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Wie verhalte ich mich nun ?

Thema: Wie verhalte ich mich nun ?

Ich habe bei Ebay eine Carrera Bahn ersteigert, eine die sich mein Sohn zu Weihnachten wünscht. Nach knapp 14 Tagen und nicht erhalt der Ware, etlichen Emails habe ich den Fall als "nicht erhalten" gemeldet und bekam ne Tag später eine Email das die Sachen raus sind... Ich habe gewartet und gewartet und gewartet, nochmal die Verkäuferin angeschrieben mit der Bitte um Bekanntgabe der Paketnummer da DHL Paket... keine Antwort. Nun denn... inzwischen ist das Paket angekommen und ich habe es voller Vorfreude ausgepackt und musste mich erschrecken feststellen, das es nicht die Bahn war die angeboten wurden und die ich schlussendlich gekauft & bezahlt habe. Es war kein Händler, sondern eine Privatperson. Der Artikel war auch nicht selbst fotografiert, es wurde ein Foto aus dem Netz genommen. Die Verkäuferin hatte aber bislang 100% pos. Bewertungen, von daher störte es mich nicht das es kein selbstfotografiertes Bild war. So lange Rede, gar kein Sinn *löl* Habe die Verkäuferin angeschrieben das es die falsche Bahn sei & nicht die die angeboten wurde, das sie mir umgehend mein Geld zurück überweisen soll + Rückporto und ich schick die Bahn wieder zurück. Sollte dies nicht der Fall sein oder sie würde sich nicht melden, dann würde ich Anzeige erstatten & meinen Anwalt mit dem Einzug beauftragen. Ihre Antwort darauf war.. was mein Problem wäre und warum ich Ihr denn drohen würde, schliesslich hätte ich ja auch erst nach 5 Tagen bezahlt !!! HAAAAAAAAAAALLLLLLLLLLOOOOOOOOO .. finde den Fehler !!!! Sie hat mir eine falsche Bahn geschickt und fragt mich was mein Problem wäre ??? Sie hat die passende Antwort bekommen, ich habe im gleichen Atemzug noch online Anzeige erstattet, negativ bewertet und den Fall geschlossen & die Dame somit beim Sicherheitsteam gemeldet- was eh nichts machen wird, wie ich Ebay kenne ! Meine Frage ist nun... es war ja nun mal das Weihnachtsgeschenk für meinen Sohn, auch wenn es nicht die Bahn ist, die er gerne wollte. Ich habe noch nie online eine Anzeige erstattet, weiß demnach auch nicht wie es jetzt weitergeht... kann ich meinem Sohn die Bahn denn nun jetzt zu Weihnachten schenken- mal davon ab ob er sie überhaupt haben will oder nicht... rein rechtlich gesehen meine ich. Denn eigentlich ist es ja nicht MEINE Bahn, sondern eine falsche.. MEINE Bahn scheint ja aber nicht zu existieren, sonst hätte sie mir ja nicht die falsche geschickt ! Also was meint Ihr, was tun- fragt der Hase den Igel

Mitglied inaktiv - 18.12.2009, 22:38



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huhu aus dem Bauch raus würde ich sagen, pack soie weg und warte das Verfahren ab. Du wills ja mit der Anzeige erreichen dass sie es zurück nimmt und verschenkt und gebraucht geht das nichtmehr. neben der falschen Bahn kannst Du sie an anschwärzen wegen des Bilderklauens, auch verboten, hilft ja aber nichts in dem Fall. Juristisch ist es wohl so dass die Strafanzeige Ihr zwar da wegen Betrugs was einbringen kann das Geld bekommst Du nur wieder wenn Du zivilrechtlich was machst. Bist Du rechtschutzversichert ? dagmar

Mitglied inaktiv - 19.12.2009, 08:41



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hab auch mal eine anzeige erstattet und als sie ihre ladung hatte direkt die ware bekommen . lg

Mitglied inaktiv - 19.12.2009, 08:57



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um weniger Strafe zu bekommen ... Hier die Dame die so abzockt die rückt ware ja nichtmal nach Anzeigen raus dagmar

Mitglied inaktiv - 19.12.2009, 09:22