Auslandsreise: An die Ausweise der Kinder denken!
Die Vorfreude auf den Urlaub steigt, Kuscheltier, Buch und Schlafanzug liegen schon zum Einpacken bereit. Doch das Wichtigste neben Tickets und Geld: Denken Sie rechtzeitig an die Reisedokumente für ihr Kind. Bei Reisen innerhalb der Europäischen Union muss das Kind einen Personalausweis auf Verlangen vorzeigen können. Der Ausweis kostet acht Euro und ist sechs Jahre lang gültig.
Bei Reisen außerhalb Europas muss es ein Kinderreisepass mit Lichtbild in Frontalansicht sein. Er kostet 13 Euro. Dieser Pass ist ebenso sechs Jahre gültig und kann bis maximal zum zwölften Lebensjahr verlängert werden, die Verlängerung kostet 6 Euro. Eine Aktualisierung des Fotos ist möglich. Die früher üblichen Kinderausweise werden nicht mehr ausgestellt, behalten aber ihre Gültigkeit bis zum eingetragenen Ablaufdatum.
Alle Ausweispapiere müssen mit einem biometrischen Foto versehen sein, das heißt, das Kind darf nicht lächeln. Auch die Fingerabdrücke des Kindes werden auf dem Dokument gespeichert. Für die Beantragung benötigt die Behörde die Geburtsurkunde und die Einverständniserklärung beider Sorgeberechtigten bzw. den Sorgerechtsnachweis bei nur einem Elternteil. Die Papiere sollten sechs bis acht Wochen vor Reiseantritt beantragt werden.
Der Kinderreisepass ist in allen Ländern gültig - für einige Länder benötigt man zusätzlich ein Visum. Auch für Reisen in die USA muss entweder vor Reisestart ein Visum im Kinderreisepass eingetragen werden oder das Kind muss einen ePass haben. Der elektronische Reisepass verfügt über einen Chip, auf dem die Daten des Kindes sowie ein biometrisches Passfoto und Fingerabdrücke gespeichert sind. Der ePass kostet 37,50 Euro und ist damit günstiger als das Visum für die USA.
Übrigens: Geht ein Reisedokument im Ausland verloren, so kann der Pass schneller ersetzt werden, wenn die Nummer des Dokuments, die Ausstellungsbehörde und das Ausstellungsdatum bekannt sind. Es wird daher empfohlen, diese Daten zu notieren. Noch besser: Amtlich beglaubigte Fotokopien, die von den Original-Ausweisen getrennt aufbewahrt werden, mitzunehmen.
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