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Geschrieben von susi&yannick am 18.01.2006, 11:40 Uhr

Fahrkostenbeihilfe vom Arbeitsamt - wer weiß Bescheid?

Hallo,

mein Mann hat seit 01.01. täglich einen 140 km Arbeitsweg, das sind ca. 400 € Spritkosten im Monat. Deshalb haben wir beim AA Mobilitätshilfe beantragt. Nun kam der Ablehnungsbescheid, weil mein Mann vorher schon bei der Firma beschäftigt war. Die berufen sich auf die § 53 und 54 SGB III. Da steht aber drin:

§ 53 (1) Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende, die eine versicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen, können durch Mobilitätshilfen gefördert werden, soweit dies zur Aufnahme der Beschäftigung notwendig ist.

§ 54 (4) Als Fahrkostenbeihilfe können für die ersten sechs Monate der Beschäftigung die berücksichtigungsfähigen Fahrkosten übernommen werden.

Mein Mann hatte vorher einen befristeten Vetrag von 5 Monaten hier im Ort. Das Projekt, was er betreut hat ist ausgelaufen und wurde auch nicht verlängert. Nun ist er für ein neues Projekt zuständig und mußte auch kämpfen, um die neue Stelle zu bekommen. Mein Mann war eindeutig von Arbeitslosigkeit bedroht - § 53 - und nun sowas. Hätte er sich ab 01.01. arbeitslos gemeldet, hätten wir 100 € mehr im Portemonai, aber wir wollen dem Staat ja nicht auf der Tasche liegen sondern nur was uns zusteht.

Wer kennt sich aus und kann sich zur Rechtslage äußern?

Danke und LG Susanne

 
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