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andere Kontofrage

Thema: andere Kontofrage

Eine Frage an die “Getrennte-Konten-Paare", ausgelöst durch eine Info-Veranstaltung zum Thema "Vorsorgevollmachten" (und den Hinweis,dass auch Ehepaare nicht "automatisch" ohne entsprechende Vollmacht für den Partner handeln und entscheiden können - was mir, im Gegensatz zu vielen anderen Teilnehmern, klar war): Habt ihr gegenseitig Vollmacht über alle Konten eures Partners ? Könnte ja im Notfall durchaus wichtig sein ......

von Julie am 12.11.2014, 20:28



Antwort auf Beitrag von Julie

Ja, wir haben gegenseitige Kontenvollmacht- nicht verheiratet.

von Irish83 am 12.11.2014, 20:34



Antwort auf Beitrag von Irish83

Verheiratet, getrennte Konto und geweils Vollmachten über den Tot hinaus

von nicole812 am 13.11.2014, 07:57



Antwort auf Beitrag von Julie

Hm, wir haben zwar ein gemeinsames Konto aber mein Mann hat noch ein seperates Konto von dem die ganzen Rechnungen abgehen. Da habe ich keine möglichkeit dran zu kommen im Notfall. Werde das Thema Vollmacht heute wohl mal ansprechen, das wäre ja für den Notfall sehr wichtig! Danke für den Tip!

von pene.lope81 am 13.11.2014, 09:27



Antwort auf Beitrag von Julie

wir haben ein familenkonto und jeweils jeder ein eigenes.. Vollmachten haben beide zu allen Konten

von +sumsebiene+ am 13.11.2014, 09:35



Antwort auf Beitrag von Julie

nein, bei uns hat niemand vollmachten aufs andere Konto. ich meine, mich zu erinnern, daß man im Erbfall nach erhalt des erbscheins dann zugriff hat. würde bei Ehepaaren dann greifen.

Mitglied inaktiv - 13.11.2014, 09:56



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wobei ich nicht weiss wie lange ein solcher dauert dagmar

von Ellert am 13.11.2014, 15:16



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Es ging mehr um die Situation "Partner im Koma", also auf jeden Fall nicht handlungsfähig, aber eben nicht tot. Wie gesagt, das wurde in Kontext “ Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht etc.“ angerissen......

von Julie am 13.11.2014, 18:14



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hatte meine nahestehendste freundin vor etwa 6 wochen, partner im koma, nicht verheiratet, keine patientenverfügungg. entschieden wurde trotzdem nach ihrer einschätzung. mein fazit: geldmacherei von notaren.

Mitglied inaktiv - 13.11.2014, 21:25



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da darfs sie keine Bank ranlassen. Braucht man ja auch ein testament falls es dann zum Schlimmsten kommt als "nur Freundin" erbt man leider automatisch nichts das hatten wir nämlich in der Verwandtschaft dagmar

von Ellert am 14.11.2014, 06:03



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wir sprechen von zwei verschiedenen Sachen. patientenverfügung und kontovollmacht. bei verheirateten und bei nicht verheirateten.

Mitglied inaktiv - 14.11.2014, 09:09



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"Habt ihr gegenseitig Vollmacht über alle Konten eures Partners ? Könnte ja im Notfall durchaus wichtig sein ......" +++ Stimmt, das eine ist was anderes, und beides nicht identisch wenn man verheiratet ist und wenn nicht. Manches geht sicher auch auf Kulanz zu regeln, beim Geld leider geht das nicht bei den Banken. Wenn Du unverheiratet bist und ggf nicht im Testament stehst keine kontovollmacht hast und es ist was, der Partner verstirbt was ich keinem wünsche Du galubst nicht wie Erben da nachforschen was wann wo vom Konto lief. Di Bank die da dann einen ohne Vollmacht ranlies möchte ich nicht sein. Aber so oder so man sollte schon regeln was im Notfall ist, nicht nur der Kinder wegen. Dazu brauchts keinen Notar ausser bei komplizierten Sachen wichtig ist dass es schriftlich irgendwo ist und man es herzeigen kann dagmar

von Ellert am 14.11.2014, 09:16



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Man braucht doch weder für eine Patientenverfügung oder -vollmacht, noch für eine Kontovollmacht über den Tod hinaus einen Notar. Das sind Papiere, die man hinlegt und hoffentlich niemals braucht. Gerade Kontovollmacht ist da ggf. wichtig um die Familie am laufen zu halten.

von shinead am 14.11.2014, 09:25



Antwort auf Beitrag von shinead

stimmt, hast recht, hab mich da in notar-dislike-Stimmung vergallopiert. ich wunderte mich darüber, daß meine Freundin trotz nicht verheiratet seins entscheiden konnte und zugriff zum online banken hatte. deswegen macht der ganze papierkram für mich wenig sinn. nur a bladdl mehr in der ablage.

Mitglied inaktiv - 14.11.2014, 11:07



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Zugriff zum Online Banking hat im Zweifel der, der weiß wo PIN und TAN stehen. Da braucht es nicht zwingend eine Vollmacht für. Komisch wird es erst dann, wenn die Bank von der Krankheit "Wind" bekommt und nachvollziehen kann, dass der Kunde die Transaktionen nicht selbst durchgeführt hat. Im Fall der Fälle tut eine solche Vollmacht nicht weh, erleichtert aber vieles. Die Ablage erledigt ja zum Glück die Bank. Das muss man nicht selbst machen.

von shinead am 14.11.2014, 11:42



Antwort auf Beitrag von Julie

Ja, haben wir. Ich kann an sein Konto, er kann an meins. Wenn was ist, muss es ja laufen. Wir haben eine Auflistung von Konten (inklusive Zugangsdaten), Versicherungen und sonstigen Verträgen im Bankschließfach liegen, zu dem auch meine Eltern im Fall der Fälle Zugang haben. Dort sind auch die Vollmachten und Verfügungen sowie (beglaubigte) Kopien wichtiger Unterlagen (Haus, Versicherungen, Backups von Bildern, etc.) aufbewahrt.

von shinead am 13.11.2014, 10:18



Antwort auf Beitrag von Julie

Hallo nein haben wir nicht. hier kann man alles nachlesen zu Kto.vollmachten.... http://www.kontovollmacht.de/ viele Grüße

von RR am 13.11.2014, 10:34



Antwort auf Beitrag von RR

Ja, haben wir :-) und ich habe zusätzlich bei meinen Eltern und bei Schwiegereltern auf den Girokonten Vollmacht.

von Aprilbaby am 13.11.2014, 13:11



Antwort auf Beitrag von Julie

...haben wir immer direkt bei Kontoeröffnung gemacht. Lg Speedy

von speedy am 13.11.2014, 21:00