Sparen - Das liebe Geld

Forum Sparen - Das liebe Geld

Mal wieder keine Sparfrage...Überstanden

Thema: Mal wieder keine Sparfrage...Überstanden

Hallo, ich frag mal wieder hier weil Ihr immer gute Tipps geben könnt ... Wenn im Arbeitsvertrag folg. Satz drinsteht: "...Ansprüche aus Mehrarbeit bestehen nur, wenn diese durch die zuständige Führungskraft angeordnet und genehmigt worden ist...." heißt das doch, dass man keine Überstunden machen muß, wenn der Vorgesetzte nicht ausdrücklich sagt...heute/morgen mußt Du Überstunden machen...richtig? Wenn der Vorgesetzte aber stillschweigend davon ausgeht, dass Du Überstunden machen mußt, weil die Arbeit sonst bis zum nächsten Tag liegen bleibt und Du machst die nicht (weil Du sonst den letzten Bus nicht schaffst oder weil niemand was gesagt hat)....was kann drohen? Kann der AG z.B. mit Abmahnung drohen? Darf er doch nicht, weil er die Überstd. nicht angeordnet hat oder? Ach ja, voll kompliziert..ich hoffe Ihr versteht was ich meine LG und Danke Fine8198

von Fine8198 am 25.02.2013, 13:02



Antwort auf Beitrag von Fine8198

...

von Fine8198 am 25.02.2013, 13:16



Antwort auf Beitrag von Fine8198

>>"...Ansprüche aus Mehrarbeit bestehen nur, wenn diese durch die zuständige Führungskraft angeordnet und genehmigt worden ist...." Das heißt, dass die Überstunden nur dann BEZAHLT werden, wenn sie vom Chef angeordnet und genehmigt sind. Wenn Du allerdings zu langsam arbeitest, und deshalb noch 20/30 hinten anhägen musst, um die arbeit geschafft zu kriegen, dann tust Du das unendgeltlich.

von shinead am 25.02.2013, 13:34



Antwort auf Beitrag von shinead

genau so versteh ich es auch. Die Überstunden werden nur bezahlt wenn der chef sie anordnet, nicht wenn du einfach so länger machst, weil du noch fertig werden möchtest.

von Luni2701 am 25.02.2013, 14:50



Antwort auf Beitrag von Luni2701

huhu bei uns ist es so dass man nur dann über den Rahmen rausarbeiten darf mit Ausgleichsanspruch wenn das angeordnet wurde. Ich hab ne Gleitzeit von 06 h bis 19 h wenn icha lso bis 20 h arbeite unangeordnet dann bekomme ich die Stunde nicht angerechnet. Aber JEDER Arbeitsvertrag ist anders im Zweifel würde ich anfragen dagmar

von Ellert am 25.02.2013, 15:10



Antwort auf Beitrag von Fine8198

Hi, der von dir zitierte Satz betrifft nur die finanzielle Abgeltung von Überstunden. Das, was du meinst, ist Mehrarbeit. Mehrarbeit ist die über die normale täglich vereinbarte Arbeitszeit, die zur Bewältigung der übertragenen Aufgaben nötig ist, hinausgehende Arbeitszeit. Diese wird nicht extra finanziell vergütet, sondern ist idR mit dem Gehalt abgegolten (steht auch manchmal explizit so im Vertrag drin) oder wird z.B. über einen Zeitausgleich bzw. ein Gleitzeitkonto ausgeglichen. Das heißt aber nicht, dass diese Arbeit nicht geleistet werden muss. Wenn der Vorgesetzte Aufgaben überträgt, müssen diese auch termingerecht erledigt werden oder man muss eben sofort deutlich machen, dass es nicht zu schaffen ist. Dann mit Abmahnung zu drohen ist nicht die feine Art, aber durchaus ok, sofern sich die Mehrarbeit in Grenzen hält und zumindest der arbeitsrechtlich vorgeschriebene Ausgleich bei Überschreitung der Stunden-Regelungen gewährt wird. Gruß, Speedy

von speedy am 25.02.2013, 16:08



Antwort auf Beitrag von speedy

und wenn ich weiss, dass die Arbeit heute fertigwerden muss dann warte ich nicht auf ne schriftliche Anordnung entweder ich verzichte auf die Mittagspause wenn ich es absehen kann oder ich bleibe länger. Ich hatte letztens den Fall da bin ich an einem Tag rein den ich sonst frei gehabt hätte und habs erledigt da ich ne Woche Urlaub hatte danach, vieles macht man halt weil es gemacht werden muss. Hast Du denn keinen der Dich holen kann, wenn der letzte Bus weg ist ? Manchmal geht es einfach nicht anders, gerade wenn Kollegen dauerkrank sind etc. Andersrum erwarte ich auch dass meine Arbeit mitgemacht wird wenn ich mal ausfalle dagmar

von Ellert am 25.02.2013, 16:18