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Privat versichern oder freiwillig gesetzlich versichern

Thema: Privat versichern oder freiwillig gesetzlich versichern

Hallo, vielleicht kennt sich jemand damit aus oder hat selbst Erfahrung damit gemacht. Aktueller Stand: Mein Mann (Beamter) und mein Sohn sind privat versichert, unsere 2 anderen Kinder sind bei mir gesetzlich familienversichert. Wenn dem so ist, wird mein Mann für 2 Jahre in Norddeutschland tätig sein und ich mit den Kindern hier (Bayern) alleine sein. Wir haben jetzt entschieden das ich in der Zeit zu hause bleibe und auf 450,-€ Basis weiter arbeite, bis er dann wieder da ist. Nun meine Fragen: - Ist es sinnvoller sich (also mich und die 2 Kinder) in der Zeit privat zu versichern? Oder freiwillig gesetzlich? - Vor-und Nachteile? - Darf ich als Kleinstunternehmer derweil auf Rechnung arbeiten oder gibt es da Beschränkungen? Ich habe mich bis jetzt noch nicht direkt bei den Versicherungen erkundigt, das werde ich natürlich noch tun, mich würde nur vorab interessieren ob vielleicht jemand in dieser Situation ist. Ich weiß es ist bestimmt für viele nicht nachvollziehbar, das ich sage ich bleibe 2 Jahre zuhause. Das hat aber mit vielen Faktoren zu tun und ich bitte euch nicht zu diskutieren ob das schlau ist oder nicht.

von Babsera am 07.04.2017, 08:44



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huhu wenn Du nichts verdienst müsstest Du normal beihilfeberechtigt sein über Deinen Mannda richten sich die Beiäge nach den %, den Gesundheitssachen und demAlter bei Dir, ich würde mir das mal ausrechnen lassen freiwillig gesetzlich ist eigentlich sehr teuer.Warumist denn eines der Kinder privat und die anderen bei Dir ich kenne das nur eine oder alle Privat heisst halt auslegen, keine MutterKind Kuren, keine Haushaltshilfe etc Kindkrank gibts auchnicht aber das trifft Dich ja als daheimnicht dagmar

von Ellert am 07.04.2017, 08:52



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Unser Sohn hat eine Lippen-Kiefer-Gaumenspalte. Nachdem die gesetzliche sich bei ihm von Anfang an dumm angestellt hat, haben wir ihn auf Raten der Ärzte privat versichert, was glaub auch das richtige war. Kann ich dann einfach wieder in die Gesetzliche wechseln wenn ich wieder arbeiten würde?

von Babsera am 07.04.2017, 09:00



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....aber so wirklich weiß ich das nicht. Hatte nur ne Freundin die zurück wollte und da war es dann gar nicht so einfach.....würde mich da mal sehr genau informieren. lg

von Charlie+Lola am 07.04.2017, 09:13



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aber bei beiden Seiten Meinem Kollegen hat die gesetzliche erklärt die Kinder müssten da freiwillig versichert werden ( ver verdiente dann soviel dass sie nichtmehr bei der Frau incl waren) und der zahlte Monate 170.- pro Kind in der privaten glaube ich keine 40.- jetzt pro Kind dagmar

von Ellert am 07.04.2017, 09:21



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hi, würde mich genaustens informieren, also ich bin ein fan der gesetzlichen, ( wenn viele auch die private loben ) bei den privaten ist auch nicht immer alles gold, was glänzt!

von Alex2003 am 07.04.2017, 09:21



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gerade was Hilfsmittel angehtund das Pflegegeld etc immer ein ewiger Kampf und ganz viele Sachen zahlt die debeka nicht aktuell ist wieder der Talker kaputt zahlt die nicht kein Hilfsmittel nach Liste, wäre bei der gesetzlichen drin dagmar

von Ellert am 07.04.2017, 09:22



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Gibt es denn eine externe Stelle bei der ich mich informieren kann? Also jemand der beide Seiten kennt und mir unabhängig was sagen kann?

von Babsera am 07.04.2017, 09:27



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Also wenn du nur 2 Jahre draußen bist wäre das zurückkehren kein Problem aber hast du vielleicht noch Elternzeit übrig und ginge das vom Alter der Kinder noch? Dann wärst du weiter versichert

von Dolly82 am 07.04.2017, 11:01



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Hm, meine 2 Großen sind nur 1 1/4 Jahre auseinander, aber ich bin nicht mehr bei dem Arbeitgeber wo zum Zeitpunkt der Geburten war. Kann man das trotzdem noch irgendwie nachholen?

von Babsera am 07.04.2017, 11:12



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musst dich echt sehr gut vorher informieren, wie auch schon die meisten vorher geschrieben haben. ich bin auch lieber gesetzlich versichert, schon alleine wegen den ganzen arztrechnungen wo kommen, geld vorstrecken, einreichen usw. alles kostet auch zeit........ unser sohn hat urplötzlich fast ende seiner kindergartenzeit eine hörschwäche gehabt, die wir mit hörgeräten ausgleichen mussten. wir bekommen gesetzlich echt alles bezahlt, bekannte müssen für ihren sohn selbst die battereieen für die geräte selbst bezahlen ( privat versichert ) und sind echt am kämpfen, wegen jeder kleinigkeit und geld vorstrecken und dann muss man schauen, was man zurückerstattet bekommt ( meistens bleibt ein betrag wo sie nicht begleichen übrig)

von J+L am 07.04.2017, 11:32



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also wir sind mit der privaten bis jetzt super zufrieden. Mein Sohn hatte schon mehrere Op`s, Brille, Spange, usw. Bis jetzt wurde alles gezahlt und es gab noch nie Probleme. Das Vorstrecken des Geldes ist ärgerlich, grundsätzlich ist der Ablauf aber bekannt. Ich selbst bin eher ein Fan der gesetzlichen. Interessant ist aber halt, was ist sinnvoller für eine gewisse Zeit.

von Babsera am 07.04.2017, 11:52



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...wir haben aufgrund einer gesundheitlichen Vorbelastung meines Mannes beide Kinder privat versichert. Das läuft gut, auch wenn die Große z.b. - Sehr viel Krankengymnastik bekommt und das die gesetzliche nicht so einfach zahlen würde. - Auch beim Zahnarzt ist die große dadurch im Vorteil, da sie trotz guten Putzens extrem Zahnstein hat etc. Bei Dagmar scheint es echt ein Problem zu sein, wir haben aber auch die Debeka und sind zufrieden. Ich habe mir damals eine Anwartschaft zum damaligen Gesundheitszustand bei der privaten gesichert, zahle dafür 1 Euro pro Monat. Falls ich doch mal in die private Wechsel. Hätte ich mich selbst bei der gesetzlichen KK versichert, hätten die Kinder bei mir kostenlos versichert sein können, wollten wir aber nicht. Das hätte damals rund 200 Euro Pro Monat gekostet, ist aber schon ein Weilchen her. Meines Wissens nach kannst du immer von der privaten in die gesetzliche wechseln, sobald du einen versicherungspflichtigen Job über 450 Euro hast. Und hast - je nach Bundesland und Beihilfe - evtl. Trotzdem beihilfeanspruch bei Zahnarzt und Krankenhaus. Das würde ich bei der gesetzlichen klären. Viele Grüße Marion

von Methos am 07.04.2017, 15:23



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mich nerven gerade bei Ellert die Zuzahlungen die wie bei der gesetzlichen sind bei den Medis, den Windeln, Reparatur von Hilfsmitteln etc Bei den Zähnen zahltmeine beihilfe auch nicht mehr, nur im Krankenhaus Wer eine Berechtigung als Ehefrau hat kann seine Rechnungen immer einreichen und bekommt mit Glück auch die 70% erstattet wenn die Beihilfe das so drin hat dagmar

von Ellert am 07.04.2017, 19:13



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KG etc hattenw ir auch nie Probleme die kamen dann als die teuren Hilfsmittel kamen die nichti n der Liste stehen das fing mit dem Rehabuggy an, da dachte ich ich falle vom Glauben ab oder dss der Rolli nur 680.- im Satz steht also 20% von 680.- Steht drin bei denen, leider, oder dss sie keine Fahrkosten zahlen nichtmal über den BE Tarif dagmar

von Ellert am 07.04.2017, 19:15



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Ich bin privat versichert mit Beihilfeanspruch. Wir haben uns ganz bewusst dagegen entschieden, dass unser Kind privat versichert ist, sondern die kostenfreie Familienversicherung genießt, die m. E. völlig ausreichend ist in ihren Leistungen. Lediglich eine Zahnzusatzversicherung haben wir zusätzlich abgeschlossen.

von Gucci75 am 08.04.2017, 10:39



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Zu den beamtenrechtlichen Versicherungsthemen kann ich nichts sagen, aber vielleicht etwas bezüglich Kleinunternehmer und auf Rechnung arbeiten. Jeder Kleinunternehmer kann Rechnungen stellen und Geld für seine Leistungen kassieren. Du musst allerdings bei der Krankenkasse mit den Verdienstgrenzen aufpassen, die sind nämlich für Selbstständige anders als die 450€ für Minijobber. Um kostenlos in der Familienversicherung versichert zu bleiben, darf man max. 420€ Gewinn vor Steuern machen (also nicht Umsatz) und nicht mehr als ca. 10h pro Woche arbeiten. Bis ca. 990€ vorsteuerlichem Gewinn kann man als nebenberuflicher Selbstständiger noch relativ günstig für rund 180€ versichert werden, darf allerdings nur ca. max 18h pro Woche arbeiten. Darüber hinaus wird es richtig teuer. Man muss echt aufpassen, wenn man selbstständig arbeiten will. Das kann einnahmetechnisch sehr schnell nach hinten losgehen, weil die Krankenkasse plus Steuern einen großen Teil der Einnahmen auffressen. Es kann allerdings sein, dass das bei euch anders aussieht, weil Dein Mann Beamter ist. Silvia

von Silvia3 am 08.04.2017, 22:31



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Wenn diese Konstellation so möglich ist, dann seid Ihr vermutlich nicht verheiratet. Denn andernfalls müssten die Kinder so oder so beim privat Versicherten Elternteil ebenfalls privat versichert werden. Oder gegen eigenen Beitrag freiwillig gesetzlich. das ist aber teurer. 3 Aspekte dazu: 1. Warum 450 Euro? Wenn Du Dich stattdessen mit 500 Euro oder mehr sozialversicherungspflichtig beschäftigen lässt, bist Du direkt gesetzlich krankenversichert und kannst die Kinder in der kostenfreien Familienversicherung mit anmelden. 2. Selbstständige Tätigkeit gegen Rechnung Da gibt es prinzipiell keine Beschränkung in den Rechnungssummen was Deinen Versicherungsstatus betrifft. Denn eigenartigerweise ist dafür nicht ausschlaggebend, woher Du die höheren Einkommen erzielst, sondern wofür Du mehr Zeit aufwendest. Theoretischer Fall: Wenn Du in Deiner (etwas mehr als) geringfügigen Beschäftigung mit einem gesetzlichen Mindestlohn von knapp 9 Euro im Monat etwa 500 Euro verdienst und damit sozialversicherungspflichtig beschäftigt bist, kannst Du problemlos 10 Stunden hochqualifizierte Konzeptarbeit zum Stundensatz von 100 Euro abrechnen, ohne dass das Deinen Versicherungsstatus verändert. 3. Die Kosten Kinder in der gesetzlichen Krankenkasse freiwillig anzumelden, ist ganz schön teuer. Ich habe hier eine Übersicht gefunden (ganz unten auf der Seite): https://www.kinder-privat-versichern.de/vollversicherung/hoehe-des-beitrags/ Wenn Ihr die Möglichkeit habt, die Kinder über die Beihilfe mit anzumelden, ist das auf jeden Fall die (zweit-)günstigste Variante. Wenn Du Dein Beschäftigungsverhältnis so gestalten kannst, dass es sozialversicherungspflicht wird (also 500 statt 450 Euro Monatseinkommen), ist das die allergünstigste. Und die Kinder freiwillig zu versichern ist mit Abstand die teuerste.

von TobiHannover am 10.04.2017, 09:51



Antwort auf Beitrag von TobiHannover

Kinder müssen erst dann privat versichert werden, wenn man über die Beitragsbemessungsgrenze kommt. Unterhalb dieser können Kinder bei dem gesetzlich versicherten Elternteil familienversichert sein.

von Gucci75 am 10.04.2017, 12:16



Antwort auf Beitrag von Gucci75

habe ich im Kollegenkreis öfters Kinder bei der Frau mitversichert in der gesetzlichen Kasse wenn dann der mann eine besimmte Gehaltsstufe übersteigt fallen die Kinder aus der Familienversicherung raus dagmar

von Ellert am 10.04.2017, 15:04



Antwort auf Beitrag von Ellert

und es hat noch eine Stange Geld extra gekostet, weil wir die Kinder zu spät umgebucht haben..Ab einer bestimmten Summer beim Einkommen, fallen sie heraus. Jede Krankenkasse hat da aber wohl eine andere Grenze..LG maxikid

von Maxikid am 10.04.2017, 16:33