Hallo zusammen,
eine Freundin von mir hat ihre Riesterrente bei ERGO Versicherung gekündigt.
diese word in 2010 abgeschlossen.
Nach der Kündigung erhielt sie auch eine gewisse Summe von der Versicherung zurückgezahlt.
Meine Freundin hat die staatliche Steuervergünstigungen die ein Mensch der für eine Riesterrente anzahlt nie beantragt, sprich sie hat keine Steuervergünstigungen bekommen.
Was muss sie an die Staat zurückzahlen? Muss sie das?
Ihr "berater' bei der Versicherung ist seit Wochen nicht erreichbar.
von
Marianna81
am 17.07.2014, 09:50
hab da keine Ahnung,aber wieso ruft sie die Versicherung nicht an?
von
Pelle
am 17.07.2014, 10:01
und der Kerl antwortet nicht auf Mails, Anrufe sowie Briefe. und das seit genau 12 Wochen. Habe gerade nachgefragt
von
Marianna81
am 17.07.2014, 10:17
hhm so kenn ich die Hotline da nicht,aber sie soll denen sagen berater reagiert nicht,es wird ja noch andere im Umkreis geben?
von
Pelle
am 17.07.2014, 10:23
Hi,
wenn sie keine Steuervergünstigungen bekommen hat, gibt es auch nichts, was zurückgefordert werden kann. Hat sie allerdings die staatl. Zulagen erhalten (werden idR zumindest für das erste Jahr direkt mit dem Abschluss beantragt), wird sie diese nicht ausgezahlt bekommen. Zurückzahlen muss sie aber auch dann nichts...
Gruß, Speedy
von
speedy
am 17.07.2014, 20:17