die jahrelang systematisch und teilweise auch unter Einbeziehung ihrer eigenen Kinder, Kinder missbraucht und mit pornografischen Bildern gehandelt haben, auch, auf rein persönlicher Ebene. Aber ich empfinde auch die emotionale Hochkocherei in den Medien als sehr schädlich - gerade vor dem Hintergrund, dass man damit zwar die Volksseele zum Kochen bringt, sich aber nicht wirklich etwas ändern lässt. Es hält nur die Klickzahlen der Medien hoch, die solche Meldungen bringen.

Mitglied inaktiv - 04.08.2021, 11:53



Antwort auf diesen Beitrag

Es hält NICHT NUR die Klickzahlen hoch, sondern man kann darüber sachlich diskutieren, dem Elend Namen geben - ganz ohne 'rhetorische Stilmittel', denn davon haben die Kinder auch nix.

von luna8 am 04.08.2021, 14:04



Antwort auf diesen Beitrag

Wo steht denn eigentlich dass er von seinen Pensions-Bezügen zurückgetreten ist? Es dürfte genau anders herum sein. Dadurch dass er rechtzeitig aus seinem Beamtenverhältnis ausgetreten ist wird er seine Pension später noch einstreichen können.

von SassiStern am 04.08.2021, 14:58



Antwort auf Beitrag von SassiStern

"Endet ein Beamtenverhältnis durch Entlassung, besteht kein Anspruch auf ein Ruhegehalt." Wenn man als Beamter oder hier als Richter um seine Entlassung bittet, muss man nicht "von seinen Pensionsbezügen zurücktreten". Von daher - Deine Vermutung, dass es "anders herum" sei, und der entsprechende Ex-Richter durch seinen "rechtzeitigen" Austritt aus dem Beamtenverhältnis später erst recht noch seine Pension einstreichen könne, ist also offenbar doch etwas daneben...

von Leena am 04.08.2021, 19:41



Antwort auf Beitrag von Meyla

So ist halt leider die aktuelle Gesetzgebung. Scheinbar hat die Mehrheit im Bundestag kein Interesse daran dies zu ändern.

von SassiStern am 03.08.2021, 16:05



Antwort auf Beitrag von Meyla

So was macht mich auch immer wieder fassungslos.

von alba75 am 03.08.2021, 17:16



Antwort auf Beitrag von Meyla

Tja, ein Georg Thiel wandert wegen nicht bezahlter GEZ Gebühren in den Knast, bzw. weil er sich geweigert hat, einen Offenbarungseid zu leisten.

von Miamo am 03.08.2021, 18:07



Antwort auf Beitrag von Miamo

What............................................................................ ................................................................................ ................................................................................ ................................................................................ ................................................................................ ................................................................................ ................................................................................ .....................................................aboutism! Weißte aber selber, ne. Aber eins muss man dem Herrn Thiel lassen, konsequent ist er: https://www.nzz.ch/feuilleton/meine-mitgefangenen-machen-grosse-augen-das-sagt-gez-rebell-georg-thiel-zu-seiner-protestaktion-gegen-ard-co-ld.1631902

Mitglied inaktiv - 03.08.2021, 19:20



Antwort auf diesen Beitrag

Gähn...

von Miamo am 03.08.2021, 19:45



Antwort auf Beitrag von Miamo

Du kannst gähnen. Aber mal abgesehen davon, dass es Whataboutism ist, ist es auch nich falsch. Denn die Nichtabgabe der eidesstattlichen Versicherung ist ZIVILrecht. Wir sind hier im Strafrecht. Muss man nicht wissen, Aber dann sollte man sich vielleicht auch mit so viel Meinung für so wenig Ahnung zurück halten.

von Berlin! am 03.08.2021, 19:57



Antwort auf Beitrag von Berlin!

Aber Miamo sagt doch mit ihrem Kommentar nur, dass sie bestimmte Urteile und die Dauer von Haftstrafen unverhältnismäßig findet, wenn man diese mit anderen Urteilen vergleicht. Auch wenn ein Fall aus dem Zivilrecht und ein Fall aus dem Strafrecht kommen, kann man diese ja vergleichen und eine Meinung darüber haben, ob man selber persönlich die festgelegte Dauer von Haftstrafen als gerecht empfindet. Viele Menschen sind ja beispielsweise der Meinung, dass es in Deutschland im Vergleich zu anderen Staaten vergleichsweise sehr kurze Haftstrafen für sexuellen Missbrauch gibt. Und nicht nur im Vergleich zu anderen Staaten, sondern auch im Vergleich zu anderen Delikten. Ich will der Aussage von Miamo nicht beipflichten, weil ich mich selber einfach zu wenig auskenne um mir da ein Urteil zu bilden, aber ich finde es nicht schlüssig, dass ihr Kommentar als Whataboutism bezeichnet wird, wenn sie doch beim Thema bleibt. Whatoboutism wäre es mit einem komplett anderen Thema zu kommen das nicht in logischen Zusammenhang mit der vorigen Aussage steht, beispielsweise zusammenhangslos einzuwerfen, dass uns in Deutschland und auch mit dem Rechtssystem hier ja gut geht weil woanders Krieg herrscht...

von Schneewittchen123 am 04.08.2021, 10:36



Antwort auf Beitrag von Schneewittchen123

Ich empfinde die Haftstrafen auch viel zu kurz. Die Täter sollen doch nicht hart angegangen werden, das schrieb doch niemand. Mir tun diese Kinder so leid. Wer weiß, wie oft diese Kinder für so ein Foto schon vergewaltigt worden sind.....wer macht sich denn schon Gedanken, darüber, wie es einem Kind später geht, welches evtl. von 10 verschiedenen Männern/Frauen für ein Foto vergewaltigt worden ist. Nein, die Haftstrafen müssen höher sein. Folter etc. da bin ich auch strikt dagegen. Es gibt so einige Berichte, über Kinder die unter einer DIS leiden, denen so etwas passiert ist. Wenn sie dann erwachsen sind, heißt es dann noch, ach das hast Du Dir alles nur ausgedacht. Sehr sehenswert. Auf WDR lief da so einiges drüber. LG

von Maxikid am 04.08.2021, 10:42



Antwort auf Beitrag von Schneewittchen123

"Aber Miamo sagt doch mit ihrem Kommentar nur, dass sie bestimmte Urteile und die Dauer von Haftstrafen unverhältnismäßig findet, wenn man diese mit anderen Urteilen vergleicht. Auch wenn ein Fall aus dem Zivilrecht und ein Fall aus dem Strafrecht kommen, kann man diese ja vergleichen und eine Meinung darüber haben, ob man selber persönlich die festgelegte Dauer von Haftstrafen als gerecht empfindet." Aber genau ist doch der springende Punkt - in dem von ihr erwähnten Fall geht es um eine Erzwingungshaft, das ist eben KEINE Haftstrafe und KEIN Urteil, sondern ein Beugemittel. Schlag es mal bei Wikipedia nach: "Das Gericht kann erstens Erzwingungshaft anordnen, wenn die Geldbuße nicht gezahlt wird und der Betroffene nicht erklärt, warum er nicht zahlen kann. ... Zweitens kann Erzwingungshaft zur Erzwingung einer Zeugenaussage – im Rahmen eines Verfahrens – angeordnet werden. ... Erzwingungshaft kommt ferner bei der Nichtabgabe einer Vermögensauskunft gemäß § 802g ZPO in Betracht." Genau darum geht es um Miamos Fall, soweit ich es mitbekommen habe - er weigert sich, seinen Rundfunkbeitrag zu zahlen, es geht wohl (mittlerweile) um rund 500 Euro. Er hat es dann eskalieren lassen und sich im Pfändungsverfahren geweigert, seine Vermögensverhältnisse offenzulegen, damit die Vollstreckungsbehörde Pfändungsmöglichkeiten abklären kann. Und mit dieser Beugehaft soll die Bereitschaft zur Abgabe der Vermögensauskunft gesteigert werden, um es mal so zu formulieren. "Der Betroffene kann die Vollstreckung der Erzwingungshaft jederzeit abwenden oder beenden, indem er den geforderten Geldbetrag bezahlt oder seiner Aussagepflicht nachkommt." Es liegt also komplett bei ihm, wie lange er in Haft ist. Das kann man nicht ernsthaft mit einer Haftstrafe für eine Straftat vergleichen, für die jemand verurteilt ist: "Die Freiheitsstrafe – auch Haftstrafe – ist eine Form staatlicher Sanktion, um auf eine Straftat zu reagieren." Das ist nun mal etwas anderes...

von Leena am 04.08.2021, 11:03



Antwort auf Beitrag von Schneewittchen123

Zivil- und Strafrecht sind, was gerichtliche Urteile angeht, null vergleichbar. Im Zivilrecht geht ein Bürger gegen den anderen vor, das Gericht ermittelt nicht und ist an die Anträge der Parteien gebunden. Wir jemand inhaftiert, weil er die eidesstattliche Versicherung nicht abgibt, dann nicht auf Basis eines Urteils. es ist keine Strafe. es ist ein Mittel zur Durchsetzung. Das ist so ins feinster Weise mit einem Strabfehelsverfahren vergleichbar, das es so im Zivilrecht gar nicht gibt / geben kann.

von Berlin! am 04.08.2021, 11:03



Antwort auf Beitrag von Leena

Danke für die Erklärung. Ich wusste nicht, dass es in dem Fall den Miamo angebracht hatte um Erzwingungshaft geht. Jetzt habe ich es verstanden.

von Schneewittchen123 am 04.08.2021, 11:28



Antwort auf Beitrag von Berlin!

Darum geht es ja gar nicht bei meinem Beitrag. Dass man Zivilrecht und Strafrecht nicht juristisch durcheinander bringen kann, ist klar, aber man kann die Dauer einer Haftstrafe in einem bestimmten Fall ja aus persönlicher Sichtweise moralisch als unangemessen ansehen.

von Schneewittchen123 am 04.08.2021, 11:36



Antwort auf Beitrag von Schneewittchen123

Kann man. Aber wirklich beurteilen eben nur, wenn man relativ umfassende Kenntnisse hat: von konkreten Fall und den Umständen, von Strafzumessung etc. pp. Und zu sagen: die Strafe ich nicht in Ordnung und dann mit einem zivilrechtlichen Beugemittel argumentieren ist Käse.

von Berlin! am 04.08.2021, 11:42



Antwort auf Beitrag von Berlin!

Würde hier nur bei fachlicher Kompetenz geschrieben werden dürfen, gäbe es dieses Forum in dieser Form vermutlich nicht mehr. Und dieser ständige Whataboutism Vorwurf, ist auch so ein flexibler, vielseitig anwendbarer Deckel, der auf fast jeden Topf passt. Anyway, ich persönlich und auf rein emotionaler Ebene, kann beide Strafmaße nicht nachvollziehen.

von Miamo am 04.08.2021, 11:45



Antwort auf Beitrag von Berlin!

Ja, das denke ich auch. Ich wusste nicht, dass der angebrachte Fall eine Erzwingungshaft als Beugemittel darstellt, deswegen war ich verwirrt, dass es als Whataboutism bezeichnet wurde. Das hätte für mich keinen Sinn ergeben, wenn es nur um die Vergleiche von Längen für Haftstrafen ging.

von Schneewittchen123 am 04.08.2021, 12:01



Antwort auf Beitrag von Miamo

Nochmal: Eine Erzwingungshaft ist KEINE Strafe. Im GEZ-Fall hätte der Betroffene seine Erzwingungshaft jederzeit beenden können, wenn er seine Vermögensverhältnisse im Rahmen der Vollstreckungsmaßnahmen offengelegt hätte, aber das wollte er offensichtlich nicht. Wenn Du Dich weigerst, z.B. Deine Steuererklärung abzugeben, obwohl Du dazu verpflichtet bist, kann es Dir auch passieren, dass dann Ersatzzwangshaft angeordnet wird (noch mal etwas anderes als Erzwingungshaft). Aber bis es soweit kommt, musst Du es dann schon sehr eskalieren lassen. Und über viele Brücken, die Dir gebaut wurden, nicht gegangen sein - um es mal so zu sagen. Eine STRAFE ist es aber nicht, insoweit gibt es auch kein Strafmaß. Was willst Du da also vergleichen?

von Leena am 04.08.2021, 12:22



Antwort auf Beitrag von Schneewittchen123

Wie gesagt: muß man ja auch alles nicht wissen. Aber selbst die länge von Haftstrafen kann man gar nicht bis kaum vergleichen. Strafzumessung hängt von so vielen Faktoren ab.....das findet sich kaum ein Fall, der mit einem anderen wirklich vergleichbar ist. Nicht falsch verstehen: natürlich finde auch ich speziell Delikte im Bereich KiPo aus tiefster Seele abartig und widerlich.

von Berlin! am 04.08.2021, 12:30



Antwort auf Beitrag von Miamo

Von welchen beiden Strafmaßen redest Du denn? Nochmal: Im Zivilrecht wird man nie zu Haft verurteilt. Oder zu einer Strafe. Du vergleichst Autos mit Häusern.

von Berlin! am 04.08.2021, 12:32



Antwort auf Beitrag von Berlin!

Ist doch völlig egal. Fakt ist dass Thiel wegen einer lächerlichen Summe in Haft sitzt und der Richter mit einer lächerlichen Geldstrafe davon gekommen ist. Da steckt halt der Fehler im System.

von SassiStern am 04.08.2021, 14:53



Antwort auf Beitrag von SassiStern

Zivilrecht, Strafrecht.....egal. Einfach druff. Dumpf und nicht sonderlich klug, passt zu Dir.

von Berlin! am 04.08.2021, 17:18



Antwort auf Beitrag von Leena

Vielen Dank für die Erklärungen!

von Miamo am 04.08.2021, 17:56



Antwort auf Beitrag von Berlin!

Du scheinst nichts zu verstehen worum es mir und vielen anderen geht. Es ist völlig egal ob Haftstrafe oder Zwangsmaßnahme. Das was bei raus kommt ist entscheidend.

von SassiStern am 04.08.2021, 18:46



Antwort auf Beitrag von SassiStern

Danke.

von Miamo am 04.08.2021, 19:27