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Geschrieben von Leena am 12.11.2005, 16:08 Uhr

Es ist doch aber nur der Hinweis

Was den Hinweis auf "bestehende Sachverhalte" betrifft - wie Benedikte schon geschrieben hat, kann man als Außenstehender die tatsächlichen Sachverhalte gar nicht wirklich beurteilen. Wo Maximums "Bekannter" gemeldet ist, weiß sie ja wohl kaum, außerdem kann man auch an verschiedenen Adressen gemeldet sein, und ob die Freundin mit dem Päckchen-Ausfahren genug verdient, dass es für sie und das Kind und den Freund reicht, ist - gerade in dem Gewerbe - doch relativ fraglich, und ob er wirklich schwarz arbeitet, ist die nächste Frage, und es KANN doch zumindest auch sein, dass er bei der Freundin mit 2. Wohnsitz gemeldet ist, sie nicht besonders viel verdient, er erst recht nur ein kleines "Zubrot" verdient, so dass ihm ergänzend noch Hartz IV zusteht... (Mit solchem Päckchen-Ausfahren werden übrigens die wenigsten wirklich reich, die Kosten für Auto und Benzin sind relativ hoch, die Einnahmen relativ niedrig, und zeitintensiv etc. ist es oft auch noch... ich kenne etliche, die mit solchen Unternehmen erfolgreich bankrott gegangen sind...)

Und wo bitte ist hier die "bürgerlich Pflicht", da irgendetwas irgendeinem Amt zu melden? Rein formal gesehen, besteht Anzeigepflicht in Deutschland nur für wenige Straftaten (z.B. Angriffskrieg, Kriegsverbrechen, Völkermord, Hochverrat, Mord, Geiselnahme), und auch nur, wenn man so rechtzeitig von der Planung dieser Straftaten erfährt, dass bei entsprechender Anzeige die Straftat noch verhindert werden könnte. Und ich finde es gut, dass dies so ist, zumindest vom Prinzip her - alles andere ginge für mich in Richtung Überwachungsstaat, in dem ein Bürger den anderen bespitzelt - das muss ich wirklich NICHT haben (sowas hatten wir in Deutschland schon, oder?!?). Ansonsten - ich arbeite beim Finanzamt, und habe öfters mit anonymen Anzeigen zu tun, aber die Trefferquote bei diesen Fällen, wo die Anzeige erstattenden lieben Mitbürger ja auch alles im ganz genau gewusst haben wollen, liegt - meiner persönlichen Erfahrung nach - alles anderes als hoch, und in den Fällen, wo die Beschuldigungen wirklich stimmen und auch tatsächlich rechtlich Auswirkungen haben, stellt sich meistens irgendwann doch heraus, dass die "anonyme Anzeige" von der Ex-Frau stammt.

Natürlich ist Sozialbetrug, wenn er wirklich vorliegt, absolut zu verurteilen (nicht, dass ich da missverstanden werde!), und vielleicht würde es helfen, solchen Betrug massiver mit strafrechtlichen Sanktionen zu belegen, oder mit so massiven finanziellen Folgen, dass da wirksam "abgeschreckt" würde...

 
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