Hallo,
ich habe einen anlehnungsbescheid vom Jobcenter bekommen. Ich habe mit einem Anwalt Widerspruch eingelegt. Nun sagte er mir das es bearbeitet worden ist und jetzt in der Leistungsabteilung ist .
Was macht die Leistungsabteilung ?
Wie stehen meine Chance das dort was ausgezahlt wird ?
Lg
von
Baby052017
am 11.04.2017, 13:07
Die Leistungsabteilung berechnet ob und wie hoch dein Anspruch auf finanzielle Leistungen nach ALG2 ist und weist das dann auch zur Auszahlung aus. D. h. dort geht's also ums Geld.
In deinem speziellen Fall wurde der Widerspruch jetzt wohl vom Widerspruchssachbearbeiter bearbeitet und wieder an die zuständige Leistungsabteilung weitergeleitet.
von
hazelbrave
am 11.04.2017, 14:18
Danke für die Antwort :)
Kann es denn sein das da auch eine Ablehnung folgen kann ? Oder wäre sowas vorher schon entschlossen worden ?
von
Baby052017
am 11.04.2017, 14:26
Beii uns bekommt den Wiederspruch der bearbeitende SB zur Abhilfeprüfung u nd wenn er dem nicht abhelfen kann gehts ne Etage höher.
Dann komtm der Widerspruchsbescheid egen den mklagen müsste cht ist wie gedacht
dagmar
von
Ellert
am 11.04.2017, 17:25
Es könnte auch wieder ein Ablehnungsbescheid sein, kommt halt auf deine Widerspruchsbegründung an.
von
hazelbrave
am 11.04.2017, 17:45
Bei uns ist es wie folgt strukturiert:
Anmeldung
Kundencenter
(Ausgabe Antragsunterlagen, Anmeldung/ Anträge Mehrbedarfe, Vorschuss usw. da sitzen Mitarbeiter im Großraumbüro und bearbeiten sämtliche Anfragen - sprich das kleine 1x1)
Leistung ist untergliedert in Leistungsbewilligung / Ablehnung und Widerspruchsbearbeitung - da gibt es dann kaum noch Kundenkontakt. Weil die Leute in Ruhe arbeiten sollen. Wer das Gespräch mit einem Mitarbeiter der Leistungsabteilung führen möchte - braucht schon einen triftigen Grund außerhalb der Reihe.
Naja und dann gibts noch die Vermittlung :-)
Dein Widerspruch wird nun geprüft. Wird ihm abgeholfen, kommt ein Bewilligungsbescheid vom Jobcenter. Kann man ihm nicht abhelfen, steht der Klageweg offen.
Mitglied inaktiv - 11.04.2017, 21:08
Hallo Baby,
die haben dir doch geschrieben, warum dein Antrag abgelehnt wurde, oder? Treffen die Ablehnungsgründe zu? Warum hast du denn Widerspruch eingelegt? Wenn die Ablehnungsgründe einer Überprüfung nicht standhalten, dann wird deinem Widerspruch abgeholfen und die Leistungen werden dir ausbezahlt. Ob das so ist, kann von hier aus niemand beurteilen. Warum fragst du denn nicht deinen Anwalt, der wird dafür bezahlt und ist an der Quelle?
Viele Grüße
Mehtab
von
Mehtab
am 11.04.2017, 21:22