Hallo Ihr lieben
Bin neu hier und von dem hier bin ich mir nicht so sicher ob ich richtig bin aber ich fang mal an ^^
Und zwar hatte ich bis 30. November 2013 einen befristeten Arbeitsvertrag der nicht weiter verlängert wurde da ich zu dem Zeitpunkt schon schwanger war. Vom Arbeitsamt hat es dann geheissen das ich 10 Monate alg1 bekommen. Anfang Mai begann mein Mutterschutz sodass das alg1 endete. Seit mitte August bekomme ich Elterngeld das bisschen mehr als der Mindestsatz von 300 Euro ist. Jetzt zu meinen Fragen:
1: Kann ich nach Ablauf des Elterngeldes alg1 nochmal beantragen da da noch was übrig ist?
und wenn nicht...
2: Was bekommt man dann? Landeserziehungsgeld? Betreuungsgeld? Und wie viel ist das ungefähr?
Danke schonmal für jede Antwort :D
von
CiaraLuna2014
am 24.11.2014, 18:56
Hi, Alg 1 kannst du nur beantragen, wenn du bereit bist zu arbeiten und eine Betreuung für dein Kind nachweisen kannst ! Von was lebst du den momentan, dir wird ja das Elterngeld und Kindergeld nicht zum leben reichen ?! Ab dem 15. Lebensmonat bekommst du Betreuungsgeld, ich glaube 150,00 € mtl. ! Landeserziehungsgeld gibt es glaub ich nur noch in Sachsen?!? Hoffe ich konnte dir ein wenig weiter helfen ! Lg
von
mirico11
am 24.11.2014, 21:58
Ich bekomme nur Elterngeld und Kindergeld. Miete und Nebenkosten bezahlt mein Mann was zum Glück nicht viel ist da wir im Haus meiner Eltern in einer eigenen Wohnung leben. War auch schon mal bei einer Schwangerenberatung da wurde mir gesagt kann betreuungsgeld beantragen und landeserziehungsgeld das es in Bayern gibt. Aber wie viel alles ist konnten die mir nicht genau sagen deswegen mein Beitrag :)
von
CiaraLuna2014
am 24.11.2014, 23:46
Lt. meiner Berechnung sind noch 4 Monate ALG 1 übrig, setzt aber voraus, dass du einen Betreungsplatz hast und arbeiten könntest.
Betreuungsgeld gibt es 150 Euro für 1 Jahr.
Sonst ergänzendes Hartz 4.
von
Badefrosch
am 24.11.2014, 22:06
Kriegt sie wirklich Hartz 4, wenn sie verheiratet ist? Vorausgesetzt der Mann verdient genug für den Lebensunterhalt, dann müsste er doch die Familie unterhalten (Bedarfsgemeinschaft), oder verstehe ich das falsch?
Silvia
von
Silvia3
am 25.11.2014, 11:04
Das ist natürlich vom Einkommen in der Bedarfsgemeinschaft abhängig.
Ist natürlich bei fast jeder staatlichen Leistung so.
Es gäbe ja noch Kinderzuschlag und Wohngeld.
Wenn Mann allerdings genug verdient fallen solche Sachen alle weg.
von
Badefrosch
am 25.11.2014, 12:02
Also Betreuungsgeld gis ab dem 15. Lebensmonat bis zum 3. Geburtstag also 2 Jahre, vorrausgesetzt das Kind wird privat betreut und besucht keine öffentliche Einrichtung.
Und das sind 150€.
von
Niky89
am 25.11.2014, 11:57