guten tag,
im juni wird unser sohn 1 jahr alt und im juli müssen wir mit seinem großen bruder für 4 wochen zur kinder-reha. hier wir er als begleitkind dabei sein. er isst bereits vom familientisch mit, also genau das gleiche wie wir, nur ist sein teil ungewürzt. er mag einfach keinen brei. in der klinik wird sich das schwer gestalten, dass er seinen teil ungewürzt bekommt. darf er denn mit 1 jahr schon alles an gewürze bekommen? hauptsächlich mache ich mir wegen des salz sorgen.
und wie lange muss ich h-milch bzw vollmilch aufkochen lassen bzw. kann ich diese auch schon so geben, also ohne vorher aufgekocht zu haben? und ab wann kann ich ihm normales leitungswasser geben ohne abkochen? (wir haben unser wasser im haus prüfen lassen).
ich freue mich auf ihre antwort und verbleibe mfg
von
Vanessa-Marina85
am 31.05.2019, 10:06
Antwort auf:
ab wann normal gewürzte nahrung
Liebe „Vanessa-Marina85“,
toll, dass Ihr Kleiner schon am Familientisch mitisst.
Machen Sie sich nicht zu viele Gedanken, wenn das Essen in der Reha nur leicht gesalzen wird, nicht zu fettig oder scharf ist, ist es nach dem ersten Geburtstag kein Problem und ihr Kleiner kann direkt davon mitessen.
Vermutlich ist die Küche in der Kinder-Reha auf Ihre kleinen Patienten und deren Geschwister eingestellt, so dass das Essen kindgerecht ist. Fragen Sie sonst einfach mal nach - dann können Sie ganz beruhigt sein.
Eine frisch geöffnete Milch aus dem Handel (egal ob pasteurisierte Frischmilch, H-Milch oder ESL-Milch) müssen Sie ab dem 1. Geburtstag nicht mehr abkochen. Die Milch sollte dann aber konsequent nach dem Öffnen (weiter)gekühlt und zügig aufgebraucht werden.
Wichtig ist darauf zu achten, keine Roh- oder Vorzugsmilch zu verwenden. Diese sind nicht für die Kleinen geeignet.
Leitungswasser als Getränk muss ab dem Beikostalter nicht mehr abgekocht werden. Es muss nur so lange aus der Leitung ablaufen, bis kaltes Wasser aus der Leitung fließt. Wichtig ist es, darauf zu achten, dass kein Trinkwasser aus Bleileitungen verwendet wird und Wasser aus einem Hausbrunnen nur nach Prüfung der Eignung. Sie haben es ja sogar überprüfen lassen – dann darf Ihr Kleiner gerne direkt das Leitungswasser trinken.
Anders verhält es sich für die Zubereitung von Milchnahrungen, Getreidebreien und Säuglingstees. Hier sollte stets abgekochtes Wasser verwendet werden.
Alles Gute für Sie und Ihre beiden Kleinen und ein schönes Wochenende!
Herzliche Grüße
Anke Claus
von
Anke Claus
am 31.05.2019