Unser Anwalt hatte unsere Forderung eingetragen,
werden wir da dann automatisch auf dem laufenden gehalten vom Insolvenzverwalter ? Oder müssen wir da nun selbst immer wieder da anfragen ??
Hat es was zu sagen auf welchem Platz man sich eingetragen hat ?
Anwalt kennt sich da leider weiter auch nicht aus, wie es nun weiter geht.
LG kaba
von
kababaer
am 21.10.2013, 10:02
Normalerweise ist es so, dass Du vom Gericht Bescheid bekommst, wenn Deine Forderung NICHT anerkannt wird (oder nur teilweise oder noch geprüft werden muss). Wenn Du das sicher wissen möchtest, kannst Du (meist schriftlich) einen Auszug aus der Insolvenztabelle beim Insolvenzgericht anfordern.
Damit weißt Du aber auch nicht, ob und wann Du Geld bekommst. Ab und an kannst Du dann den Insolvenzverwalter nerven ... in der Regel ziehen sich solche Verfahren aber über Jahre hin. Bescheid bekommst Du dann aber automatisch.
von
Samsine
am 21.10.2013, 10:11
Hi,
wenn das Verfahren eröffnet und nicht mangels Masse abgelehnt wird, dann bekommst du automatisch Bescheid (sofern der Insolvenzverwalter den Tabelleintrag nicht verschlampt hat...gab es alles schon). Ansonsten regelt alles der Insolvenzverwalter und der muss niemanden informieren.
Was da deine Möglichkeiten auf Auskunft sind, SOLLTE dein Anwalt wissen, sonst sollte er es schleunigst nachlesen, dafür bekommt er sein Geld!
Gruß, Speedy
von
speedy
am 21.10.2013, 13:25