Zehn Fragen rund um die Mutter-Kind-Kur

Frau liegt auf dem Bauch auf dem Sofa mit Laptop vor sich

© Adobe Stock, Yuri Arcurs

Es gibt Fragen zur Mutter-Kind-Kur, die möchte jede Mutter oder jeder Vater beantwortet haben. Wir haben die zehn häufigsten zusammengestellt:

Ist eine Mutter-Kind-Kur ein Urlaub auf Rezept?

Nein, denn eine Mutter-Kind-Kur ist für Eltern und Kinder gedacht, die wirklich Hilfe brauchen und aus den unterschiedlichsten Gründen medizinische Behandlungen benötigen. Auch für Eltern, bei denen eine Vorsorgemaßnahme im Vordergrund steht, um eben nicht richtig krank zu werden, ist eine Mutter-(Vater)-Kind-Kur gedacht. Ärzte, Therapeuten und anderes medizinisches Personal kümmern sich um Ihre Gesundheit und die Gesundheit Ihres Kindes oder Ihrer Kinder, damit Sie Ihren Alltag wieder besser meistern und gestärkt und gut gelaunt in Ihr Leben "zurückkehren" können.

Die teilnehmenden Mütter und gegebenenfalls ihre Kinder bekommen Anwendungen wie beispielsweise Inhalationen, MassageGymnastik oder Gesprächsstunden mit Therapeuten, die sie wahrnehmen müssen. Mit Urlaub stehen diese Müttergenesungskuren deshalb nicht in Zusammenhang - obwohl Erholung natürlich ein wichtiger Faktor der Maßnahme ist.

Was kann ich von einer Mutter-Kind-Kur erwarten?

Bei einer Mutter-Kind-Kur können Sie einen Schritt aus Ihrem normalen Alltag heraustreten, sich auf sich selbst und Ihr Kind konzentrieren und sich besinnen, was eigentlich das Wichtige in Ihrem Leben ist. Neben den medizinischen Behandlungen, die womöglich für Sie oder eines Ihrer Kinder notwendig sind, soll Ihnen der Aufenthalt helfen, Ihnen Mittel an die Hand zu geben und Wege aufzuzeigen, wie Sie aus der momentanen stressigen oder schwierigen Situation in Ihrem Leben herauskommen oder damit umgehen lernen. Der Mix aus Behandlungen und Entspannungskursen sowie Gesprächen mit Ärzten, Therapeuten aber auch anderen Müttern, soll langfristig Ihre Lebenszufriedenheit und Ihre Stressbewältigung verbessern und natürlich Ihre akuten Beschwerden lindern.

Was kostet eine Mutter-Kind-Kur?

Bekommen Sie eine Mutter-Kind-Kur bewilligt, übernimmt Ihre Krankenkasse die Kosten der Maßnahme. Dazu gehören die Unterkunft, die Behandlungen und die Kinderbetreuung vor Ort. Bei einer Rehabilitationsmaßnahme übernimmt die Krankenkasse auch die Fahrtkosten. Bei stationärer Vorsorge müssen Sie einen Anteil von zehn Prozent der Fahrtkosten zu übernehmen (das sind mindestens fünf Euro bis höchstens zehn Euro). Ansonsten übernehmen Sie lediglich die gesetzliche Eigenbeteiligung von zehn Euro pro Kalendertag für Ihr Essen. Ihre Kinder fahren kostenfrei zur Kur.

Wie lange dauert eine Mutter-Kind-Kur?

Eine Mutter-Kind-Kur dauert drei Wochen. Anfahrt und Abfahrt ist jeweils mittwochs. Nur bei medizinischer Notwendigkeit besteht die Möglichkeit auf Verlängerung. Dies wird während Ihres Aufenthaltes von der Klinik entschieden.

Muss mein Kind krank sein, um mit zur Kur zu dürfen?

Nein. Wenn es für die Dauer der Kur keine ausreichende Betreuungsmöglichkeit zuhause gibt, ist dies ein ausreichender Grund, das Kind mit zur Kur zu nehmen. Falls theoretisch Ihr Partner Ihr Kind versorgen könnte, sollte Ihr Arzt im Attest angeben, dass eine Trennung von Ihrem Kind unzumutbar ist, weil es die Trennung von Ihnen nicht verkraften würde (oder andersherum). Ist Ihr Kind selbst krank, können Sie mit Ihrem Kinderarzt besprechen, ob Ihr Kind ebenfalls als Patient mitfahren soll. Denn auch Ihr Kind hat einen Anspruch auf eine Kur! Für Ihr Kind muss auf gleichem Weg ein Antrag gestellt werden, wie für Sie. Falls nur Ihr Kind krank ist, besteht ebenfalls die Möglichkeit, eine Mutter-Kind-Kur zu machen. Auch in diesem Fall muss Ihr Arzt begründen, warum Ihr Kind nicht alleine fahren kann und die Krankheit attestieren - Sie fahren dann als Begleitperson mit.

Habe ich als Versicherte einer privaten Krankenkasse Anspruch auf Kur?

Das kommt auf Ihren Versicherungsvertrag an. Haben Sie eine Zusatzversicherung abgeschlossen, kann diese auch für eine Mutter-Kind-Kur greifen. Klären Sie die Frage mit Ihrer Krankenkasse oder überprüfen Sie Ihre Versicherungspolice, ob diese eine Vorsorge-, Rehabilitations- oder Sanatoriumsbehandlung enthält. Privat Versicherte mit einem sogenannten Basistarif haben seit dem Jahr 2009 den gleichen Anspruch auf eine Mutter-Kind-Kur wie gesetzlich Versicherte. Doch nutzen kaum Versicherte diesen Tarif bzw. bieten die privaten Krankenkassen den Tarif nur unter besonderen Umständen an.

Wie lange muss ich auf die Bewilligung der Krankenkasse warten?

Rechnen Sie mit mehreren Wochen, bis Ihre Krankenkassen Ihnen das Go für eine Mutter-Kind-Kur gibt. Wird Ihr Erstantrag abgelehnt, kann das Widerspruchsverfahren auch einige Monate dauern.

Muss ich Urlaub für eine Mutter-Kind-Kur nehmen?

Nein, Sie müssen für Ihre Kur keinen Urlaub beantragen, da es sich um eine medizinische Maßnahme handelt. Sie haben wie im Krankheitsfall Anspruch auf Lohnfortzahlung. Sie sollten Ihren Arbeitgeber aber frühzeitig über den Zeitraum informieren oder diesen mit ihm besprechen, damit der Urlaub Ihrer Kollegen bzw. die Zeit Ihrer Abwesenheit besser geplant werden kann.

Wie finde ich die richtige Klinik?

Jede Mutter-Kind-Klinik ist auf die Behandlung bestimmter Krankheiten spezialisiert. Ihre Krankenkasse hat sehr wahrscheinlich Vertragskliniken, über die Sie Informationen in einer Broschüre oder im Internet auf der Webseite Ihrer Krankenkasse bekommen. Wahrscheinlich wird Ihr Sachbearbeiter Ihnen eine Empfehlung aussprechen. Doch Sie haben auch die Möglichkeit, sich selbst eine Klinik herauszusuchen, beispielsweise durch Recherchen in Internetforen oder durch die Empfehlung einer Freundin. Wichtig ist allerdings, dass das Profil der Klinik zu Ihrem Krankheitsbild passt, ansonsten kann Ihre Krankenkasse die Klinik ablehnen.

Können auch Väter zur Mutter-Kind-Kur?

Ja! Genauso wie Mütter haben auch Väter Anspruch auf eine Kur mit ihrem Kind, wenn die medizinischen Voraussetzungen gegeben sind. Sie haben die gleichen Rechte wie Mütter und müssen auf dem gleichen Weg eine Vater-Kind-Kur beantragen. Allerdings müssen Väter glaubhaft darstellen, dass sie ihr Kind schwerpunktmäßig erziehen (außer natürlich bei Alleinerziehenden) und/oder eine Begleitung durch die Mutter aus familiären Gründen - beispielsweise weil Geschwisterkinder zu versorgen sind - oder aus beruflichen Gründen nicht möglich ist.

Zuletzt überarbeitet: Januar 2019

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