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Elterngeld Verwirrung

Thema: Elterngeld Verwirrung

Hi, wir suchen nach kompetenter Hilfe beim Elterngeld. Meine Partnerin bekommt vom 3. bis 14. Monat Elterngeld, dieses läuft bis Mitte Juli. Nun würde ich auch noch gerne die beiden Partnermonate dazu nehmen. Ich frage mich: 1. Geht das nun überhaupt oder geht das nur in den Monaten 13. und 14.? 2. Kann man die beiden Partnermonate auch als Elterngeld Plus nehmen, also so dass ich dann trozdem noch halb arbeite und die beide Partnermonate auf 4 Monate gestreckt werden? 3. Kann ich die Partnermonate nach belieben innerhalb der ersten 3 Lebensjahre nehmen? Da wir beide freiberuflich tätig sind hat sich erst vor kurzem überhaupt die Möglichkeit für mich ergeben auch Elternzeit zu nehmen. Ich würde mich sehr freuen wenn uns jemand hier helfen könnte. Liebe Grüße, Moritz

von Mureis am 15.06.2021, 20:17



Antwort auf Beitrag von Mureis

Wende dich an die zuständige Elterngeld Stelle. Die ganzen Sachen kannst du beim ausführlichen Elterngeld planer eingeben und siehst genau was wie möglich ist 1. Nein, das geht auch in anderen Monaten. 2. Ja das geht natürlich

von Lotusblume84 am 16.06.2021, 13:33



Antwort auf Beitrag von Mureis

Manche Antworten kann man auch ganz einfach selbst im Internet Nachlesen Die Elterngeld-Partnermonate können bzw. müssen in den ersten 14 Lebensmonaten des Kindes genommen werden. Sie betragen mindestens zwei Monate. Innerhalb der 14 Lebensmonate bleibt es dem Elternteil jedoch selbst überlassen, ob beide Partnermonate am Stück genommen oder auf jeweils einen Monat aufgeteilt werden

von Suomi am 16.06.2021, 17:17



Antwort auf Beitrag von Suomi

Gemeint ist meiner Meinung nach nicht der Partnerschaftsbonus, sondern die mindestens zwei Monate, die der Partner mindestens nehmen kann. Die kann man in den ersten drei Lebensjahren nehmen!

von Lotusblume84 am 16.06.2021, 17:48



Antwort auf Beitrag von Lotusblume84

Bitte nicht antworten wenn man da echt keine Ahnung hat. Jedem EZ stehen, wenn man einen AG hat, bis zu 3 Jahre EZ zu. EZ bedeutet, der AG sichert dir für diesen Zeitraum zu deinen Arbeitsplatz für dich freizuhalten. EZ hat aber nichts, wirklich nichts mit dem EG zu tun, außer das es eine Regel gibt die für beide Dinge gleich gelten, nämlich beim EG wie auch bei der EZ darf man nicht mehr als 30 Std die Woche arbeiten. Das ist das einzige, neben dem Thema Krankenversicherung, was beide gemeinsam haben. Bei EG wie auch bei EZ ist man in beiden Fällen so weiterversichert wie vorher. EG dagegen kann maximal, und da reden wir von dem absoluten Maximum, bis zum 28ten Lebensmonat bezogen werden. Also erst 22 bzw 24 Monate EG Plus, dann die 4 Partnerschaftsbonusmonate. EG muss dabei ab dem 15ten Lebensmonat durchgehend genommen worden sein von mindestens einem Elternteil. Da aber die wenigsten die 4 Partnerschaftsbonusmonate nutzen, sondern die meisten Eltern die Konstellation 12 + 2 haben, dürfte das im Promillebereich liegen. Die beiden Partnermonate - nicht Partnerschaftsbonusmonate - müssen vor dem 15ten Lebensmonat genommen worden sein, sonst verfallen sie. Ab dem 15ten Lebensmonat ist nur noch EG Plus und die Bonusmonate möglich.

von Felica am 17.06.2021, 18:26



Antwort auf Beitrag von Mureis

Sind die Daten korrekt? Eigentlich wird der Mutterschutz bei der Frau abgezogen, da kommt sie auch nicht drumherum. Ich würde den Bescheid also noch einmal kontrollieren. Ich denke mal sie bezieht vom 1-12ten Monat EG, oder sie hat sich 2 Basismonate in 4 EG Plusmonate geben lassen. Also wie gesagt noch einmal kontrollieren. Und ja, theoretisch ginge das, aber dann nur als EG Plus. Und du müsstest sie nehmen, deine Frau kann sie nicht mehr nehmen da sie die längst mögliche Zeit hat. Was ginge wären die 4 Bonusmonate, da müsstet ihr aber in allen 4 Monaten beide zwischen 25-30 Std arbeiten. Erfüllt nur einer von euch die Voraussetzungen nicht, erlischt der komplette Anspruch. Bereits erhaltende Gelder müsstet ihr dann zurück zahlen. Und nein, wenn du sie jetzt nicht ab dem 15ten Lebensmonat nimmst, dann verfallen die. EZ hättest du als selbstständiger nicht, du müsst aber nachweisen wegen dem EG das du nicht mehr als 30 Std die Woche arbeitest Da der Juli bald beginnt empfehle ich dringen mit der EG Kasse zu sprechen, nicht das eine Lücke entsteht.

von Felica am 17.06.2021, 18:32