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Frage wg. Sozialhilfe (Grundsicherung)

Thema: Frage wg. Sozialhilfe (Grundsicherung)

Hallo zusammen In einer traurigen und verzweifelten Situation wende ich mich an Euch. Meine Schwiegereltern sind keine deutsche Staatsbürger und leb(t)en seit 20 Jahren von der Sozialhilfe (neu=Grundsicherung). Nun ist mein Schwiegervater vor 2 Wochen gestorben. Mein Schwager hat bisher sich immer um das Papiergramm der Eltern gekümmert, da er näher zu den seinen Eltern als wir (bzw. mein Mann) wohnt. Mein Schwager meint: 1. Mein Mann soll die Bestattungskosten übernehmen, denn der Staat wird uns schon einen Zuschuss geben, stimmt das? wie viel von den 8000€ gesamthaft kann die Grundsicherung von uns übernehmen? 2. Meine Schwiegermama soll zu uns ziehen, da sie ohne deutsche Sprachkenntnisse nicht alleine bleiben kann. Kann sie weiterhin ihre Grundsicherung bekommen? oder wird unser Einkommen angerechnet? (nur zur Info, zu meinem Schwager kann die Schwiegermama nicht, da er momentan viele private Probleme hat). Viele Dank für Eure Beiträge im Voraus. Viele Grüsse, TD

Mitglied inaktiv - 14.12.2009, 09:03



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Hallo, zum einen: die Beerdigungskosten müssen die Verwandten aufbringen oder der Verstorbene selber. Gibt es keine, dann springt der Staat ein. So mein Wissen. Warum sollte der Staat die Beerdigung zahlen?? Des weiteren zahlt der Staat nur die einfachste der einfachen Beerdigungen und die kommt sicher nicht auf 8000 Euro...... Aber da würde ich mich einfach nochmal genau erkundigen. Was auf jeden Fall klar ist, wenn Eure Schwiegermutter zu Euch zieht, dann wird Eurer Einkommen natürlich mit angerechnet. Ihr bildet dann zusammen eine Bedarfsgemeinschaft. LG Kerstin

Mitglied inaktiv - 14.12.2009, 09:08



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huhu ich lese raus dass die zwei mittellos sind ggf sogar schulden habe beim Sozialamt etc ? Ich würde euch dringend raten juristische Beratung zu suchen den wenn Ihr das erbe anehmt müss Ihr auch alle verpflichtungen annehmen wir waren bei Schmiemu nicht schnell genug nud mussten die Bürgschaft mit zahlen, mitten beim bauen war das heftig. Das Erbe schlagt Ihr dann aus und zahlt ach nichts an der Beerdigung ! dagmar hier leider gebranntes Kind

Mitglied inaktiv - 14.12.2009, 09:26



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Die Beerdigungskosten von meinem verst. Vater hat der Staat übernommen! Er selber lebte von Sozialhilfe, saß im Rollstuhl seit er einen Schlaganfall bekommen hatte. Wir haben die Übernahme beim Sozialamt beantragt und alle Kinder mussten ihre Einkommen angeben und auch alle Ausgaben! Meine Kinder wurden, glaub ich auch angerechnet! Ich hatte vorher mit dem Sachbearbeiter gesprochen und ihm unsere Situation erklärt, denn wir hatten zu dem Zeitpunkt noch etwas auf der hohen Kante für Notfälle, auch weil mein Mann da noch auf Ausbildung war! Zugute (denk ich) kam unser Hauskredit und Autoschulden auf der Bank. Auch alle anderen Kinder mussten alles offen legen, ich weiß aber nicht, ob die was zahlen mussten, denn ich hab keinen Kontakt zu meinen Halbgeschwister! Einer war sogar noch Minderjährig, glaub ich. Bezahlen hätten wir es können, aber wollen, wollte ich nicht, denn ich hatte nie richtig Kontakt zu ihm, da er neu heiratete und von da nur noch für die neue Familie da war. Ich schuldete mir sogar Geld, was er mir, wo ich noch ein Kind war, vom Konto gestohlen hatte. Jahre später wollte er es mir zurückzahlen, aber er zahlte nur ca. 5% davon. Ich denke, unter solchen Voraussetzungen ist es legitim, nicht zu seinem Erzeuger zu stehen, oder?! Jedenfalls ging unser Antrag ohne Widerspruch seitens des Amtes durch (der Sachbearbeiter war wirklich sehr nett und gab viele Tipps). Z.B Versicherungen angeben, alle Verbindlichkeiten, halt alles, was man irgendwo zu zahlen hat... Ich an Eurer Stelle würde mich auch mal mit dem Amt verbinden und alles plausibel erklären! Zu 2. kann ich Dir nicht genau sagen, aber unter dummen Umständen kann meine Oma, die bei uns im Haus wohnt, keine Grundsicherung beantragen. Aber dafür haben wir sie bei der Einkommenssteuer mitangegeben (auch genehmigt), damit wir wenigsten etwas Unterstützung haben, also wenn alle Stricke reißen...Nehmt sie halt kpl mit in Euren Haushalt auf und schlüsselt genau auf, was Ihr für sie zu zahlen habt. Wir haben logischerweise Wasser, Strom, Versicherungen angegeben, was ja schwarz auf weiß auf Belegen steht. lg

Mitglied inaktiv - 14.12.2009, 09:29



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Wie alt ist denn Deine Schwiemu ? Meins Du nicht da sollte man was daran ändern damit sie Chancen auf einen Job hat ? Sie einfach aufzunehmen tut Ihr bestimmt keinen gefallen auf Dauer siem uss sic im leben zurechtfinden lernen und das geht nur mit Sprachkenntnissen oder eben zurück in die Heimat. Das soll nun nicht fies klingen aber man kann doch nicht in ein Land ziehen und nichtmal die Sprache in 20 Jahren lernen und von deren Steuergeldern leben....das erfüllt das typische Klischee welches manche Partein so gerne zeichnen Und nun bis ans Lebensende quasi ohne soziale Aussenkontakte und Chancen ist doch ein ercht frustiges Zukunftsbild dagmar

Mitglied inaktiv - 14.12.2009, 09:29



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Ja, Erbe ausschlagen ist wichtig, 6 Wochen ab Kenntnisnahme hat man Zeit! Beim Rechtsanwalt kostet es auch nicht so viel und der erledigt alles für Euch. ABER: Erbe ausschlagen heißt noch lange nicht, das man die Beerdigung nicht zu zahlen hat, das muss man selber beim Amt beantragen! Wie ich unten schon erklärt habe.

Mitglied inaktiv - 14.12.2009, 09:32



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der staat zahlt maximal 2400€ und wenn der staat zahlt gibbet nix extra d.h. er zahlt keine aufbahrung, keinen stein,keine anzeige in der zeitung evtl. ne aufbahrung wird übernommen und ihr als kinder müßt eure einkommensbescheinigung vorlegen, das ihr nicht in der lage seit die kosten zu übernehmen, weil der staat dann zu euch kommt mit der rechnung. auch wenn ihr das erbe ablehnt

Mitglied inaktiv - 14.12.2009, 12:05



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Hallo zusammen Besten Dank für Eure Beiträge und Informationen. Noch ein paar Details damit ihr die Situation besser verstehen könnt. Meine Schwieger Eltern sind vor 20 Jahren mit 56 und 62 durch Familienzusammenführung nach DE gekommen. Bei diesem Alter geht's leider nicht mehr mit dem Deutsch-Lernen, trotzdem hatten sie 2 Kurse gemacht. Als Schwiegervater noch lebte, konnten sie halbwegs selbstständig leben. Meine Schwiegermama hat mit 57 ca. 6 Monate lang als Putzfrau versucht... dann wollte die Fa. sie auch nicht mehr. Also sie waren/sind nicht glücklich als Sozialhilfeempfänger zu sein. Jetzt ist meiner Schwiegermama egal wo sie unterkommt. Wichtig ist, sie bekommt irgendwie ihr 'eigenes Geld'! Sie will nicht uns zur Last werden. Sie hat uns gesagt, sie braucht nur ein wenig Geld zum Leben und ab und zu den Enkeln (6x) ein Geschenk kaufen zu können. Ich kann mit meinem Gewissen nicht zulassen, dass sie weiterhin 250km weg von uns alleine lebt. Grüsse, TD

Mitglied inaktiv - 14.12.2009, 10:06



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huhu aber wenn sie so "alt" herkamen dann haben sie doch sicher von anderswoher Rentenansprüche das hatte bei uns der Schwiegervater ( gebürtig aus italien) auch ! ich würde sie niemals alleine dortlassen sie würde ganz schnel dem Schwiegervater folgen aus Kummer kann man auch sterben ! Versucht sie aufzunehmen und zu integrieren Altenclubs etc da kann man sicher auch mit Händen und Füssen reden... Beerdigung würde ich auf keinen Fall beauftragen und bezahlen schon garkeine so teure, wenn Ämter das zahlen immer nur als Mindestanforderung ! lasst euch schnell beraten grade wenn es um Schulden geht würde ich ausschlagen, wir haben das bei meinem Opa auch gemacht bei einem Notar vor Ort die Schulden ( auch Sozialamt fürs Altenheim) wollten wir kenesfalls begleichen, das müsst Ihr auch dann für euer kinder ausschlagen ! dagmar

Mitglied inaktiv - 14.12.2009, 10:40



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Hallo, sie hat einen Anspruch auf Grundsicherung, wenn ihr nicht gerade über ein immens hohes Einkommen verfügt. Die kostengünstigste Beerdigung wird das Amt übernehmen, wenn die Kinder nicht zahlungsfähig sind. Normalerweise muss man auch seine Ersparnisse für die Beerdigung aufwenden (evtl. der Ansparbetrag der Sozialgilfe ist anrechnungsfrei). Es sei denn, ihr könnt glaubhaft machen, dass die Ersparnisse einem bestimmten Zweck dienen. Die Beerdigungskosten müssen beantragt werden und das Erbe würde ich für euch und die Kinder beim Amtsgericht ausschlagen. Ihr müsst nur zum Amtsgericht hin und es dort evtl. beim Rechtspfleger aktenkundig machen, der wird es euch auch formulieren.

Mitglied inaktiv - 14.12.2009, 11:11