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Krank in SS welche Gelder stehen mir zu?

Thema: Krank in SS welche Gelder stehen mir zu?

Hallo, ich habe einige Fragen zu meiner Situation, ich war schon vor meiner SS wegen Depressionen in Beh.und nahm Medikamente. Seit ich erfahren habe, dass ich auch noch ungewollt schwanger bin haben sich meine Beschwerden noch verschlimmert und mein Neurologe hat mich seit Juni krankgeschrieben.Stichtag ist 23.01.15.Nun möchte ich gerne wissen, wer entscheidet, ob ich ss-bedient krank war?Ich habe große Ängste, dass ich kein Mutterschaftsgeld bekomme und dadurch, dass ich ab Juni nicht mehr gearbeitet habe auch nur den min.Beitrag von 300Elterngeld bekomme, davon kann ich nichtmal meine Miete zahlen :( wovon soll ich leben? Muss ich Wohngeld beantragen? Ich bin in einem KH fest eingestellt. Hoffe ihr könnt mir helfen, LG

von EmmaSofia am 04.12.2014, 18:54



Antwort auf Beitrag von EmmaSofia

Ob du schwangerschaftsbedingt krank bist musst du durch ein ärztliches Attest nachweisen, vermutlich vom Frauenarzt. Ich glaube nicht, dass das der Neurologe kann/darf. Normalerweileweise berechnet sich Elterngeld aus dem Einkommen der letzten 12 Monate vom Mutterschutz, also Dezember 2013 bis November 2014. Für den dass die Zeit vom Krankengeld nicht mit eingerechnet wird, hättest du immer noch mehr als 300 Euro. Dann nimmst dein Gehalt netto von Derember 2013 bis Juni 2014, teilst das durch 12 und nimmst davon 65%. Und frag mal Frau Bader im Rechtsforum. Die kann das sicher beantworten.

von Badefrosch am 04.12.2014, 19:48