Hallo!
Im Juni erwarten wir unser erstes Kind. Nun möchte ich, der Vater, gerne die ersten 12 Monate in Elternzeit gehen.
Ich arbeite im Schichtdienst (Früh/Spät/Nacht). Im Monat arbeite ich so ca. 6-10 Nächte, dementsprechend variert mein Nettolohn UND Bruttolohn!
Nun lese ich, das die Schichtzulagen beim Elterngeld nicht mit angerechnet werden. Wenn ich das aber auf dem Lohnstreifen richtig sehe, werden diese Zulagen aber auch versteuert.... Irgentwie blicke ich nicht so richtig durch... .
Grüsse
von
giventofly
am 22.01.2015, 18:32
Hallo,
ich arbeite auch im Schichtdienst. Bei wurde alles angerechnet, was regelmäßig gezahlt wurde. Also das Grundgehalt, die Schichtdienstzulage, die Familienzulage. Nur die Zuschläge für die Nachtdienste, sowie für die Arbeit an Wochenenden und Feiertagen wurde nicht berücksichtigt.
Wahrscheinlich wirst du auch über Einkommensgrenze sein und "nur" 65% Elterngeld bekommen.
Grüße,
Bettina
von
bettina_7
am 22.01.2015, 20:07
Hi,
das eine hat ja mit dem anderen nichts zu tun. Früher wurden tatsächlich die regelmäßigen Schichtzulagen auch noch angerechnet, heute nur noch das Grundgehalt. Wenn dies variiert machst du halt einen monatsgenauen Nachweis und der Gesamtdurchschnitt über 12 Monate ist dann die Berechnungsgrundlage.
Gruß, Speedy
von
speedy
am 22.01.2015, 21:50